Unternehmen selbst verkaufen: Ablauf für EPU, GbR und OG
IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am · Aktualisiert am

EPU, GbR und OG können ihr Unternehmen mit Struktur auch selbst verkaufen. Der Ablauf Schritt für Schritt, die häufigsten Fehler — und wie das IGCP M&A Tool Kit den Eigenverkauf schneller, einfacher und professioneller macht.
Ein Einzelunternehmen (EPU), eine GbR oder eine OG lässt sich grundsätzlich auch ohne Berater verkaufen, vorausgesetzt, Sie gehen strukturiert vor und nutzen die richtigen Unterlagen. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie ein Verkaufsprozess in Eigenregie abläuft, wo die typischen Fehler lauern, welche rechtlichen Punkte Sie kennen sollten und wie das IGCP M&A Tool Kit ihn schneller, einfacher und professioneller macht.
Wenn Sie den Verkauf stattdessen begleiten lassen möchten: Unternehmen verkaufen.
Kleine Betriebe werden oft per Handschlag und unter Wert verkauft. Das muss nicht sein.
Können EPU, GbR und OG ihr Unternehmen selbst verkaufen?
Ja, bei kleinen, überschaubaren Betrieben ist der Eigenverkauf realistisch, wenn der Betrieb klar strukturiert ist, der Wert überschaubar bleibt und mögliche Käufer erreichbar sind. Bei höherem Wert, mehreren Bietern oder komplexer Struktur wird es schnell anspruchsvoll.
Die Rechtsform bestimmt das Wie. Ein EPU verkauft in der Regel das Unternehmen als Ganzes über einen Asset Deal, dazu mehr in Einzelunternehmen verkaufen. Bei GbR und OG verkaufen die Gesellschafter ihre Anteile, wofür meist die Zustimmung der Mitgesellschafter und ein Blick in den Gesellschaftsvertrag nötig sind. Ob Anteile oder Vermögenswerte den Eigentümer wechseln, erklärt Asset Deal oder Share Deal?.
Bevor über Zahlen verhandelt wird, steht die Unternehmensbewertung. Eine erste, unverbindliche Orientierung gibt der Unternehmenswert-Rechner.
Der Markt: Was Zahlen über Eigenverkäufe sagen
Über Eigenverkäufe kleiner Betriebe gibt es keine eigene Statistik; wir nennen deshalb nur, was öffentlich erhoben wird:
- Deutschland: Das IfM Bonn schätzt, dass in den Jahren 2026 bis 2030 rund 186.000 Unternehmen übergabereif sind, im Durchschnitt rund 37.200 pro Jahr. Als übergabereif gilt ein Unternehmen, dessen geschäftsführender Inhaber sich innerhalb von fünf Jahren aus persönlichen Gründen zurückziehen wird (IfM Bonn, Daten und Fakten Nr. 37, November 2025).
- Preisvorstellungen: Im KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 liegt der angestrebte Verkaufspreis der Altinhaber im Durchschnitt bei rund 499.000 EUR, der Median bei 375.000 EUR. Beide Werte sind Wünsche der Verkäufer, keine erzielten Preise.
- Österreich: Die WKO zählt für 2025 insgesamt 8.202 Betriebsübernahmen, das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erhebung 1998. Rund 55 Prozent der Übergaben finden noch innerhalb der Familie statt, die Tendenz ist sinkend. Der Frauenanteil bei Einzelunternehmen liegt laut WKO-Factsheet bei 42,3 Prozent.
Für Sie heißt das: Es gibt Übernehmer, aber der familieninterne Weg wird seltener. Wer selbst verkauft, sollte die Käufersuche früh und breit angehen. Einen Überblick zur Lage gibt die Seite Unternehmensnachfolge in Deutschland.
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Ein geordneter Eigenverkauf folgt denselben Schritten wie ein großer Prozess, nur schlanker.
- Unterlagen ordnen und Wert einschätzen. Zahlen der letzten Jahre, Verträge, Kundenliste. Eine erste Werteinschätzung liefert Was ist mein Unternehmen wert?.
