M&A Beratung · Wien

    M&A Berater in Wien – Unternehmensverkauf und Nachfolge mit Sitz im ersten Bezirk

    Viele Beratungshäuser, die bei einer Suche nach M&A-Beratung in Wien erscheinen, führen ihre Mandate aus Frankfurt, München oder Zürich. Bei IGCP Capital Partners ist es umgekehrt: Unser Büro liegt in der Postgasse 14 im ersten Bezirk. Wenn Sie über den Verkauf Ihres Unternehmens oder Ihre Nachfolge nachdenken, sitzen wir Ihnen binnen weniger Tage persönlich gegenüber – ohne Videokonferenz als Dauerzustand, ohne Anreiselogistik. Wir begleiten Eigentümer von Nischenunternehmen in Wien und ganz Österreich, diskret und mit klarem Prozess. Das Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich.

    Wien aus Verkäufersicht: Entscheiderdichte und Drehscheibe nach Zentral- und Osteuropa

    Für den Eigentümer, der verkaufen will, hat Wien eine Eigenschaft, die keine andere österreichische Stadt bietet: Die Entscheider sitzen hier. Österreichische Konzern- und Gruppenzentralen, die Österreich-Töchter internationaler Häuser, Banken, Wirtschaftskanzleien, Steuerberater und Notariate konzentrieren sich auf wenigen Quadratkilometern. Wer einen Käufer sucht, findet dessen entscheidende Personen häufig in derselben Stadt – das verkürzt Wege, Terminketten und Missverständnisse.

    Dazu kommt die Rolle als Drehscheibe: Zahlreiche internationale Konzerne steuern ihr Geschäft in Zentral- und Osteuropa von Wien aus. Für Verkäufer heißt das, dass neben heimischen Strategen auch Erwerber auf die Liste gehören, die Wien als Eintrittstor in die Region begreifen – Gruppen aus Deutschland und der Schweiz ebenso wie expandierende Häuser aus den CEE-Staaten selbst. Ein spezialisiertes Unternehmen mit stabilen Kundenbeziehungen ist für solche Käufer oft genau der Brückenkopf, den sie suchen.

    Unterschätzt wird schließlich der Mittelstand der Region: Im Stadtgebiet und im Umland, entlang der Achsen nach Niederösterreich und ins Burgenland, arbeitet eine dichte Schicht inhabergeführter Betriebe – technische Dienstleister, Handelshäuser, Softwareanbieter, Spezialproduzenten. Viele davon stehen in den kommenden Jahren vor der Übergabefrage. Genau diese Unternehmen sind unser Feld.

    Kein Fernmandat: warum der Sitz in Wien den Unterschied macht

    Ein Unternehmensverkauf besteht nicht nur aus Datenräumen und Telefonaten. Es gibt Momente, in denen Anwesenheit zählt: das erste Kennenlernen, die Managementpräsentation, die entscheidende Verhandlungsrunde, der Termin beim Notar. Weil wir in Wien sitzen, sind wir in diesen Momenten da – kurzfristig, auch wenn sich ein Zeitplan verschiebt oder ein Gespräch spontan nötig wird.

    Auf unseren Seiten zu deutschen Städten schreiben wir offen dazu, dass wir die Mandate von Wien aus führen. Hier ist es umgekehrt unser Standortvorteil: Wir kennen die österreichische Vertragspraxis, die Abläufe bei Firmenbuch und Notariat und die handelnden Personen im Wiener Transaktionsumfeld aus laufender Arbeit – nicht aus der Ferne. Ihr Steuerberater und Ihr Anwalt sitzen mit uns an einem Tisch statt in einer Telefonkonferenz.

    Persönliche Nähe zahlt sich über die gesamte Laufzeit eines Mandats aus, nicht nur am Anfang. Ein Verkaufsprozess zieht sich über Monate, und in dieser Zeit passiert Unvorhergesehenes: Ein Großkunde kündigt an, ein Interessent springt ab, eine Bilanzposition wirft Fragen auf. Wer dann erst einen Flug buchen muss, reagiert später als der, der am selben Nachmittag vorbeikommen kann. Auch die leisen Zwischentöne – ob ein Käufer es ernst meint, ob Ihre Führungskräfte mitziehen, ob der Zeitpunkt wirklich stimmt – bespricht man besser bei einem Kaffee als in einer Konferenzschaltung.

