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Eigenkapital aufzunehmen ist etwas anderes, als Anteile zu verkaufen. Bei einer Kapitalerhöhung fließt das Geld in das Unternehmen; beim Anteilsverkauf fließt es an den Gesellschafter. Die Struktur, die Bewertung und die Erwartungshaltung des Kapitalgebers unterscheiden sich in beiden Fällen erheblich.
Wer Wachstumskapital sucht, verkauft deshalb nicht sein Lebenswerk, sondern gibt einen Teil der künftigen Wertsteigerung ab — gegen Mittel, die Fremdkapital in dieser Höhe oder zu diesem Risiko nicht darstellen kann.
Eigenkapital ist nicht die günstigere Alternative zum Kredit. Es ist in drei Situationen die richtige Antwort.
Übersteigt der Bedarf die Verschuldungskapazität, die sich aus Ergebnis und freiem Cashflow ableitet, verschiebt weiteres Fremdkapital das Problem nur.
Entwicklungsarbeit, neue Märkte, ein neues Geschäftsmodell: Risiko, das eine Bank nicht finanziert, weil es dafür keinen Tilgungsplan gibt.
Eine dünne Eigenkapitalquote begrenzt jede weitere Fremdfinanzierung. Frisches Eigenkapital hebt den Rahmen, den die Bank überhaupt erst zeichnen kann.
Zwischen stiller Beteiligung und echter Gesellschafterstellung liegt eine Reihe von Formen, die sich in den Folgen erheblich unterscheiden.
Echte Gesellschafterstellung mit Stimm- und Informationsrechten, meist begleitet von einem Beirat.
Kapital ohne Gesellschafterstellung, vergütet über einen festen und einen erfolgsabhängigen Anteil und nach außen nicht sichtbar. Siehe stillen Gesellschafter aufnehmen.
Eine Zwischenform: eigenkapitalähnlich in der Bilanzwirkung, fremdkapitalähnlich in der Vergütung. Siehe Genussrechte und Mezzanine-Kapital.
Eigenkapital für einen definierten Wachstumsschritt in einem etablierten Unternehmen. Siehe Wachstumskapital.
Der Typ des Kapitalgebers bestimmt die Spielregeln stärker als die Höhe des Betrags.
Langer Horizont, unternehmerisch im Zugang, oft ohne festen Exit-Zeitpunkt.
Professionell, mit Renditeerwartung und definiertem Ausstiegshorizont, in der Regel mit Berichtspflichten und einem Beiratsmandat.
Branchenkenntnis und Marktzugang, dafür Nähe zum eigenen Geschäft — eine Minderheitsbeteiligung des Wettbewerbers ist nie nur Kapital.
Ein Kapitalgeber, der nicht zur Eigentümerkultur passt, kostet später mehr, als er an Bewertung gebracht hat.
Der Anteil ergibt sich aus Kapitalbedarf und Bewertung vor der Erhöhung. Eine höhere Bewertung ist dabei nicht automatisch das bessere Ergebnis, wenn sie mit Vorzugsrechten erkauft wird, die im späteren Verkauf wirken.
Die Gesellschaftervereinbarung muss die Punkte regeln, auf die es in den nächsten Jahren ankommt: Informations- und Zustimmungsrechte, die Besetzung des Beirats, Mitverkaufsrechte und -pflichten, Vorkaufsrechte, Regelungen für weitere Finanzierungsrunden und Ausstiegsszenarien.
Zur Bewertungsgrundlage siehe Unternehmensbewertung.
Drei Fälle werden regelmäßig verwechselt.
Eigenkapitalbeschaffung ist die Kapitalerhöhung: Die Mittel fließen in die Gesellschaft und stehen für ihre Vorhaben zur Verfügung.
Anteilsverkauf heißt, ein Gesellschafter veräußert bestehende Anteile; die Mittel fließen an ihn. Siehe Beteiligung verkaufen.
Investorensuche ist der Prozess, in dem ein passender Kapitalgeber gefunden und ausgewählt wird. Siehe Investor finden.
Reicht Fremdkapital, ist es fast immer der günstigere Weg — siehe Unternehmensfinanzierung.
Wenn Sie Kapital für Wachstum brauchen, klären wir im Erstgespräch kostenfrei, welche Beteiligungsform passt und welche Kapitalgeber dafür in Frage kommen.