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Die Due Diligence entscheidet selten darüber, ob eine Transaktion zustande kommt — sie entscheidet darüber, zu welchem Preis und mit welchen Haftungsregeln. Jeder Befund landet am Ende in einer von drei Schubladen: Kaufpreisabzug, Vertragsklausel oder Abbruch.
Für Verkäufer heißt Due-Diligence-Begleitung, die Prüfung zu steuern statt zu erdulden: Welche Unterlagen wann, in welcher Reihenfolge und mit welcher Erklärung. Für Käufer heißt sie, den Prüfumfang auf die Punkte zu konzentrieren, die wirklich Geld kosten können.
Nachhaltiges bereinigtes Ergebnis, Qualität der Erträge, Working Capital, Nettoverschuldung und die Planungsannahmen.
Offene Verfahren, Betriebsprüfungsrisiken, Verrechnungspreise und Haftung aus der Vergangenheit.
Gesellschaftsrecht, wesentliche Verträge, Change-of-Control-Klauseln, Schutzrechte, Arbeitsrecht und Rechtsstreitigkeiten.
Kundenstruktur, Abhängigkeiten, Vertriebsmodell, Lieferkette und ein etwaiger Investitionsstau.
Systemlandschaft, Lizenzen und Datenschutz.
Eine Klarstellung zur Rollentrennung: Die fachlichen Prüfungen erbringen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwälte. Wir legen den Prüfumfang fest, steuern den Prozess und übersetzen die Befunde in Preis und Vertrag. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Prüfungsleistung.
Am häufigsten übersehen werden: Working Capital und Investitionsstau, die Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder einzelnen Personen, Change-of-Control-Klauseln, Rechte an Software und Marken sowie offene Verfahren.
Prüfungstiefe kostet Geld und Zeit — die Kunst ist der Zuschnitt. Wir empfehlen, den Prüfplan vor dem Letter of Intent zu entwerfen, weil der LOI Exklusivität und Zeitfenster definiert. Den Rahmen beschreiben Unternehmen kaufen und Ablauf eines Unternehmenskaufs.
Vorbereitung schlägt Verteidigung. Bei größeren Transaktionen ist eine Vendor Due Diligence üblich, bei kleineren genügt in der Regel eine strukturierte interne Prüfung.
Ein Befund, den der Verkäufer selbst vorlegt und erklärt, kostet deutlich weniger Kaufpreis als derselbe Befund, den der Käufer findet. Mehr unter Exit vorbereiten, Vendor Due Diligence und in unserer Due-Diligence-Checkliste.
Der Datenraum wird nach Recht, Finanzen, Steuern, Personal, Verträgen, IT und Immobilien strukturiert. Die Freigabe erfolgt gestuft je nach Verhandlungsstand, die Zugriffe werden personenbezogen protokolliert.
Fragen und Antworten gehören in ein festgelegtes Verfahren mit einer verantwortlichen Stelle, nicht in Zurufe per E-Mail. Wichtig sind Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit: Zwei Versionen derselben Zahl im Datenraum kosten mehr Vertrauen als eine schlechte Zahl. Die Struktur liefert unser M&A Datenraum-Manager.
Abzug bei bezifferbaren Befunden, Anpassung über die Working-Capital- und Nettoverschuldungsmechanik. Mehr unter Kaufpreismechanik.
Für Risiken, die sich nicht beziffern lassen: Haftungshöchstbeträge, Fristen und Bagatellgrenzen.
Teile des Kaufpreises werden befristet zurückbehalten.
Wenn ein Befund die Grundlage der Transaktion zerstört — besser vor als nach dem Closing.
Wenn eine Prüfung ansteht, klären wir im Erstgespräch kostenfrei, welcher Prüfumfang angemessen ist und wie der Prozess geführt wird.