Due Diligence 2027: Die neuen Prüfpunkte, nach denen Käufer Ihr Unternehmen fragen werden
IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

E-Rechnung, Aufbewahrungsfristen, Zinsen auf Steuernachzahlungen, Verrechnungskonto, Entgelttransparenz: Welche Prüfpunkte 2027 neu in die Due Diligence kommen und wie Verkäufer sich vorbereiten.
Käufer werden 2027 sieben Themen in der Due Diligence prüfen, die bis vor Kurzem keine Rolle spielten: E-Rechnung, verkürzte Aufbewahrungsfristen, höhere Zinsen auf Steuernachzahlungen, das Verrechnungskonto in Österreich, Entgelttransparenz, wirtschaftlich Berechtigte und Bargeld. Wer sie vor dem Prozess klärt, verkürzt die Prüfung und nimmt Käufern Argumente für einen Preisabschlag. Nicht alle Punkte sind schon Gesetz; der Beitrag trennt beschlossen, Entwurf und offen.
Diese Prüfpunkte gehören in die Vorbereitung eines Verkaufs: Wie Sie den Exit vorbereiten und Verkaufsreife herstellen, beschreibt unsere Leistungsseite. Dieser Beitrag liefert die Ergänzung für 2027. Stand 26.10.2026; Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Welche Prüfpunkte kommen 2027 neu hinzu?
Sieben Prüfpunkte sind für Verkäufer in Deutschland und Österreich relevant. Die Tabelle zeigt den Stand.
| Prüfpunkt | Land | Stand | Wichtigste Frist |
|---|---|---|---|
| E-Rechnung | DE | beschlossen | 01.01.2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 Euro), 01.01.2028 (alle) |
| Aufbewahrung Buchungsbelege 8 statt 10 Jahre | DE | in Kraft (4. BEG) | seit 01.01.2025 |
| Zins auf Steuernachzahlungen 0,3 statt 0,15 Prozent je Monat | DE | Regierungsentwurf, erste Lesung am 08.10.2026 | 01.01.2027 geplant |
| Verrechnungskonto, fiktive Ausschüttung | AT | beschlossen | Geschäftsjahre, die 2027 enden |
| Entgelttransparenz-Richtlinie | DE, AT | noch kein Gesetz | Richtlinie: Berichte ab 07.06.2027; Deutschland laut Planung ab Juni 2028 |
| Wirtschaftlich Berechtigte (UBO) | EU | beschlossen (AMLR) | 10.07.2027 |
| Bargeldobergrenze | EU | beschlossen (AMLR) | 10.07.2027 |
Die Investitionsprüfung für Käufer aus Drittstaaten kommt als weiterer Punkt hinzu; sie gilt aber vor allem für den Käufer und hat einen eigenen Beitrag.
E-Rechnung: Was prüfen Käufer?
Ob das Unternehmen Rechnungen im strukturierten Format ausstellen und empfangen kann. Rechtsgrundlage ist § 14 UStG mit der Übergangsregel in § 27 Abs. 38 UStG; die Details regeln BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025 sowie ein ergänzendes Schreiben vom 15.10.2026. Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen. Wer darunter liegt, hat bis zum 31.12.2027 Zeit. Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle. Empfangen müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen ohnehin seit dem 01.01.2025.
Käufer fragen nach: Welche Software erzeugt die Rechnung? Ist der Eingang geregelt? Gibt es ein Archiv, das die Daten maschinenlesbar vorhält? Ein offener Punkt wird als Investitionsbedarf eingerechnet. Das ist selten teuer, aber es kostet Verhandlungsspielraum.
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Zwei Änderungen betreffen die Steuerhistorie. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege sinkt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz seit dem 01.01.2025 von zehn auf acht Jahre; Handelsbücher und Jahresabschlüsse bleiben bei zehn Jahren. Für Verkäufer ist das eine Erleichterung; für Käufer verkürzt sich allerdings auch der Zeitraum, in dem Belege noch zur Verfügung stehen, wenn das Finanzamt später prüft.
Der zweite Punkt ist noch nicht Gesetz: Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (BT-Drs. 21/8283, 30.09.2026) sieht vor, den Zins nach § 233a AO von 0,15 auf 0,3 Prozent je Monat zu verdoppeln, für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2027. Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten; für den 02.11.2026 ist eine Anhörung im Finanzausschuss angesetzt. Käufer rechnen deshalb Nachzahlungsrisiken aus offenen Prüfungsjahren höher. Tax-Klauseln im Kaufvertrag gewinnen an Gewicht; Kaufpreisabschläge werden eher beziffert. Wie solche Klauseln wirken, zeigt der Beitrag Kaufpreismechanik.
Verrechnungskonto in Österreich: Was gilt?
Forderungen der GmbH gegen Gesellschafter über 50.000 Euro gelten ab Geschäftsjahren, die 2027 enden, als Ausschüttung, wenn sie nicht ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2a KStG. Die KESt von 27,5 Prozent fällt an, ohne dass Geld fließt. Käufer verlangen deshalb einen sauberen Kontostand vor dem Closing. Alle Einzelheiten stehen im Beitrag Verrechnungskonto GmbH ab 2027.
Entgelttransparenz: Wer muss berichten?
