IGCP Capital Partners ist eine unabhängige M&A-Beratung mit Fokus auf inhabergeführte Unternehmen in Deutschland. Wir begleiten Eigentümer inhabergeführter Unternehmen in ganz Deutschland beim Verkauf, bei der Nachfolge und bei der Suche nach dem passenden Investor. Wir arbeiten diskret, mit einem klaren Prozess und ohne Berater-Jargon. Ein Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich.
Unser Sitz ist Wien, unsere Mandate in der M&A-Beratung führen wir überregional – deutsche Unternehmer sind ein wesentlicher Teil unseres Portfolios. Für Mandate mit Bezug zum Standort Wien siehe M&A Berater Wien.
Inhabergeführte Unternehmen stehen vor einer historischen Nachfolgewelle. Bis Ende 2029 suchen rund 545.000 inhabergeführte Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge – gut 109.000 pro Jahr. Gleichzeitig erwägen jährlich etwa 114.000 Inhaber einen Rückzug ganz ohne Nachfolgelösung. Damit planen erstmals mehr Unternehmen eine Stilllegung als eine geregelte Übergabe (Quelle: KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025).
Für Verkäufer heißt das zweierlei: Die Käuferlandschaft ist aktiv – strategische Investoren, Family Offices und Private Equity suchen gezielt nach etablierten Familienunternehmen. Gleichzeitig steigt der Wettbewerb um qualifizierte M&A-Beratungskapazität, weil viele Übergaben in ein enges Zeitfenster fallen. Da der überwiegende Teil dieser Transaktionen über einen Anteilsverkauf abgewickelt wird (siehe GmbH verkaufen) – mit eigenen Regeln zu notarieller Anteilsabtretung und zur Besteuerung nach § 17 EStG – gehört diese Rechtsform-Perspektive früh in die Vorbereitung. Wer strukturiert und früh vorbereitet, verhandelt aus einer besseren Position.
Detailliert eingeordnet finden Sie den deutschen Markt in unserem Leitfaden Unternehmensnachfolge Deutschland.
Bis Ende 2029 wollen rund 545.000 inhabergeführte Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge regeln — etwa 109.000 pro Jahr. Zugleich erwägen jährlich rund 114.000 Inhaber einen Rückzug ganz ohne Nachfolgelösung. Damit planen erstmals mehr Unternehmen eine Stilllegung als eine geordnete Übergabe (Quelle: KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025).
Für Verkäufer ist das eine zweischneidige Lage. Einerseits wächst das Angebot an Unternehmen, die einen Erwerber suchen — der Wettbewerb um Käufer nimmt zu. Andererseits gilt das nur für Betriebe, die tatsächlich übernahmereif sind. Wer geordnete Zahlen, dokumentierte Prozesse und eine zweite Führungsebene vorweist, trifft auf einen Käufermarkt, in dem gute Unternehmen weiterhin knapp sind. Die Spreizung zwischen vorbereiteten und unvorbereiteten Betrieben wird in den kommenden Jahren größer, nicht kleiner.
Den Markt insgesamt ordnet Unternehmensnachfolge Deutschland ein.
Beim Anteilsverkauf einer GmbH ist die Abtretung nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell zu beurkunden. Maßgeblich für die Gesellschafterstellung gegenüber der Gesellschaft ist anschließend die zum Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste — nicht der Kaufvertrag. Wer diesen Schritt übersieht, hat verkauft, aber der Erwerber gilt formal noch nicht als Gesellschafter.
Steuerlich hängt vieles daran, wer verkauft. Veräußert eine natürliche Person Anteile aus dem Privatvermögen und liegt die Beteiligung bei mindestens einem Prozent, greift das Teileinkünfteverfahren: 60 Prozent des Gewinns sind steuerpflichtig, 40 Prozent bleiben außer Ansatz. Liegen die Anteile dagegen in einer Kapitalgesellschaft, sind nach § 8b KStG im Ergebnis 95 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Der Unterschied zwischen beiden Wegen ist erheblich — und er lässt sich nur vor der Transaktion gestalten, nicht danach.
Bei unentgeltlicher Übergabe an die nächste Generation greift die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG kann einen großen Teil freistellen, ist aber an Lohnsummen- und Behaltensfristen gebunden. Wer innerhalb dieser Fristen verkauft oder Arbeitsplätze abbaut, verliert die Verschonung rückwirkend. Diese Fristen gehören in die Planung, bevor übertragen wird.
Geht der Betrieb als Ganzes über — beim Asset Deal —, tritt der Erwerber nach § 613a BGB in die Arbeitsverhältnisse ein. Die Mitarbeiter sind vorab in Textform zu unterrichten und können dem Übergang binnen eines Monats widersprechen. Bei einem Anteilsverkauf stellt sich diese Frage nicht, weil der Arbeitgeber dieselbe juristische Person bleibt. Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; die konkrete Struktur klären Sie mit Ihrem Steuerberater und Notar.
Zwei Steuern unterscheiden sich in Deutschland erheblich nach Standort, und beide können bei einer Transaktion sechsstellig zu Buche schlagen.
