
Investment Teaser
29,90 €Anonymes Kurzprofil zur ersten Ansprache potenzieller Käufer — diskret, präzise, neugierig machend.
Sechs sofort einsetzbare Muster-Vorlagen für den professionellen Unternehmensverkauf.

Jede Vorlage ist auch einzeln erhältlich — passend zu Ihrer aktuellen Phase im Verkaufsprozess.

Anonymes Kurzprofil zur ersten Ansprache potenzieller Käufer — diskret, präzise, neugierig machend.

Geprüfte Muster-NDA für die Übergabe sensibler Informationen an Kaufinteressenten.

Strukturiertes Ein-Seiten-Profil mit allen Kernzahlen und Eckpunkten Ihres Unternehmens.

Aussagekräftige Unternehmenspräsentation als Entscheidungsgrundlage für Interessenten.

Vollständiges Verkaufsdokument für die qualifizierte Ansprache — Markt, Geschäftsmodell, Finanzen, Perspektiven.

Muster-Absichtserklärung als Brücke von Erstgesprächen zu strukturierten Vertragsverhandlungen.
Ein erster Eindruck aus drei der sechs Dokumente.
Ein Unternehmensverkauf läuft über eine feste Dokumentenkette. Jedes Dokument hat einen eigenen Zweck und einen eigenen Zeitpunkt — wer sie vermischt, verliert entweder Vertraulichkeit oder Interessenten. Die folgende Übersicht ordnet die sechs Vorlagen dem Prozess zu.
Der Teaser ist das erste Dokument, das ein potenzieller Käufer zu sehen bekommt, und das einzige, das vor Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung hinausgeht. Er umfasst ein bis zwei Seiten und bleibt vollständig anonymisiert: Branche, grobe Region, Geschäftsmodell, Umsatzgrößenordnung, EBITDA-Bandbreite, Mitarbeiterzahl und Transaktionsanlass. Der häufigste Fehler ist die Übergenauigkeit — so viele Details, dass ein Branchenkenner das Unternehmen in zwei Minuten identifiziert. Der zweithäufigste ist das Gegenteil: so vage formuliert, dass kein Investor Anlass sieht, dafür eine Vertraulichkeitserklärung zu unterschreiben. Zwischen diesen beiden Fehlern liegt der schmale Korridor, den ein guter Teaser trifft: konkret genug für eine Investitionsentscheidung im Grundsatz, abstrakt genug für vollständige Diskretion.
Erst mit der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung wird aus einem anonymen Kontakt ein Prozessteilnehmer. Drei Punkte entscheiden in der Praxis über ihren Wert. Erstens die Laufzeit: Sie muss über das Prozessende hinausreichen, üblich sind zwei bis fünf Jahre nach Abbruch oder Abschluss. Zweitens das Abwerbeverbot — ein Kaufinteressent bekommt Einblick in Organisationsstruktur und Schlüsselpersonen und darf diesen Einblick nicht für Recruiting nutzen. Drittens die Klarstellung, dass nicht nur die übergebenen Unterlagen vertraulich sind, sondern die Verkaufsabsicht selbst. Genau dieser dritte Punkt wird regelmäßig vergessen, und genau er richtet den größten Schaden an, wenn er fehlt: Ein Gerücht über einen anstehenden Verkauf verunsichert Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten gleichzeitig.
Das Factsheet folgt unmittelbar auf die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung und nennt erstmals den Firmennamen. Es verdichtet auf eine Seite, was ein Investor für die Vorentscheidung braucht: Kernzahlen der letzten drei Geschäftsjahre, Gesellschafterstruktur, Mitarbeiterzahl, Kunden- und Umsatzcluster in anonymisierter Form sowie die angestrebte Transaktionsstruktur. Sein Zweck ist Geschwindigkeit. Ein Investor, der zwanzig Beteiligungsangebote pro Monat prüft, entscheidet auf dieser Grundlage in fünf Minuten, ob er weiterliest. Deshalb gehört alles Erklärende ins Exposé und alles Zahlenhafte auf das Factsheet — nicht umgekehrt.
Das Exposé liegt mit acht bis fünfzehn Seiten zwischen Factsheet und Information Memorandum. Es beantwortet die Frage, warum dieses Unternehmen Geld verdient und warum es das auch ohne den bisherigen Inhaber weiter tun wird. Behandelt werden Wertschöpfungstiefe, Marktposition und Wettbewerbsumfeld, Kundenstruktur samt Abhängigkeiten, Organisation und Führungsebene sowie der Grad der Inhaberunabhängigkeit. Für Transaktionen grob unterhalb von fünf Millionen Euro Unternehmenswert ersetzt ein sauber gearbeitetes Exposé das Information Memorandum vollständig — der Aufwand eines vollen IM steht in dieser Größenordnung in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Das Information Memorandum umfasst je nach Komplexität dreißig bis sechzig Seiten und ist das Dokument, auf dessen Basis ein Käufer sein indikatives Angebot abgibt. Zwei Regeln sind dabei nicht verhandelbar. Erstens: Jede Zahl im IM muss später aus dem Datenraum belegbar sein — eine Abweichung, die in der Due Diligence auffällt, kostet Vertrauen und damit Kaufpreis. Zweitens: Bekannte Schwächen gehören hinein. Ein Käufer, der ein Risiko selbst in der Due Diligence entdeckt, zieht den Preis; ein Käufer, der es im IM gelesen hat, hat es eingepreist. Klumpenrisiken bei Kunden, auslaufende Verträge, offene Nachfolgefragen in der zweiten Führungsebene: benennen, einordnen, Maßnahmen zeigen.
Der Letter of Intent hält fest, worauf sich beide Seiten vor der Due Diligence geeinigt haben: Kaufpreis oder Preisspanne samt Bewertungslogik, Share Deal oder Asset Deal, Zeitplan, Exklusivität und Ausstiegsbedingungen. Er ist überwiegend unverbindlich — mit drei Ausnahmen, die es regelmäßig doch sind: Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragung. Die Exklusivität ist der Punkt, an dem Verkäufer am häufigsten Verhandlungsposition verschenken. Zwölf Wochen Exklusivität ohne definierte Meilensteine bedeuten, dass der einzige verbliebene Verhandlungspartner drei Monate Zeit hat, den Preis nachzuverhandeln, während alle Alternativen abgesagt sind. Exklusivität gehört befristet und an Fortschritt gekoppelt.
Sie stehen noch nicht bei den Dokumenten, sondern bei der Entscheidung: Unternehmen verkaufen · GmbH verkaufen · Unternehmensbewertung
Sechs sofort einsetzbare Muster-Vorlagen für den professionellen Unternehmensverkauf: Investment Teaser, Vertraulichkeitserklärung (NDA), Factsheet (One-Pager), Exposé, Information Memorandum und Letter of Intent — jeweils als digitales PDF mit Ausfüllhinweisen.
Ja. Jede der sechs Vorlagen ist einzeln erhältlich. Das Komplettpaket ist mit 149 € inkl. USt rund 25 % günstiger als der Einzelkauf aller sechs Dokumente (199,40 €).
Nein. Die Vertragsmuster (insbesondere NDA und LOI) sind unverbindliche Muster-Textbausteine, die aus über 20 Jahren Transaktionspraxis gewachsen sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.
Sie erhalten die Vorlagen unmittelbar nach erfolgreicher Bezahlung per E-Mail als digitale PDFs — gemeinsam mit der Rechnung. Kein Account, kein Warten.
Hinweis: Die Vertragsmuster (NDA, LOI) sind unverbindliche Textbausteine und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.