Leistungen · Unternehmenskauf

    Unternehmen kaufen — Akquisitionen, Übernahmen und Add-ons mit System.

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    • Seit über 15 Jahren für inhabergeführte Unternehmen
    • Mehr als 100 abgeschlossene Transaktionen
    • 100 % unabhängig — keine Bank, kein Fonds
    • Vertraulich ab dem ersten Gespräch

    Zukäufe sind einer der wirksamsten Hebel für Wachstum — wenn sie strategisch passen, fair bewertet werden und sich anschließend wirklich integrieren lassen. Im DACH-Raum sind die attraktivsten Zielunternehmen selten am offenen Markt; sie lassen sich nur über systematische, diskrete Targetsuche erschließen.

    IGCP Capital Partners begleitet Käufer seit über 15 Jahren bei Akquisitionen und Add-on-Käufen. In mehr als 100 begleiteten M&A-Prozessen haben wir Sucharbeit, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse strukturiert geführt — unabhängig von Banken und Investoren, im klaren Mandat der Käuferseite. Für den deutschen Markt ordnen wir unsere Arbeit als M&A-Beratung auf der Seite M&A Berater Deutschland ein.

    Zukauf als Wachstumsstrategie

    Ein guter Zukauf erweitert das eigene Geschäft schneller, als organisches Wachstum es könnte: neue Märkte, Technologien, Kundenzugänge, Mitarbeiter mit knappem Know-how oder Skaleneffekte in der bestehenden Struktur. Voraussetzung ist eine ehrliche M&A-Strategie — also die nüchterne Frage, was zugekauft werden soll, warum, und wie der Integrationsplan aussieht.

    Add-on-Akquisitionen — der gezielte Zukauf kleinerer, passender Unternehmen zu einer Plattform — sind besonders bei inhabergeführten Unternehmen und in Buy-and-Build-Strategien von Beteiligungsgesellschaften ein bewährtes Modell. Sie funktionieren, weil sich Größen-, Markt- und Know-how-Vorteile mit jedem Zukauf addieren.

    Betriebsübernahme, Firmenübernahme, Unternehmensübernahme: die Wege zum eigenen Unternehmen

    Ob jemand ein Unternehmen kaufen, eine Firma übernehmen oder einen Betrieb übernehmen will — gemeint ist im Kern derselbe Vorgang: Ein bestehendes Unternehmen wechselt gegen einen Kaufpreis den Eigentümer. Die Wortwahl verrät meist die Perspektive. „Unternehmenskauf" und „Akquisition" sagen Unternehmen, die zukaufen; „Betriebsübernahme" und „Firmenübernahme" sagen Menschen, die als Nachfolger in ein bestehendes Geschäft einsteigen wollen. Die Schritte sind dieselben, die Finanzierung und die Haftungsfragen unterscheiden sich erheblich.

    Übernahme als Nachfolger

    Die klassische Betriebsübernahme ist die externe Nachfolge: Eine Führungskraft oder ein Unternehmer übernimmt einen Betrieb, dessen Inhaber keinen Nachfolger in der Familie hat. Nach dem KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 planen in Deutschland bis Ende 2029 rund 545.000 Inhaberinnen und Inhaber die Übergabe oder den Verkauf ihres Unternehmens; in Österreich ordnet unsere Seite Unternehmensnachfolge Österreich den Markt ein. Für Übernehmer ist das eine Gelegenheit: Sie starten mit Umsatz, Mannschaft, Kunden und Marktzugang statt bei null. Der Management-Buy-in (MBI) — ein externer Manager kauft sich ein — und der Management-Buy-out (MBO) aus dem eigenen Unternehmen sind die häufigsten Formen; die Unterschiede ordnet MBO vs. MBI ein. Der begrenzende Faktor ist fast immer die Finanzierung, nicht die Verfügbarkeit von Betrieben.

    Übernahme als Wachstumsschritt

    Für etablierte Unternehmen ist die Übernahme eines Wettbewerbers, Zulieferers oder Nachbarbetriebs der schnellste Weg zu Marktanteil, Fachkräften und regionaler Präsenz — häufig zu einem Preis, der unter den Kosten des organischen Aufbaus liegt. Hier liegt der Schwerpunkt auf strategischer Passung, Synergien und Integration; die Finanzierung stützt sich auf die Cashflows beider Unternehmen.

