Den eigenen Firmenwert zu kennen, ist die Grundlage jeder unternehmerischen Entscheidung von Tragweite — ob Nachfolge, Verkauf, Gesellschafterwechsel, Beteiligungsangebot oder Erbregelung. Wer den Wert nicht kennt, verhandelt im Blindflug. Eine professionelle Unternehmensbewertung schafft die Faktenbasis, um souverän entscheiden zu können.
IGCP Capital Partners bewertet seit über 20 Jahren inhabergeführte Unternehmen im DACH-Raum. Mit mehr als 100 begleiteten Transaktionen kennen wir nicht nur die Bewertungsmethoden, sondern auch die tatsächlichen Marktpreise, die im aktuellen Umfeld gezahlt werden. Wir sind 100 % unabhängig — und bewerten ohne Eigeninteresse am Ergebnis.
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In der Praxis kommen drei Bewertungslogiken zum Einsatz, die unterschiedliche Fragen beantworten.
Substanzwert. Was wäre das Unternehmen wert, wenn man alle Vermögensgegenstände einzeln verkaufte und die Schulden ablöste? Diese Methode liefert einen Bodenwert, vernachlässigt aber das Geschäftsmodell und die Zukunft.
Ertragswert und Discounted Cash Flow (DCF). Was sind die zukünftigen Erträge — abgezinst auf heute — wert? Diese Verfahren bilden das Unternehmen als laufendes Geschäft ab und sind für die meisten KMU der zentrale Bewertungsmaßstab. Entscheidend sind eine plausible Planung und ein angemessener Kapitalisierungs- beziehungsweise Diskontierungssatz.
Markt-Multiplikator. Was zahlen Käufer aktuell für vergleichbare Unternehmen? Übliche Multiples beziehen sich auf EBIT, EBITDA oder Umsatz und ergeben sich aus vergleichbaren Transaktionen in der Branche. Diese Methode bringt die Marktrealität ins Spiel.
Eine ausführliche Einführung in die drei Logiken finden Sie in Was ist mein Unternehmen wert?. Belastbar ist die Bewertung erst, wenn die Methoden zu einer konsistenten Bandbreite zusammenlaufen. Für die spezifische Situation einer GmbH — Multiplikator, Minderheitsabschlag, Abhängigkeit vom Gesellschafter-Geschäftsführer — siehe auch GmbH verkaufen. Bewertungsbegriffe wie EBITDA, Net Debt und Enterprise Value sind im Glossar der M&A-Begriffe definiert.
Eine Bewertung ist keine Formel, in die man Zahlen einsetzt, sondern ein strukturierter Arbeitsprozess. Bei vollständiger Datenlage liegt das Ergebnis in der Regel binnen zwei bis vier Wochen vor.
Grundlage sind die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, die Summen- und Saldenliste, das Anlagenverzeichnis, die Auftrags- und Kundenstruktur, die wesentlichen Verträge und eine Planung für die kommenden Jahre. Ergänzend erfassen wir im Gespräch, was aus den Zahlen nicht hervorgeht: Marktposition, Wettbewerbssituation, Abhängigkeiten, geplante Investitionen und die Rolle des Inhabers im Tagesgeschäft.
Das ausgewiesene Ergebnis eines inhabergeführten Unternehmens ist selten der Bewertungsmaßstab. Es wird um einmalige, private und nicht betriebsnotwendige Positionen bereinigt, um zum nachhaltig erzielbaren Ergebnis zu kommen. Dieser Schritt entscheidet über die Höhe des Wertes stärker als die Wahl des Verfahrens.
Auf das bereinigte Ergebnis wenden wir Ertragswertbetrachtung und Multiplikatoren parallel an und stellen den Substanzwert als Untergrenze daneben. Bei der Ertragswertbetrachtung wird der Kapitalisierungssatz aus einem risikofreien Basiszins, einer Marktrisikoprämie und einem unternehmensindividuellen Risikozuschlag hergeleitet — bei kleinen, inhaberabhängigen Unternehmen fällt dieser Zuschlag deutlich höher aus als bei etablierten Mittelständlern mit breiter Kundenbasis.
Das Ergebnis ist keine Punktzahl, sondern eine Bandbreite. Wir prüfen, ob die Verfahren zu einem konsistenten Korridor zusammenlaufen, und ordnen ihn an dem ein, was in vergleichbaren Transaktionen tatsächlich gezahlt wird. Weichen die Verfahren stark voneinander ab, ist das keine Panne, sondern ein Befund: Er zeigt meist, dass Substanz und Ertragskraft auseinanderfallen oder die Planung nicht trägt.
