Zwei Führungsteams planen einen Unternehmenszusammenschluss
    Leistungen · Unternehmenszusammenschluss

    Unternehmenszusammenschluss — Fusion und Zusammenführung strukturieren

    Zuletzt aktualisiert:

    • Erstgespräch kostenfrei, unverbindlich und streng vertraulich
    • Beide Seiten auf derselben Bewertungsmethodik
    • Governance vor Romantik: Regeln für den Streitfall werden vorher vereinbart
    • Über 100 abgeschlossene Transaktionen in über 15 Jahren

    Ein Zusammenschluss ist kein halber Verkauf. Zwei Unternehmen, die zusammengehen, tauschen nicht Geld gegen Anteile, sondern Anteile gegen Anteile — und müssen sich deshalb auf etwas einigen, das im Verkauf keine Rolle spielt: darauf, wie sie künftig gemeinsam entscheiden.

    Die wirtschaftliche Logik ist meist schnell klar: gemeinsame Marktposition, ergänzende Kompetenzen, gemeinsame Beschaffung und Verwaltung, mehr Gewicht gegenüber Kunden und Lieferanten. Woran Zusammenschlüsse scheitern, ist fast nie die Rechenaufgabe, sondern die Frage, wer am Ende entscheidet.

    Wann ein Zusammenschluss die bessere Lösung ist als ein Verkauf

    Beide Seiten wollen weitermachen

    Ein Zusammenschluss setzt voraus, dass die Inhaber beider Unternehmen Unternehmer bleiben wollen. Wer eigentlich gehen will, wird in einer gemeinsamen Struktur nicht glücklich — und bremst sie aus.

    Größe, die allein nicht erreichbar ist

    Ausschreibungen, Einkaufskonditionen, Personalgewinnung, Investitionen in Technik: Manche Schwellen lassen sich nur gemeinsam nehmen. Das ist der klassische wirtschaftliche Grund für einen Zusammenschluss.

    Nachfolge in Etappen

    Ein Zusammenschluss kann eine Unternehmensnachfolge vorbereiten, wenn ein Inhaber in Jahren aussteigt und der Partner nachrückt. Die Gesellschaftervereinbarung fixiert die spätere Übertragung dann bereits.

    Zur Abgrenzung: Wer nur den Ausstieg sucht, fährt mit Unternehmen verkaufen besser. Wer Größe zukaufen will, findet den Weg unter Unternehmen kaufen.

    Bewertung und Umtauschverhältnis

    Beide Unternehmen werden bewertet, die Relation ergibt die Beteiligungsquoten. Wichtig ist: gleiche Methodik, gleiche Bereinigungen (Geschäftsführergehälter, Privatanteile, Einmaleffekte), gleiche Stichtage. Nur dann sind die beiden Werte vergleichbar.

    Die typischen Streitpunkte: unterschiedliche Ertragsqualität, Betriebsimmobilien in einer der beiden Gesellschaften, unterschiedliche Verschuldung, stille Reserven, ein aufgelaufener Investitionsstau. Passen die Werte nicht zur gewünschten Quote, sind Ausgleichszahlungen ein übliches Mittel. Die Grundlagen beschreibt die Seite Unternehmensbewertung.

    Die Strukturen im Vergleich

    Verschmelzung

    Die Gesellschaften werden zu einer. Klar nach außen, aufwendig in der Umsetzung, gesellschafts- und steuerrechtlich formgebunden.

    Anteilstausch

    Die Gesellschafter der einen Gesellschaft bringen ihre Anteile in die andere ein und werden dort Gesellschafter. Die Gesellschaften bleiben rechtlich eigenständig; die wirtschaftliche Einheit entsteht auf Gesellschafterebene.

    Gemeinsame Holding

    Beide Gesellschaften bleiben bestehen und werden unter ein Dach gestellt — meist der pragmatischste Weg, weil Kunden-, Miet- und Lizenzverträge unberührt bleiben.

    Joint Venture

    Zusammenarbeit in einer neuen Gesellschaft ohne Zusammenschluss der Kerngeschäfte — geeignet, wenn nur ein Teil der Tätigkeit gemeinsam betrieben werden soll.