    Lokal verankert heißt dabei nicht lokal begrenzt. Die Käuferansprache führen wir dorthin, wo der beste Erwerber sitzt: zu strategischen Käufern in Österreich, Deutschland und der Schweiz, zu Family Offices und Beteiligungsgesellschaften, bei passendem Geschäftsmodell auch zu Interessenten aus Zentral- und Osteuropa. Der kurze Weg gilt Ihnen als Verkäufer – die Reichweite gilt dem Käufermarkt.

    Notariatsakt, Vinkulierung, 27,5 Prozent: das österreichische Regelwerk beherrschen

    Wer eine österreichische GmbH verkauft, bewegt sich in einem Regelwerk, das sich vom deutschen in wichtigen Punkten unterscheidet. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen verlangt nach § 76 Abs. 2 GmbHG einen Notariatsakt – und zwar sowohl für den Kaufvertrag als auch für die Abtretung selbst. Fehlt diese Form, ist das Geschäft absolut nichtig; die Formpflicht erfasst auch Vorverträge und Optionen. Ein sauberer Zeitplan bindet den Notar deshalb früh ein statt am Schluss.

    Dazu kommt der eigene Gesellschaftsvertrag: Bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern ist die Vinkulierung – die Bindung der Anteilsübertragung an die Zustimmung der Gesellschaft – der Regelfall, häufig ergänzt um Aufgriffs- und Vorkaufsrechte der Mitgesellschafter. Wer diese Klauseln erst nach Monaten der Verhandlung liest, hat unter Umständen mit einem Käufer verhandelt, an den er gar nicht wirksam verkaufen darf. Am Ende steht die Anmeldung des Gesellschafterwechsels zur Eintragung ins Firmenbuch.

    Steuerlich gilt: Verkauft eine natürliche Person GmbH-Anteile, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Bei einer Betriebsveräußerung können unter Voraussetzungen Begünstigungen wie der Hälftesteuersatz oder ein Freibetrag nach §§ 24, 37 EStG greifen; das Neugründungs-Förderungsgesetz kann bei einer Betriebsübertragung bestimmte Abgaben entfallen lassen, und bei Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an. Für steuerliche Bewertungsanlässe sind in Österreich das Wiener Verfahren beziehungsweise das Fachgutachten KFS/BW 1 maßgeblich. All das ist Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung – aber wir sorgen dafür, dass diese Fragen zum richtigen Zeitpunkt bei Notar, Anwalt und Steuerberater liegen und nicht erst auffallen, wenn der Käufer am Tisch sitzt.

    Die Ausgangslage: 52.500 Übergaben stehen in Österreich an

    Der Hintergrund, vor dem sich jeder Verkauf in Wien abspielt, ist eine Übergabewelle historischen Ausmaßes: Zwischen 2025 und 2034 stehen in Österreich rund 52.500 Unternehmen (ohne Ein-Personen-Unternehmen) zur Übergabe an – knapp 23 Prozent aller Arbeitgeberbetriebe, mit etwa 705.000 betroffenen Beschäftigten (Quelle: KMU Forschung Austria / WKO). 2024 wurden 7.792 Betriebe erfolgreich übergeben, ein Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund die Hälfte der Übergaben findet noch innerhalb der Familie statt, mit sinkender Tendenz – die externe Nachfolge wird zunehmend zum Regelfall.

    Für Eigentümer in Wien bedeutet das zweierlei. Einerseits wächst das Angebot an Betrieben, die einen Nachfolger suchen – wer früh und gut vorbereitet in den Markt geht, verhandelt aus der stärkeren Position. Andererseits wächst auch die Zahl qualifizierter Kaufinteressenten, die gezielt nach Übernahmen suchen. Eine ausführliche Einordnung der Lage samt der österreichischen Besonderheiten finden Sie im Überblick Unternehmensnachfolge in Österreich; konkrete Kauf- und Verkaufsgesuche listet unsere Nachfolgebörse.

    Vier Schritte von der ersten Überlegung bis zur Unterschrift

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      Vertrauliches Erstgespräch

      Bei uns in der Postgasse oder bei Ihnen im Betrieb, ohne Unterlagen und ohne Verpflichtung. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob und wann ein Verkauf für Sie sinnvoll ist – auch wenn die Antwort lautet: noch nicht.

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      Aufbereitung und Wertrahmen

      Wir bringen Zahlen, Geschäftsmodell und Unternehmensgeschichte in eine Form, die Käuferprüfungen standhält, und leiten daraus einen realistischen Wertrahmen und die Liste der aussichtsreichsten Erwerber ab.