Methodisch sauber bewertet zu sein, ist die eine Seite. Den Wert tatsächlich zu steigern, ist die andere. In der Praxis entscheiden wenige Faktoren überproportional über die Höhe des Unternehmenswertes: nachhaltige Ertragskraft, geringe Abhängigkeit vom Inhaber, dokumentierte Prozesse, ausgewogene Kundenstruktur, qualifizierte zweite Führungsebene und eine plausible Wachstumsstory.
Welche Hebel besonders wirksam sind und wie man sie strukturiert angeht, beschreiben wir in Unternehmenswert steigern. Die wichtigste Erkenntnis: Wertsteigerung braucht Zeit. Wer ein bis zwei Jahre vor einer geplanten Transaktion gezielt an den richtigen Stellen ansetzt, holt am Ende oft mehr heraus als durch zähe Preisverhandlungen.
Eine fundierte Bewertung ist mehr als eine Zahl auf Papier. Sie ist die Grundlage, um realistische Preiserwartungen zu entwickeln, Verhandlungspositionen vorzubereiten und im späteren Prozess Argumente belegen zu können. Sie zeigt zudem auf, wo das Unternehmen in den kommenden Monaten gezielt entwickelt werden sollte, um beim Verkauf besser dazustehen.
In der Vorbereitung einer Nachfolge oder eines Unternehmensverkaufs ist die Bewertung deshalb regelmäßig der erste Schritt. Sie liefert die Grundlage für die Entscheidung, ob, wann und wie ein Verkaufsprozess sinnvoll gestartet wird — und schafft Klarheit, lange bevor mit potenziellen Käufern gesprochen wird.
Steuerliche und rechtliche Aspekte einer Bewertung — etwa für Erbschaft, Schenkung oder Gesellschafterwechsel — bearbeiten wir gemeinsam mit dem Steuerberater und Rechtsanwalt des Mandanten. IGCP übernimmt die wirtschaftliche Bewertung und Einordnung, nicht die Steuer- oder Rechtsberatung.
In inhabergeführten Unternehmen ist das ausgewiesene Ergebnis von Entscheidungen geprägt, die ein Erwerber so nicht fortführen würde. Die Bereinigung stellt her, was das Unternehmen unter normalisierten Bedingungen verdient — und ist damit der wichtigste einzelne Arbeitsschritt jeder Bewertung.
Zahlt sich der Inhaber ein sehr niedriges Gehalt und entnimmt den Rest als Gewinn, ist das Ergebnis zu hoch ausgewiesen; zahlt er sich weit über Marktniveau, ist es zu niedrig. Bewertet wird gegen ein marktübliches Geschäftsführergehalt für die Aufgabe, nicht gegen das tatsächlich gebuchte.
Privat mitgenutzte Fahrzeuge, Reisen, Versicherungen, Beratungsleistungen ohne betrieblichen Bezug, aber auch einmalige Effekte wie ein Rechtsstreit, ein Brandschaden, eine Fördermittelauszahlung oder ein außerordentlicher Großauftrag werden herausgerechnet. Bewertet wird das Wiederkehrende, nicht das Ausnahmejahr.
Gehört die Betriebsimmobilie dem Inhaber privat und wird sie unter oder über Marktniveau an die Gesellschaft vermietet, verzerrt das die Ertragslage. Für die Bewertung wird eine marktübliche Miete angesetzt. Ob die Immobilie mitverkauft, weiter vermietet oder aus der Transaktion herausgehalten wird, ist eine gesonderte Entscheidung mit erheblicher steuerlicher Tragweite — sie gehört zum Steuerberater.
Überschüssige Liquidität, Wertpapierdepots, brachliegende Grundstücke oder Beteiligungen ohne operativen Bezug werden aus dem operativen Wert herausgelöst und separat bewertet. Ein Erwerber zahlt für das laufende Geschäft — was darüber hinaus in der Gesellschaft liegt, wird gesondert verhandelt oder vor dem Closing entnommen.
Kaum eine Bewertungsgröße wird so oft zitiert und so oft falsch verwendet wie der Multiplikator. Er ist ein Marktabgleich, kein Bewertungsverfahren.
Der Multiplikator wird auf das bereinigte EBIT oder EBITDA angewendet. Welche Bezugsgröße sinnvoll ist, hängt von der Kapitalintensität ab: Bei anlagenintensiven Betrieben mit hohen Abschreibungen führt ein EBITDA-Multiple ohne Blick auf den Investitionsbedarf systematisch zu überhöhten Werten. Aktuelle Bandbreiten nach Branche ordnen wir in EBITDA-Multiple nach Branche ein.