    Wo Unternehmen zum Verkauf stehen

    Öffentliche Börsen — die WKO-Nachfolgebörse in Österreich, nexxt-change in Deutschland, dazu private Plattformen — zeigen nur einen Ausschnitt des Marktes, und selten die attraktivsten Betriebe. Die meisten Inhaber verkaufen diskret, ohne Inserat. Deshalb führt der Weg zu guten Zielunternehmen über ein präzises Suchprofil und die direkte, vertrauliche Ansprache der Eigentümer. Welche Plattformen es gibt und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt Unternehmen zu verkaufen: wo Angebote stehen; Inserate von Übergebern, die uns beauftragt haben, finden Sie in unserer Nachfolgebörse.

    Was ein Übernehmer vorher prüfen muss

    Eine Übernahme kauft immer auch die Vergangenheit: Verträge, Verbindlichkeiten, Zusagen an Mitarbeiter und Kunden, offene Prüfungsverfahren. Die Prüfschritte aus Käufersicht — von der Inhaberabhängigkeit bis zur Gewerbeberechtigung — haben wir in Betriebsübernahme: was Käufer vorher prüfen müssen zusammengestellt; den Ablauf aus Käufersicht zeigt Unternehmenskauf: Ablauf, Prüfschritte und Haftung.

    Was wir im Kaufmandat konkret übernehmen

    Buy-Side-Mandat heißt bei uns: Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag des Käufers und sitzen in keiner Phase auf zwei Stühlen. Die folgenden Arbeitspakete gehören zum Standardumfang eines Mandats.

    Strategie und Suchprofil

    Am Anfang steht die Frage, was der Zukauf leisten soll: Marktzugang, Technologie, Kapazität, Personal, Ergebnisbeitrag. Aus der Antwort leiten wir ein Suchprofil ab, das trennscharf genug ist, um Kandidaten auszuschließen — ein Profil, das alles zulässt, produziert Arbeit statt Ergebnisse. Größenkorridor, Region, Geschäftsmodell und Ausschlusskriterien werden schriftlich festgehalten.

    Targetsuche und Erstansprache

    Wir recherchieren den Markt entlang des Suchprofils, bauen eine Longlist auf und priorisieren sie zu einer Shortlist. Die Ansprache der Eigentümer erfolgt durch uns, nicht durch Sie: Ein Verkäufer, der von einem Wettbewerber direkt angesprochen wird, reagiert anders als einer, der von einem neutralen Berater kontaktiert wird. Ihr Name fällt erst, wenn beidseitiges Interesse besteht und eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet ist.

    Bewertung, Verhandlung, Prozesssteuerung

    Wir erarbeiten eine eigene Kaufpreisindikation, bevor der Verkäufer seine Vorstellung nennt, koordinieren die Due Diligence mit Ihren Prüfern, verhandeln die kommerziellen Eckpunkte und halten den Zeitplan zusammen. Bei mehreren parallelen Kandidaten steuern wir die Prozesse so, dass Sie Optionen behalten und nicht in eine Einbahnstraße geraten.

    Was nicht in unserem Leistungsumfang liegt

    Wir sind keine Rechtsanwälte, keine Steuerberater und keine Wirtschaftsprüfer. Die Vertragsdokumentation, die steuerliche Strukturierung und die prüferische Durchsicht der Zahlen übernehmen die dafür zugelassenen Berufsträger. Wir koordinieren diese Beteiligten, ersetzen sie aber nicht.

    Vom Suchprofil zum Closing

    Ein professioneller Buy-Side-Prozess folgt einem klaren Ablauf. Am Anfang steht das Suchprofil: Branche, Geschäftsmodell, Größenband, Region, ergänzende weiche Kriterien. Aus diesem Profil entsteht eine Longlist mit potenziellen Targets, die wir in einer Shortlist priorisieren.

    Es folgt die diskrete Ansprache der Eigentümer — meist über persönliche Erstkontakte unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Aus den Reaktionen entwickelt sich eine Pipeline qualifizierter Gespräche.