Die Richtlinie (EU) 2023/970 sieht Berichte über das Lohngefälle vor, aber Deutschland und Österreich haben sie noch nicht umgesetzt. Die Umsetzungsfrist lief am 07.06.2026 ab. Nach der Richtlinie berichten Unternehmen ab 250 Beschäftigten ab dem 07.06.2027 jährlich, Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten ab dem 07.06.2027 alle drei Jahre, solche mit 100 bis 149 Beschäftigten ab dem 07.06.2031.
Ein Gesetz gibt es in beiden Ländern noch nicht. In Deutschland soll es nach Angaben des Familienministeriums Anfang 2027 in Kraft treten; Berichtspflichten und Auskunftsanspruch sollen nach der Planung erstmals im Juni 2028 gelten. In Österreich liegt ein Entwurf der Sozialministerin vor, dem nach Medienberichten vom 15.09.2026 die Zustimmung der Koalitionspartner fehlt. Käufer fragen trotzdem schon heute: Gibt es ein Entgeltsystem? Sind Funktionsbeschreibungen dokumentiert? Gibt es Hinweise auf Gleichstellungsklagen? Für kleinere Unternehmen steht das Auskunftsrecht der Beschäftigten im Vordergrund, nicht die Berichtspflicht.
Wirtschaftlich Berechtigte und Bargeld
Ab dem 10.07.2027 gelten die Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 und mit ihr harmonisierte Regeln zu wirtschaftlich Berechtigten. Als wirtschaftlich berechtigt gilt nach einer Fachquelle, wer 25 Prozent oder mehr der Anteile hält (bisher: mehr als 25 Prozent); diese Angabe stützt sich auf eine Quelle und ist zu prüfen. Zu Meldefristen liegt uns keine belastbare Angabe vor. Wer Anteile hält, auch über Treuhänder oder Holding, sollte die Kette bis zur natürlichen Person dokumentieren können.
Dasselbe Datum gilt für die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Was sie für bargeldnahe Betriebe bedeutet, erklärt der Beitrag Bargeldobergrenze ab Juli 2027. Lohnintensive Betriebe sollten außerdem klären, wie sich der Mindestlohn auf das Pro-forma-Ergebnis auswirkt; Rechnung und Checkliste stehen im Beitrag Mindestlohn 14,60 Euro.
Wie bereiten Verkäufer das vor?
In vier Schritten, in dieser Reihenfolge.
Erstens: Bestandsaufnahme. Ein Verantwortlicher geht die sieben Punkte durch und notiert den Stand mit Beleg.
Zweitens: Lücken schließen. E-Rechnung einführen, Verrechnungskonto klären, Entgeltsystem beschreiben, Beteiligungskette dokumentieren.
Drittens: Datenraum. Je Punkt ein kurzes Memo mit Stand, Maßnahme und Ansprechpartner. Was ein Datenraum enthalten sollte, zeigt der Beitrag Vendor Due Diligence.
Viertens: Fragen vorwegnehmen. Wer die Antworten vor der ersten Frage liefert, verliert weniger Zeit in der Prüfung. Wie Käufer prüfen, steht im Beitrag Was ist Due Diligence.
Weitere Änderungen für 2027 fasst der Überblick Steueränderungen 2027 für Unternehmensverkäufer zusammen.
Häufige Fragen
Welche Prüfpunkte kommen 2027 in der Due Diligence neu hinzu?
E-Rechnung, Aufbewahrungsfristen, Zinsen auf Steuernachzahlungen, Verrechnungskonto in Österreich, Entgelttransparenz, wirtschaftlich Berechtigte und die Bargeldobergrenze.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 01.01.2027, für alle anderen ab dem 01.01.2028.
Steigen die Zinsen auf Steuernachzahlungen?
Das sieht der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vor: von 0,15 auf 0,3 Prozent je Monat. Er ist nicht beschlossen.
Gilt die Entgelttransparenz-Richtlinie schon?
Nicht in Deutschland und Österreich: Die Frist zur Umsetzung ist am 07.06.2026 abgelaufen, ein Gesetz liegt nicht vor.
Was ändert sich beim Verrechnungskonto?
Für Geschäftsjahre, die 2027 enden, gelten Forderungen über 50.000 Euro gegen Gesellschafter in Österreich als ausgeschüttet, wenn sie nicht ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden.
Muss ich all das vor dem Verkauf erledigen?
Nicht alles, aber was offen bleibt, wird Verhandlungsgegenstand. Bei E-Rechnung und Verrechnungskonto ist die Klärung vor dem Prozess meist am günstigsten.
Quellen: § 14 und § 27 Abs. 38 UStG; BMF-Schreiben vom 15.10.2024, 15.10.2025 und 15.10.2026 zur E-Rechnung; Viertes Bürokratieentlastungsgesetz; Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2026, BT-Drs. 21/8283 vom 30.09.2026; Richtlinie (EU) 2023/970 (Umsetzungsstand nach Noerr vom 03.06.2026, IHK Erfurt und Tiroler Tageszeitung vom 15.09.2026); § 8 Abs. 2a KStG idF BGBl. I Nr. 62/2026; Verordnung (EU) 2024/1624; RAW zu wirtschaftlich Berechtigten. Stand: 26.10.2026. Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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