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Ein Zusammenschluss ist kein halber Verkauf. Zwei Unternehmen, die zusammengehen, tauschen nicht Geld gegen Anteile, sondern Anteile gegen Anteile — und müssen sich deshalb auf etwas einigen, das im Verkauf keine Rolle spielt: darauf, wie sie künftig gemeinsam entscheiden.
Die wirtschaftliche Logik ist meist schnell klar: gemeinsame Marktposition, ergänzende Kompetenzen, gemeinsame Beschaffung und Verwaltung, mehr Gewicht gegenüber Kunden und Lieferanten. Woran Zusammenschlüsse scheitern, ist fast nie die Rechenaufgabe, sondern die Frage, wer am Ende entscheidet.
Ein Zusammenschluss setzt voraus, dass die Inhaber beider Unternehmen Unternehmer bleiben wollen. Wer eigentlich gehen will, wird in einer gemeinsamen Struktur nicht glücklich — und bremst sie aus.
Ausschreibungen, Einkaufskonditionen, Personalgewinnung, Investitionen in Technik: Manche Schwellen lassen sich nur gemeinsam nehmen. Das ist der klassische wirtschaftliche Grund für einen Zusammenschluss.
Ein Zusammenschluss kann eine Unternehmensnachfolge vorbereiten, wenn ein Inhaber in Jahren aussteigt und der Partner nachrückt. Die Gesellschaftervereinbarung fixiert die spätere Übertragung dann bereits.
Zur Abgrenzung: Wer nur den Ausstieg sucht, fährt mit Unternehmen verkaufen besser. Wer Größe zukaufen will, findet den Weg unter Unternehmen kaufen.
Beide Unternehmen werden bewertet, die Relation ergibt die Beteiligungsquoten. Wichtig ist: gleiche Methodik, gleiche Bereinigungen (Geschäftsführergehälter, Privatanteile, Einmaleffekte), gleiche Stichtage. Nur dann sind die beiden Werte vergleichbar.
Die typischen Streitpunkte: unterschiedliche Ertragsqualität, Betriebsimmobilien in einer der beiden Gesellschaften, unterschiedliche Verschuldung, stille Reserven, ein aufgelaufener Investitionsstau. Passen die Werte nicht zur gewünschten Quote, sind Ausgleichszahlungen ein übliches Mittel. Die Grundlagen beschreibt die Seite Unternehmensbewertung.
Die Gesellschaften werden zu einer. Klar nach außen, aufwendig in der Umsetzung, gesellschafts- und steuerrechtlich formgebunden.
Die Gesellschafter der einen Gesellschaft bringen ihre Anteile in die andere ein und werden dort Gesellschafter. Die Gesellschaften bleiben rechtlich eigenständig; die wirtschaftliche Einheit entsteht auf Gesellschafterebene.
Beide Gesellschaften bleiben bestehen und werden unter ein Dach gestellt — meist der pragmatischste Weg, weil Kunden-, Miet- und Lizenzverträge unberührt bleiben.
Zusammenarbeit in einer neuen Gesellschaft ohne Zusammenschluss der Kerngeschäfte — geeignet, wenn nur ein Teil der Tätigkeit gemeinsam betrieben werden soll.
Welche Form steuerlich und rechtlich trägt, entscheiden Steuerberater und Anwalt beider Seiten; wir strukturieren die Transaktion und führen den Prozess.
Ohne Beschönigung: Zwei Unternehmer, die vorher jeweils allein entschieden haben, entscheiden künftig gemeinsam. Die Gesellschaftervereinbarung muss regeln: Geschäftsführung und Ressorts, Zustimmungskataloge für wesentliche Geschäfte, Beirat, Gewinnverwendung und Entnahmen, Regelungen für Pattsituationen, Wettbewerbsverbote, Ausstiegsklauseln und die Bewertungsmechanik im Streitfall sowie Mitverkaufsrechte.
Der Kernsatz: Wer diese Regeln erst dann verhandelt, wenn man sie braucht, verhandelt sie im Konflikt. Vorher vereinbart, kosten sie ein paar Seiten; im Streit verhandelt, kosten sie den Zusammenschluss.
Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten warten auf Signale. Wer in den ersten Wochen keinen Plan für die Zusammenführung liefert, verliert auf beiden Seiten die besten Leute.
Kunden wollen wissen, wer sie künftig betreut; Mitarbeiter wollen wissen, wer entscheidet. Beide Fragen brauchen Antworten vor der Verkündung, nicht danach.
Ein Zusammenschluss, dessen Warenwirtschaft, Buchhaltung und Kalkulation zwei Jahre parallel laufen, hebt keine Synergien. Die Zusammenlegung der Systeme gehört mit Terminen und Verantwortlichkeiten in den Integrationsplan.
Die Zusammenführung selbst beschreibt die Seite Post-Merger-Integration.
Wenn Sie einen Zusammenschluss erwägen, klären wir im Erstgespräch kostenfrei, welche Struktur trägt und welche Fragen vorher beantwortet sein müssen.