    Bei ernsthaftem beidseitigem Interesse beginnt die Due Diligence — die strukturierte Prüfung des Zielunternehmens in den Dimensionen Finanzen, Recht, Steuern, Markt, Operativ. Was Due Diligence konkret bedeutet und worauf Käufer dabei achten sollten, erklären wir in Was ist Due Diligence?.

    Anschließend folgen Verhandlung des Kaufvertrags (SPA) und Closing. Steuerliche und rechtliche Strukturierung sowie die Vertragsdokumentation übernehmen Steuerberater und Rechtsanwalt — IGCP verhandelt die kommerziellen Eckpunkte und steuert den Gesamtprozess für den Käufer.

    Auf der Gegenseite steht Unternehmen verkaufen — dort sehen Sie, wie ein Verkäufer den Prozess erlebt. Wie ein Kaufobjekt bewertet wird, beschreibt Unternehmensbewertung.

    Was einen guten Kauf ausmacht

    Ein guter Kauf entscheidet sich nicht am Preis allein, sondern an drei Fragen: Passt das Target wirklich zur Strategie? Sind die Annahmen zu Synergien, Wachstum und Risiken belastbar? Lässt sich das Unternehmen anschließend integrieren — kulturell, organisatorisch, technisch?

    Die teuersten Käufe sind die, bei denen eine dieser Antworten nicht ehrlich gegeben wurde. Wir nehmen uns deshalb bewusst Zeit für die Strategie- und Vorprüfungsphase — und sagen auch ab, wenn ein Target zwar verfügbar, aber nicht der richtige ist. Unser Erfolg bemisst sich am Ergebnis nach der Transaktion, nicht an der Anzahl abgeschlossener Deals.

    Share Deal oder Asset Deal: die Grundentscheidung

    Fast jeder Unternehmenskauf lässt sich in zwei Grundformen abbilden. Die Wahl zwischen ihnen ist keine Formalie, sondern verschiebt Risiko, Steuerlast und Vertragsaufwand erheblich.

    Share Deal

    Beim Share Deal erwerben Sie die Anteile an der Gesellschaft. Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger unverändert bestehen, Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse laufen weiter. Der Preis dafür: Sie übernehmen auch die Vergangenheit — Altlasten, Steuerrisiken, offene Rechtsstreitigkeiten. Deshalb sind Garantien, Freistellungen und Sicherungsinstrumente im Vertrag beim Share Deal besonders wichtig.

    Asset Deal

    Beim Asset Deal kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Vorräte, Marken, Kundenverträge. Was nicht ausdrücklich übernommen wird, bleibt beim Verkäufer — das begrenzt das Risiko aus der Vergangenheit spürbar. Dafür muss jedes Vertragsverhältnis einzeln übertragen werden, was in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner erfordert. Die Unterschiede stellen wir ausführlich im Beitrag Asset Deal erklärt dar.

    Arbeitnehmer und § 613a BGB

    Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, treten nach § 613a BGB die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Die Arbeitnehmer sind vor dem Übergang in Textform zu unterrichten und können dem Übergang widersprechen. Praktisch heißt das: Beim Asset Deal ist die Belegschaft kein frei verhandelbarer Posten.

    Wer entscheidet was

    Käufer neigen zum Asset Deal, Verkäufer zum Share Deal — die steuerlichen Interessen laufen typischerweise gegenläufig. Die Entscheidung fällt daher in der Verhandlung und wird oft über den Preis ausgeglichen. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall gehört zwingend in die Hand Ihres Steuerberaters.

    Unternehmenskauf in Österreich und Deutschland: Form, Haftung, Gewerbe

    Der Ablauf eines Unternehmenskaufs ist in beiden Ländern derselbe. Unterschiede liegen in der Form der Übertragung und vor allem in der gesetzlichen Haftung, die ein Käufer mit dem Betrieb übernimmt — und die er nur teilweise vertraglich abbedingen kann.