Innerhalb einer Branche entscheidet die Unternehmensqualität über die Position in der Bandbreite. Nach oben wirken wiederkehrende Umsätze, eine breite Kundenbasis, dokumentierte Prozesse, eine funktionierende zweite Führungsebene und stabiles Wachstum. Nach unten wirken Inhaberabhängigkeit, Kundenkonzentration, schwankende Ergebnisse, Investitionsstau und ungeklärte rechtliche Verhältnisse. Größe wirkt dabei eigenständig: Kleinere Unternehmen werden systematisch mit niedrigeren Multiplikatoren gehandelt als größere derselben Branche.
Der Multiplikator liefert den Unternehmenswert auf schulden- und liquiditätsfreier Basis. Was dem Verkäufer zufließt, ist der Eigenkapitalwert: Davon werden zinstragende Verbindlichkeiten abgezogen und liquide Mittel hinzugerechnet. Wer diesen Schritt überspringt, vergleicht Angebote, die nicht vergleichbar sind. Die Begriffe sind im Glossar der M&A-Begriffe definiert.
Multiplikatoren stammen aus Transaktionen anderer Unternehmen, deren Details selten öffentlich sind. Sie liefern eine Marktorientierung, ersetzen aber keine Betrachtung der eigenen Ertragskraft und Zukunftsaussichten. Eine Bewertung, die ausschließlich auf einem Multiplikator beruht, hält in Verhandlungen selten stand.
Es gibt nicht den einen Unternehmenswert. Der Maßstab richtet sich nach dem Anlass — und wer den falschen Maßstab anlegt, erhält eine Zahl, die für den konkreten Zweck nicht taugt.
Hier zählt der am Markt erzielbare Preis. Maßgeblich sind vergleichbare Transaktionen, die Zahlungsbereitschaft der jeweiligen Käufergruppe und die Wettbewerbsintensität im Prozess. Ein strategischer Käufer mit Synergiepotenzial bewertet dasselbe Unternehmen anders als ein Finanzinvestor.
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters ist häufig der Gesellschaftsvertrag maßgeblich, der eine Bewertungsmethode oder eine Abfindungsklausel vorgibt. Bei Minderheitsanteilen ohne Einfluss auf die Geschäftsführung sind Abschläge üblich. Wo die vertragliche Regelung unklar oder veraltet ist, entsteht Streitpotenzial — ein Blick in den Gesellschaftsvertrag gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Für steuerliche Zwecke gelten in Deutschland eigene Regeln des Bewertungsgesetzes, unter anderem das vereinfachte Ertragswertverfahren. Der so ermittelte steuerliche Wert kann erheblich vom Marktwert abweichen. Diese Bewertung gehört in die Hand des Steuerberaters; wir liefern die wirtschaftliche Einordnung daneben.
Banken bewerten vorsichtiger und stellen die Frage nach der Kapitaldienstfähigkeit in den Vordergrund: Reicht der künftige Cashflow, um Zins und Tilgung zu bedienen? Für Akquisitionsfinanzierungen zählt daher weniger der maximale Wert als die Belastbarkeit der Planung.
Vier Annahmen begegnen uns in Erstgesprächen immer wieder — und alle vier kosten in Verhandlungen Geld.
Der erste Irrtum ist die Gleichsetzung von Umsatz und Wert. Der Umsatz sagt für sich genommen nichts über die Ertragskraft aus; zwei Unternehmen gleicher Größe können sich im Wert um ein Vielfaches unterscheiden.
Der zweite Irrtum ist der Blick in die Bilanz. Das bilanzielle Eigenkapital ist eine Buchgröße nach handelsrechtlichen Regeln und nicht der Wert des Unternehmens. Gerade bei ertragsstarken Dienstleistern liegt der Marktwert weit darüber, bei anlagenintensiven Betrieben mit schwacher Ertragslage darunter.
Der dritte Irrtum ist der Multiplikator aus zweiter Hand. Eine Zahl, die ein Branchenkollege genannt hat, bezieht sich auf ein anderes Unternehmen, eine andere Größenklasse, eine andere Bezugsgröße und oft auf einen Unternehmenswert statt auf den tatsächlich geflossenen Betrag.
Der vierte Irrtum ist, den Bewertungswert für den Kaufpreis zu halten. Die Bewertung liefert die Argumentationsbasis, den Preis bestimmen Verhandlung, Wettbewerb unter Bietern und Zahlungsstruktur. Wer diesen Unterschied kennt, verhandelt ruhiger — und meist erfolgreicher.
Wenn Sie eine belastbare Einordnung Ihres Unternehmenswertes brauchen, sprechen Sie unverbindlich und vertraulich mit uns.