- Anonymes Kurzprofil (Teaser) erstellen. Ein einseitiges Profil, das das Geschäft beschreibt, ohne das Unternehmen zu verraten.
- Vertraulichkeit sichern. Bevor Details fließen, unterschreibt der Interessent eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
- Aussagekräftige Unterlagen bereitstellen. Ein Factsheet und ein Information Memorandum beantworten die Fragen ernsthafter Käufer.
- Käufer ansprechen und Gespräche führen. Mehrere Interessenten schaffen Wettbewerb, siehe Wie finde ich den richtigen Käufer?.
- Absichtserklärung festhalten. Der Letter of Intent hält die Eckpunkte vor der Detailprüfung fest.
- Due Diligence, Kaufvertrag, Übergabe. Der Käufer prüft, dann wird unterschrieben. Was dabei geprüft wird, zeigt Was ist eine Due Diligence?.
Wo Sie Käufer finden, ohne Ihren Namen zu nennen
Für den Eigenverkauf kleiner Betriebe gibt es eine öffentliche Anlaufstelle: die Unternehmensbörse nexxt-change, die vom Bundeswirtschaftsministerium, der DIHK und der KfW getragen wird. Laut IHK Nord Westfalen können Sie dort anonymisiert inserieren, die Nutzung ist kostenfrei, und der Erstkontakt läuft über die Kammer, sodass Ihre Identität bis zur Freigabe geschützt bleibt. Kaufinteressenten suchen nach Branche, Region, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Ihr Inserat sollte daher genau diese Angaben enthalten, ohne den Namen zu verraten. Für Österreich bietet die WKO eigene Informationen zur Betriebsübergabe an.
Rechtliche Punkte, die beim Eigenverkauf oft übersehen werden
Dies ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Diese vier Punkte sollten Sie vor dem Kaufvertrag mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater klären.
- Zustimmung der Mitgesellschafter. Bei einer deutschen GbR bedarf die Übertragung eines Gesellschaftsanteils nach § 711 Abs. 1 BGB der Zustimmung der anderen Gesellschafter. Bei einer OG regelt der Gesellschaftsvertrag die Bedingungen; prüfen Sie ihn vor dem ersten Käufergespräch.
- Mitarbeiter. Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Arbeitnehmer sind zu unterrichten und können innerhalb eines Monats widersprechen. In Österreich regelt § 3 AVRAG den Übergang der Arbeitsverhältnisse.
- Firmenfortführung und Haftung. Führt ein Erwerber ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fort, haftet er nach § 25 Abs. 1 HGB für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers; abweichende Vereinbarungen wirken gegenüber Dritten nur, wenn sie im Handelsregister eingetragen, bekannt gemacht oder mitgeteilt wurden (§ 25 Abs. 2 HGB). In Österreich übernimmt, wer ein erworbenes Unternehmen fortführt, nach § 38 UGB die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse; Vertragspartner können dem Übergang unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten widersprechen.
- Vertraulichkeit. Ohne unterschriebene NDA sollten weder Zahlen noch Kundenlisten den Raum verlassen. Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis nur geschützt, wenn es durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gesichert ist.
Die häufigsten Fehler beim Eigenverkauf
Fünf Fehler kosten regelmäßig Preis und Zeit: kein NDA, bevor Zahlen herausgehen. Ein schwaches oder fehlendes Exposé. Ein aus dem Bauch gegriffener Preis. Nur ein einziger Interessent, der die Verhandlung diktiert. Und eine Übergabe ohne sauberen Vertrag. Jeder dieser Fehler lässt sich mit der richtigen Vorlage vermeiden.