    Österreich: Notariatsakt, Firmenbuch und Übernehmerhaftung

    Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf eines Notariatsakts (§ 76 Abs. 2 GmbHG); der Gesellschafterwechsel wird im Firmenbuch eingetragen. Beim Asset Deal übernimmt der Erwerber nach § 38 UGB die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Veräußerers und haftet für dessen Verbindlichkeiten, sofern die Haftung nicht vereinbart, im Firmenbuch eingetragen oder den Dritten mitgeteilt wird; Vertragspartner können dem Übergang widersprechen. Unabhängig davon haftet der Übernehmer nach § 1409 ABGB zwingend für Schulden, die er bei der Übernahme kannte oder kennen musste, bis zur Höhe des übernommenen Vermögens. Hinzu kommen die Haftung für betriebliche Abgaben nach § 14 BAO und für Sozialversicherungsbeiträge nach § 67 Abs. 4 ASVG — beide lassen sich durch rechtzeitige Rückstandsauskünfte begrenzen. Die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 3 AVRAG mit allen Rechten und Pflichten über. Die Gewerbeberechtigung ist personenbezogen: Der Übernehmer braucht eine eigene Berechtigung oder bestellt einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Hält die Zielgesellschaft Liegenschaften, fällt seit 1. Juli 2025 bereits ab 75 Prozent übertragener Anteile Grunderwerbsteuer an.

    Deutschland: Beurkundung, Gesellschafterliste und Haftung

    Die Abtretung von GmbH-Anteilen ist notariell zu beurkunden (§ 15 GmbHG); im Verhältnis zur Gesellschaft gilt, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste steht. Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 HGB für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, sofern nichts anderes vereinbart und im Handelsregister eingetragen ist. Nach § 75 AO haftet der Betriebsübernehmer für Betriebssteuern, die seit Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind, beschränkt auf das übernommene Vermögen. Und nach § 613a BGB treten die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über; die Arbeitnehmer sind vorab zu unterrichten und können widersprechen.

    Was daraus für den Vertrag folgt

    Diese Haftungstatbestände sind der Grund, warum Käufer Garantien, Freistellungen, Kaufpreiseinbehalte und Treuhandkonten verlangen — und warum eine sorgfältige Due Diligence kein Formalakt ist. Wir strukturieren die kommerziellen Punkte so, dass die bekannten Risiken im Preis oder im Vertrag abgebildet sind; die rechtliche Ausgestaltung liegt beim Rechtsanwalt, die steuerliche beim Steuerberater. Wer in Deutschland kauft, findet den Kontext auf M&A Berater Deutschland, wer in Österreich kauft, unter M&A Berater Wien.

    Due Diligence aus Käufersicht

    Die Due Diligence ist der einzige Zeitpunkt, an dem Sie das Unternehmen von innen sehen, bevor Sie es bezahlen. Sie dient nicht nur der Risikovermeidung, sondern liefert auch die Argumente für die Preisverhandlung.

    Financial Due Diligence

    Geprüft wird, ob das ausgewiesene Ergebnis tragfähig ist: Qualität und Wiederholbarkeit der Erträge, Einmaleffekte, Bewertungsspielräume, Working-Capital-Verlauf, tatsächliche Nettoverschuldung. Häufigster Befund bei inhabergeführten Unternehmen ist nicht Betrug, sondern eine Ergebnisdarstellung, die stille Reserven und Sondereffekte vermischt.

    Legal und Tax Due Diligence

    Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, Kunden- und Lieferantenverträge mit Change-of-Control-Klauseln, Miet- und Leasingverträge, gewerbliche Schutzrechte, laufende Verfahren, steuerliche Risiken aus zurückliegenden Jahren. Change-of-Control-Klauseln werden regelmäßig unterschätzt: Sie können einem Käufer nach dem Closing den wichtigsten Kunden kosten.

    Commercial und Operational Due Diligence

    Marktstellung, Kundenkonzentration, Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Zustand der Anlagen, IT und Prozesse, Qualifikation und Altersstruktur der Belegschaft. Zentral ist die Frage nach der Inhaberabhängigkeit: Wie viel Umsatz hängt an Beziehungen, die mit dem Verkäufer das Unternehmen verlassen?

    Was mit den Befunden geschieht

    Erkenntnisse aus der Due Diligence führen zu einer von drei Konsequenzen: Preisanpassung, vertragliche Absicherung durch Garantie oder Freistellung, oder Abbruch. Ein Befund, der weder den Preis noch den Vertrag verändert, war entweder unwichtig oder wurde nicht ernst genommen. Was eine Due Diligence im Einzelnen umfasst, erläutern wir in Was ist eine Due Diligence?.