    Welche Form steuerlich und rechtlich trägt, entscheiden Steuerberater und Anwalt beider Seiten; wir strukturieren die Transaktion und führen den Prozess.

    Governance: der Punkt, an dem Zusammenschlüsse scheitern

    Ohne Beschönigung: Zwei Unternehmer, die vorher jeweils allein entschieden haben, entscheiden künftig gemeinsam. Die Gesellschaftervereinbarung muss regeln: Geschäftsführung und Ressorts, Zustimmungskataloge für wesentliche Geschäfte, Beirat, Gewinnverwendung und Entnahmen, Regelungen für Pattsituationen, Wettbewerbsverbote, Ausstiegsklauseln und die Bewertungsmechanik im Streitfall sowie Mitverkaufsrechte.

    Der Kernsatz: Wer diese Regeln erst dann verhandelt, wenn man sie braucht, verhandelt sie im Konflikt. Vorher vereinbart, kosten sie ein paar Seiten; im Streit verhandelt, kosten sie den Zusammenschluss.

    Nach dem Abschluss: wo die Synergien wirklich entstehen

    Die ersten hundert Tage

    Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten warten auf Signale. Wer in den ersten Wochen keinen Plan für die Zusammenführung liefert, verliert auf beiden Seiten die besten Leute.

    Kunden und Mitarbeiter

    Kunden wollen wissen, wer sie künftig betreut; Mitarbeiter wollen wissen, wer entscheidet. Beide Fragen brauchen Antworten vor der Verkündung, nicht danach.

    Systeme und Prozesse

    Ein Zusammenschluss, dessen Warenwirtschaft, Buchhaltung und Kalkulation zwei Jahre parallel laufen, hebt keine Synergien. Die Zusammenlegung der Systeme gehört mit Terminen und Verantwortlichkeiten in den Integrationsplan.

    Die Zusammenführung selbst beschreibt die Seite Post-Merger-Integration.

    Häufige Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen Fusion und Übernahme?
    Bei der Fusion gehen beide Seiten in eine gemeinsame Struktur und bleiben beteiligt. Bei der Übernahme erwirbt eine Seite die andere, und die Verkäuferseite scheidet aus oder wird Minderheitsgesellschafter. Die Fusion braucht deshalb Regeln für die gemeinsame Führung, nicht nur einen Preis.
    Wie wird das Umtauschverhältnis bestimmt?
    Aus der Relation der Unternehmenswerte, ermittelt mit derselben Methodik und denselben Bereinigungen auf beiden Seiten. Passen die Werte nicht zur gewünschten Quote, können Wertunterschiede durch Ausgleichszahlungen geglättet werden.
    Wer führt das gemeinsame Unternehmen?
    Das ist Verhandlungssache und gehört vor den Abschluss: Geschäftsführung, Ressortverteilung und Zustimmungskataloge werden in der Gesellschaftervereinbarung festgelegt. Wer diese Frage offenlässt, verhandelt sie später im Konflikt.
    Was passiert bei einer Pattsituation?
    Genau dafür braucht die Gesellschaftervereinbarung einen Mechanismus: einen Beirat, einen Stichentscheid, eine Mediationsklausel oder ein definiertes Kauf-Verkauf-Verfahren. Ohne eine solche Regel endet der Patt vor Gericht — und lähmt das Unternehmen bis dahin.
    Übernimmt der Zusammenschluss auch Verbindlichkeiten?
    Bei Verschmelzung und Anteilstausch ja — beide Seiten bringen ihre Bilanz mit. Deshalb gehören Verschuldung, Pensionsverpflichtungen und Risiken aus laufenden Verträgen in die Bewertung und in den Prüfumfang.
    Wie lange dauert ein Zusammenschluss?
    In der Regel länger als ein Verkauf, weil beide Seiten geprüft und bewertet werden und die Gesellschaftervereinbarung verhandelt werden muss. Den Zeitplan bestimmt weniger die Bewertung als die Einigung über die künftige Governance.

    Wenn Sie einen Zusammenschluss erwägen, klären wir im Erstgespräch kostenfrei, welche Struktur trägt und welche Fragen vorher beantwortet sein müssen.

    Anfrage senden