Wo das IGCP M&A Tool Kit den Prozess beschleunigt
Das IGCP M&A Tool Kit enthält sechs praxiserprobte Vorlagen: Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), anonymer Teaser, Factsheet, Information Memorandum, Letter of Intent und Exposé. Das sind genau die Dokumente, die ein Verkaufsprozess braucht. Statt beim leeren Blatt zu beginnen, arbeiten Sie mit Strukturen aus über 100 begleiteten Transaktionen.
| Kriterium | Eigenverkauf ohne Struktur | mit IGCP M&A Tool Kit |
|---|---|---|
| Startpunkt | leeres Blatt | fertige Vorlagen |
| Auftritt gegenüber Käufern | uneinheitlich | konsistent und seriös |
| Zeitaufwand | hoch, alles selbst formulieren | deutlich geringer |
| Fehlerrisiko (NDA, Exposé) | hoch | strukturell abgesichert |
| Kosten | — | einmaliger Kauf statt Erfolgsprovision |
Die Vorlagen ersetzen keine rechtliche Prüfung des Kaufvertrags. Sie sorgen dafür, dass Sie den Käufern ein geordnetes Bild bieten.
Wann sich trotzdem ein Berater lohnt
Das Tool Kit ist die Lösung für den Eigenverkauf kleiner Betriebe. Ab einem höheren Transaktionswert, bei mehreren Bietern oder komplexer Struktur zahlt sich ein begleiteter Prozess meist aus. Die Rechnung dazu steht in Was kostet ein M&A-Berater? und Nachfolgebörse oder M&A-Berater?.
Häufige Fragen
Kann ich mein Einzelunternehmen ohne Berater verkaufen?
Bei einem kleinen, überschaubaren Betrieb ja. Entscheidend ist ein strukturierter Ablauf und die richtigen Unterlagen. Je höher Wert und Komplexität, desto eher lohnt Begleitung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Mindestens eine Vertraulichkeitsvereinbarung, einen anonymen Teaser, ein Factsheet oder Information Memorandum und einen Letter of Intent. Diese sechs Vorlagen bündelt das IGCP M&A Tool Kit.
Was kostet das IGCP M&A Tool Kit?
Es ist ein einmaliger Kauf, Einzelvorlagen oder das komplette Paket. Die aktuellen Preise finden Sie unter M&A Tool Kit.
Wie verkaufe ich Anteile an einer GbR oder OG?
Die Gesellschafter verkaufen ihre Anteile. Meist ist die Zustimmung der Mitgesellschafter nötig, und der Gesellschaftsvertrag regelt die Bedingungen; bei einer deutschen GbR verlangt § 711 Abs. 1 BGB diese Zustimmung. Die genaue Ausgestaltung gehört rechtlich geprüft. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wo kann ich mein Unternehmen anonym anbieten?
Zum Beispiel bei der Unternehmensbörse nexxt-change. Laut IHK Nord Westfalen ist das Inserieren anonymisiert und kostenfrei möglich, der Erstkontakt läuft über die Kammer.
Wann sollte ich doch einen M&A-Berater einschalten?
Bei höherem Wert, mehreren Interessenten oder verschachtelter Struktur. Dann hebt ein strukturierter Bieterprozess den Preis in der Regel über die Beraterkosten. Eine Zahl dazu nennen wir nicht, da uns keine belastbare Erhebung vorliegt.
Die Fragen, die dabei am häufigsten aufkommen, sind in den häufigen Fragen zum Unternehmensverkauf beantwortet.
Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet: Fehler beim Unternehmensverkauf.
Quellen, abgerufen am 29.09.2026: IfM Bonn, Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 (ifm-bonn.org, Daten und Fakten Nr. 37, November 2025); KfW Research, Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 (kfw.de, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526, 9. Januar 2026); WKO, Nachfolge gesucht (wko.at, Stand 2. September 2025) und Factsheet Nachfolge (wko.at, Stand Juli 2026); ORF, 8.202 Betriebsübernahmen (orf.at, 22. August 2026); IHK Nord Westfalen zu nexxt-change (ihk.de/nordwestfalen); § 711 BGB, § 613a BGB, § 25 HGB, § 2 GeschGehG (lxgesetze.de); § 3 AVRAG, § 38 UGB (jusline.at). Einordnung, keine Rechtsberatung.
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