    Kaufpreis, Struktur und Finanzierung

    Der Kaufpreis ist selten eine einzelne Zahl, die bei Closing überwiesen wird. Struktur und Finanzierung entscheiden mit darüber, wie viel Risiko Sie tatsächlich tragen.

    Vom Unternehmenswert zum Kaufpreis

    Bewertungsverfahren liefern einen Unternehmenswert auf schuldenfreier Basis. Abgezogen werden die Finanzverbindlichkeiten, hinzugerechnet die liquiden Mittel, korrigiert wird um Abweichungen beim normalisierten Working Capital. Erst daraus entsteht der Betrag, der für die Anteile gezahlt wird. Unterschiedliche Vorstellungen über diese Brücke sind eine der häufigsten Ursachen für Verhandlungsabbrüche.

    Earn-out und Verkäuferdarlehen

    Ein Earn-out macht einen Teil des Kaufpreises von der künftigen Entwicklung abhängig und verlagert Bewertungsrisiko auf den Verkäufer. Ein Verkäuferdarlehen streckt die Zahlung und bindet den Verkäufer wirtschaftlich an das Gelingen der Übergabe. Beide Instrumente helfen dem Käufer — sie sind aber nur so gut wie die Klarheit ihrer Bemessungsgrundlage.

    Bankfinanzierung der Akquisition

    Für die Fremdfinanzierung eines Zukaufs prüft die Bank vor allem, ob der freie Cashflow des Zielunternehmens den Kapitaldienst trägt und welche Sicherheiten zur Verfügung stehen. Sinnvoll ist es, die Finanzierungsgespräche früh und parallel zur Targetsuche zu beginnen — ein Verkäufer, der zwischen zwei Angeboten wählt, entscheidet sich im Zweifel für den Käufer mit belastbarer Finanzierungszusage.

    Eigenkapital, Beteiligungspartner, Fördermittel

    Reicht das eigene Eigenkapital nicht aus, kommen Beteiligungspartner oder Family Offices als Minderheitsgesellschafter in Betracht. Für Übernahmen durch Einzelpersonen bestehen zudem öffentliche Förderinstrumente. Welche davon im konkreten Fall passen, hängt von Rechtsform, Größe und Standort ab und ist mit der finanzierenden Bank abzustimmen.

    Nach dem Closing: Integration und Übergabe

    Der Kaufvertrag ist der Anfang, nicht das Ende. Ob ein Zukauf sich rechnet, entscheidet sich in den zwölf Monaten danach.

    Kommunikation am Tag eins

    Belegschaft, Kunden und Lieferanten erfahren vom Eigentümerwechsel idealerweise am selben Tag und mit derselben Botschaft. Gerüchte, die vor der offiziellen Information entstehen, kosten mehr Vertrauen, als jede spätere Erklärung zurückholen kann.

    Die Rolle des Verkäufers

    In inhabergeführten Unternehmen ist eine Übergangsphase des Verkäufers von einigen Monaten bis zu zwei Jahren üblich. Entscheidend ist, dass Rolle, Dauer und Entscheidungsbefugnis schriftlich geregelt sind. Ein Verkäufer ohne definierte Rolle bleibt faktisch Chef — und der Käufer bleibt Gast im eigenen Unternehmen.

    Kundenbeziehungen sichern

    Die wichtigsten Kunden werden persönlich und gemeinsam mit dem Verkäufer besucht. Bei starker Kundenkonzentration gehört diese Übergabe in den Vertrag, nicht in eine mündliche Absichtserklärung.

    Integrationstiefe bewusst wählen

    Nicht jeder Zukauf muss vollständig integriert werden. Wo der Wert im eigenständigen Marktauftritt liegt, kann eine bewusst lose Anbindung die bessere Entscheidung sein. Wo Synergien den Kaufpreis begründet haben, muss die Integration allerdings tatsächlich stattfinden — sonst bleibt der gezahlte Aufschlag unbegründet.

    Die häufigsten Fehler beim Unternehmenskauf

    Erstens: ein zu weites Suchprofil. Wer alles prüft, prüft nichts gründlich und verliert Monate an Kandidaten, die von Anfang an nicht gepasst haben.

    Zweitens: sich auf ein einziges Target festlegen. Sobald ein Käufer emotional gebunden ist, verschiebt sich die Verhandlungsmacht vollständig zum Verkäufer. Parallele Optionen sind das wirksamste Verhandlungsinstrument.