Die Grunderwerbsteuer reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen; Berlin liegt bei 6,0 Prozent. Für einen Betrieb mit eigener Immobilie im Wert von drei Millionen Euro bedeutet das eine Spanne von 105.000 bis 195.000 Euro. Seit der Reform zum 1. Juli 2021 löst bereits der Übergang von 90 Prozent der Anteile binnen zehn Jahren die Steuer aus — die frühere Gestaltung über knapp unter der Schwelle bleibende Anteilspakete funktioniert so nicht mehr.
Die Gewerbesteuer hängt am kommunalen Hebesatz und schwankt zwischen Standorten deutlich stärker als zwischen Bundesländern. Sie wird allerdings nur relevant, wenn die Transaktion als Asset Deal läuft und der Gewinn auf Gesellschaftsebene anfällt. Beim Verkauf von Anteilen aus dem Privatvermögen spielt sie keine Rolle. Käufer bevorzugen aus Abschreibungsgründen häufig den Asset Deal, Verkäufer aus Steuergründen fast immer den Share Deal — dieser Interessenkonflikt ist verhandelbar, wenn er früh auf dem Tisch liegt.
Die Käuferlandschaft für mittelständische Unternehmen gliedert sich in vier Gruppen, die sich in Preisbereitschaft, Geschwindigkeit und Umgang mit dem Unternehmen deutlich unterscheiden.
Strategische Käufer aus derselben oder einer angrenzenden Branche zahlen häufig die höchsten Preise, weil sie Synergien realisieren können, die ein Finanzinvestor nicht hat. Sie prüfen dafür gründlicher und integrieren schneller — für den Verkäufer bedeutet das oft den vollständigen Ausstieg. Beteiligungsgesellschaften und Family Offices suchen dagegen Unternehmen mit stabilem Ertrag und Entwicklungspotenzial, arbeiten mit Fremdkapital und lassen die operative Führung meist bestehen. Für Eigentümer, die schrittweise aussteigen wollen, ist das häufig die passendere Struktur.
Hinzu kommen einzelne Manager, die einen Betrieb übernehmen wollen — der klassische Management-Buy-in. Diese Gruppe bringt Führungserfahrung mit, aber begrenztes Eigenkapital; die Finanzierung entscheidet über die Machbarkeit. Und schließlich das eigene Management, das den Betrieb im Rahmen eines Buy-outs übernimmt: die diskreteste Variante, meist mit Verkäuferdarlehen oder Earn-out strukturiert.
Welche Gruppe für Ihr Unternehmen infrage kommt, entscheidet sich an Größe, Ertragslage und Inhaberabhängigkeit — nicht am Wunsch. Wir stellen die Longlist deshalb aus allen vier Gruppen zusammen und lassen den Markt entscheiden, statt vorab auf einen Typ zu setzen.
Strukturierter Verkaufsprozess von der Vorbereitung bis zum Closing – Käufersuche, Verhandlung und Begleitung durch Due Diligence bis zur Übergabe.
Wenn kein familieninterner Nachfolger bereitsteht: Wir finden den passenden externen Übernehmer für Ihr Lebenswerk.
Marktorientierte, nachvollziehbare Bewertung als Grundlage für Ihre Verkaufs- oder Nachfolgeentscheidung.
Wenn Sie nicht vollständig verkaufen wollen: Beteiligungsmodelle mit strategischen Partnern, Family Offices oder Private Equity.
Erstgespräch
Vertraulich, unverbindlich, ohne Unterlagen-Vorbereitung. Wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie ein Verkauf in Ihrer Situation realistisch ist.
Vorbereitung & Bewertung
Wir erstellen die Verkaufsunterlagen (Teaser, Information Memorandum) und eine belastbare, marktorientierte Bewertung.
Käufersuche & Verhandlung
Diskrete Ansprache der passenden Käuferkreise in Deutschland und im DACH-Raum, strukturierte Gespräche, Verhandlung von LOI und Kaufvertrag.
Abschluss & Übergabe
Begleitung durch Due Diligence und Vertragsverhandlung bis zum Signing – und darüber hinaus in der Übergabephase.
Wir begleiten Unternehmer in ganz Deutschland – von Hamburg und Berlin über Nordrhein-Westfalen und das Rhein-Main-Gebiet bis nach Bayern und Baden-Württemberg. Für Sie heißt das: persönliche Gespräche vor Ort dort, wo sie den Prozess voranbringen, und ein Berater, der inhabergeführte Unternehmen in Deutschland und seine Käuferlandschaft kennt.
Ein erster, ehrlicher Anhaltspunkt zum möglichen Wert Ihres Unternehmens liefert unser Unternehmenswert-Rechner. Eine belastbare Einschätzung erhalten Sie im persönlichen Gespräch.
Wir arbeiten überregional und unterhalten kein lokales Büro in Deutschland; unser Sitz liegt in Österreich. Die folgenden Standortseiten geben eine regionale Einordnung zur jeweiligen Käuferlandschaft und den typischen Branchenschwerpunkten:
Sprechen wir über Ihr Unternehmen – vertraulich, unverbindlich und ohne Vorbereitungsaufwand.