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      Diskrete Ansprache und Verhandlung

      Interessenten erhalten zunächst ein anonymisiertes Profil; Ihr Name fällt erst nach Vertraulichkeitsvereinbarung. Wir führen die Gespräche, ordnen die Angebote und verhandeln Kaufpreis und Konditionen.

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      Prüfung, Notariatsakt, Übergabe

      Wir steuern die Due Diligence, begleiten die Vertragsverhandlung und koordinieren den Notartermin – bei der GmbH zwingend, denn ohne Notariatsakt ist die Anteilsübertragung in Österreich nichtig. Danach folgt die Eintragung ins Firmenbuch und die geordnete Übergabe.

    M&A-Beratung in ganz Österreich – von Wien aus in den DACH-Raum

    Unsere Mandanten sitzen keineswegs nur im Stadtgebiet: Wir führen Verkaufs- und Nachfolgeprozesse in allen Bundesländern, und bei vielen Mandaten liegt der beste Käufer ohnehin jenseits der Grenze. Für deutsche Eigentümer, die einen Berater mit Distanz zum lokalen Beratermarkt suchen, haben wir eigene Seiten – den Einstieg bietet M&A Berater Deutschland. Und wer vor jedem weiteren Schritt zunächst wissen will, wo sein Unternehmen wertmäßig steht, beginnt am besten bei der Unternehmensbewertung.

    Häufige Fragen

    Was kostet ein M&A-Berater in Wien?
    Seriöse M&A-Beratung wird ganz überwiegend erfolgsabhängig vergütet: eine überschaubare laufende Komponente während des Mandats, der wesentliche Teil als Provision bei tatsächlichem Abschluss. Diese Struktur sorgt für Gleichlauf der Interessen – verdient wird erst, wenn Sie verkauft haben. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Größe und Komplexität des Vorhabens ab und wird im Erstgespräch offen besprochen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
    Muss ich für Gespräche zu Ihnen in die Innenstadt kommen?
    Nein. Viele Eigentümer schätzen ein neutrales Umfeld abseits des eigenen Betriebs und kommen zu uns in die Postgasse. Genauso gerne kommen wir zu Ihnen – nicht zuletzt, weil ein Rundgang durch den Betrieb mehr über ein Unternehmen verrät als jede Präsentation.
    Wien ist überschaubar – bleibt mein Verkaufsvorhaben wirklich geheim?
    Gerade weil man sich in Wien kennt, arbeiten wir strikt gestuft: Interessenten erhalten zunächst ein anonymisiertes Kurzprofil, aus dem Ihr Unternehmen nicht erkennbar ist. Der Name fällt erst nach unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarung, sensible Details erst, wenn Ernsthaftigkeit und Finanzierungskraft belegt sind. Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten erfahren nichts, bis Sie es entscheiden.
    Brauche ich für den Verkauf meiner GmbH-Anteile zwingend einen Notar?
    Ja. In Österreich verlangt § 76 Abs. 2 GmbHG für Kaufvertrag und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen einen Notariatsakt – ohne diese Form ist das Geschäft absolut nichtig. Die Formpflicht erfasst auch Vorverträge und Optionen. Wir planen den Notartermin früh in den Zeitplan ein und begleiten ihn persönlich.
    Begleiten Sie auch Verkäufe außerhalb Wiens?
    Selbstverständlich. Unsere Mandate führen wir in allen Bundesländern, vom Rheintal bis ins Südburgenland. Grenzüberschreitende Transaktionen mit Käufern aus Deutschland, der Schweiz oder Zentral- und Osteuropa gehören zu unserem Alltag.
    Wie komme ich zu einer ersten Einschätzung, was mein Unternehmen wert ist?
    Eine erste Orientierung liefert unser Online-Rechner. Belastbar wird eine Zahl aber erst, wenn Ertragskraft, Abhängigkeiten und Käuferlage gemeinsam betrachtet werden – für steuerliche Anlässe gelten in Österreich zudem eigene Maßstäbe wie das Fachgutachten KFS/BW 1. Diese Einordnung nehmen wir im persönlichen Gespräch vor.

    Sprechen wir über Ihr Unternehmen – in der Postgasse, bei Ihnen im Betrieb oder wo es Ihnen passt. Vertraulich und unverbindlich.

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