    Drittens: Synergien in den Kaufpreis einrechnen, bevor sie belegt sind. Der Verkäufer soll nicht für Wertsteigerungen bezahlt werden, die erst der Käufer erzeugt.

    Viertens: die Inhaberabhängigkeit unterschätzen. Ein Unternehmen, dessen Kunden am Verkäufer hängen, ist nach dessen Ausscheiden ein anderes Unternehmen als das gekaufte.

    Fünftens: die Due Diligence als Formalie behandeln. Prüfungen, deren Ergebnisse weder Preis noch Vertrag beeinflussen, sind vergeudetes Geld.

    Sechstens: die Finanzierung zu spät klären. Wer erst nach der Einigung mit der Bank spricht, verliert im Zweifel gegen einen Mitbieter mit fertiger Zusage.

    Häufige Fragen

    Wie finde ich passende Zielunternehmen?
    Eine systematische Targetsuche beginnt mit einem präzisen Suchprofil: Branche, Geschäftsmodell, Größenkorridor, Region, weiche Kriterien wie Kultur und Inhaberstruktur. Aus diesem Profil entwickeln wir eine Longlist möglicher Targets, sprechen sie diskret an und qualifizieren in mehreren Stufen. In vielen Fällen sind die wirklich attraktiven Unternehmen nicht offen am Markt — sie lassen sich nur durch direkte, vertrauliche Ansprache erschließen.
    Wie lange dauert eine Akquisition?
    Von der Schärfung des Suchprofils bis zum Closing sollten Käufer realistisch mit neun bis achtzehn Monaten rechnen. Targetsuche und Erstansprache nehmen oft den größten Anteil ein, weil seriöse Verkäufer Zeit brauchen und parallele Optionen prüfen. Nach einer Einigung dem Grunde nach folgen Due Diligence, Vertragsverhandlung und Closing in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten.
    Was kostet Buy-Side-Beratung?
    Üblich ist eine Kombination aus einem überschaubaren Retainer für die Suchphase und einer Erfolgsprovision, die erst beim Abschluss einer Transaktion fällig wird. Die genaue Struktur und Höhe richten sich nach Suchprofil, Komplexität und gewünschter Tiefe der Begleitung — wir besprechen Vorgehensmodell und Honorar transparent vor Mandatsbeginn.
    Wie läuft ein Buy-Side-Prozess in Deutschland ab?
    Ein Buy-Side-Prozess in Deutschland folgt derselben Systematik wie im übrigen DACH-Raum, hat aber einige Besonderheiten: hohe Zahl inhabergeführter Zielunternehmen mit anstehender Nachfolge, dichter Beraterkreis auf Verkäuferseite in Ballungsräumen, gut ausgebauter Finanzierungsmarkt für Übernahmen. Als M&A-Beratung entwickeln wir mit Ihnen ein präzises Suchprofil, sprechen Eigentümer diskret an und begleiten Verhandlung, Due Diligence und Kaufvertrag — bis zum Closing. Kontext zu unserer Arbeit im deutschen Markt finden Sie auf M&A Berater Deutschland.
    Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?
    Beim Share Deal erwerben Sie die Anteile an der Gesellschaft; das Unternehmen bleibt als Rechtsträger bestehen, Verträge und Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter, und Sie übernehmen auch die Risiken der Vergangenheit. Beim Asset Deal kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Vorräte, Marken und Kundenverträge; was nicht ausdrücklich übernommen wird, bleibt beim Verkäufer, dafür muss jedes Vertragsverhältnis einzeln übertragen werden. Käufer bevorzugen typischerweise den Asset Deal, Verkäufer den Share Deal — die Entscheidung fällt in der Verhandlung und wird häufig über den Preis ausgeglichen. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.
    Wie finanziere ich einen Unternehmenskauf?
    Üblich ist eine Kombination aus Eigenkapital des Käufers, Bankfinanzierung und Kaufpreisbestandteilen, die der Verkäufer stundet — etwa ein Verkäuferdarlehen oder ein Earn-out. Die Bank prüft vor allem, ob der freie Cashflow des Zielunternehmens den Kapitaldienst trägt und welche Sicherheiten bestehen. Reicht das Eigenkapital nicht aus, kommen Beteiligungspartner oder Family Offices als Minderheitsgesellschafter in Betracht. Wichtig ist der frühe Beginn der Finanzierungsgespräche: Ein Verkäufer, der zwischen zwei Angeboten wählt, entscheidet sich im Zweifel für den Käufer mit belastbarer Finanzierungszusage.
    Was passiert mit den Mitarbeitern beim Unternehmenskauf?
    Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, treten nach § 613a BGB die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Die betroffenen Arbeitnehmer sind vor dem Übergang in Textform über Zeitpunkt, Grund und Folgen zu unterrichten und können dem Übergang widersprechen. Beim Share Deal ändert sich arbeitsrechtlich zunächst nichts, weil der Arbeitgeber als Rechtsträger derselbe bleibt. Praktisch entscheidend ist weniger die Rechtslage als die Kommunikation: Belegschaft, Kunden und Lieferanten sollten am selben Tag und mit derselben Botschaft informiert werden.
    Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenskauf, Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge?
    Wirtschaftlich beschreiben alle drei Begriffe denselben Vorgang aus verschiedenen Blickwinkeln. Unternehmenskauf und Akquisition sind die Sprache des Erwerbers, meist eines Unternehmens, das zukauft. Betriebsübernahme und Firmenübernahme sagen Menschen, die als externe Nachfolger in einen bestehenden Betrieb einsteigen — häufig als Management-Buy-in. Unternehmensnachfolge ist der Blick des Übergebers auf denselben Wechsel. Rechtlich läuft alles als Share Deal oder Asset Deal ab; die Unterschiede liegen in Finanzierung, Übergabephase und Haftung.
    Welche Haftung übernehme ich bei einer Betriebsübernahme?
    Mehr, als viele Käufer erwarten. In Österreich übernimmt der Erwerber beim Asset Deal nach § 38 UGB die unternehmensbezogenen Verträge und haftet für Altschulden, wenn die Haftung nicht ausgeschlossen, im Firmenbuch eingetragen oder den Gläubigern mitgeteilt wird; nach § 1409 ABGB haftet er zwingend für Schulden, die er kannte oder kennen musste, bis zur Höhe des übernommenen Vermögens; dazu kommen Abgaben (§ 14 BAO) und Sozialversicherungsbeiträge (§ 67 Abs. 4 ASVG). In Deutschland greifen § 25 HGB bei Fortführung der Firma und § 75 AO für Betriebssteuern. Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft mit allen Verbindlichkeiten bestehen — dort schützen nur Garantien, Freistellungen und eine gründliche Due Diligence. Die rechtliche Beurteilung gehört zu Ihrem Anwalt.
    Wie finanziere ich eine Betriebsübernahme als Einzelperson?
    Üblich ist ein Baukasten aus Eigenkapital, Bankkredit, der aus dem Cashflow des übernommenen Betriebs bedient wird, einem gestundeten Kaufpreisteil als Verkäuferdarlehen und gegebenenfalls einem Earn-out. Förderbanken — in Österreich etwa die aws, in Deutschland die KfW und die Bürgschaftsbanken — bieten für Übernahmen Garantien und Kredite an, die Antragstellung läuft in der Regel über die finanzierende Bank. Reicht das Eigenkapital nicht, kommt ein Beteiligungspartner als Minderheitsgesellschafter in Betracht. Entscheidend ist, die Finanzierungsgespräche parallel zur Suche zu beginnen: Ein Verkäufer wählt im Zweifel den Käufer mit belastbarer Zusage.
    Wie finde ich Unternehmen, die zum Verkauf stehen?
    Über öffentliche Börsen wie die WKO-Nachfolgebörse in Österreich oder nexxt-change in Deutschland — und, wichtiger, über den verdeckten Markt. Die meisten Inhaber attraktiver Betriebe inserieren nicht, sondern verkaufen diskret. Sie werden über ein präzises Suchprofil identifiziert und direkt angesprochen; genau das ist der Kern eines Buy-Side-Mandats. Inserate von Übergebern, die wir begleiten, finden Sie in unserer Nachfolgebörse auf igcp.at.

    Wenn Sie über einen Zukauf nachdenken, schärfen wir gemeinsam Strategie und Suchprofil — vertraulich und unverbindlich.

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