Gesellschafter-Verrechnungskonto ab 2027: Was die Ausschüttungsfiktion für GmbH-Inhaber und den Verkauf bedeutet
IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

Ab dem Wirtschaftsjahr, das 2027 endet, gilt ein Verrechnungskonto über 50.000 Euro in Österreich als Ausschüttung – mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, auch ohne Geldfluss. Regel, Rechenbeispiel, fremdübliches Darlehen und was vor einem GmbH-Verkauf zu klären ist.
Ab dem Wirtschaftsjahr, das 2027 endet, gilt in Österreich eine neue Regel für Gesellschafter-Verrechnungskonten: Schuldet ein Gesellschafter seiner GmbH am Bilanzstichtag mehr als 50.000 Euro und ist dieser Betrag weder ausgeglichen noch in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt, gilt der übersteigende Teil als ausgeschüttet. Darauf fallen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an – auch wenn kein Euro fließt. Grundlage ist § 8 Abs. 2a KStG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026).
Für Inhaber, die ihre GmbH verkaufen wollen, ist das doppelt relevant: Ein offenes Verrechnungskonto war schon bisher ein Thema in jeder Due Diligence. Ab 2027 hat es zusätzlich eine eigene Steuerfolge, unabhängig vom Verkauf.
Dieser Beitrag erklärt die Regel, rechnet ein Beispiel durch und zeigt, was vor einem Verkauf zu klären ist. Er ist Einordnung, keine Steuerberatung. Die Umsetzung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Was regelt § 8 Abs. 2a KStG genau?
Die Bestimmung verlangt, dass Forderungen der GmbH gegen Gesellschafter bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen überführt werden. Geschieht keines von beiden, gilt der Betrag über 50.000 Euro als offene Ausschüttung.
| Punkt | Regelung (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 8 Abs. 2a KStG, Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026 |
| Erstmals anzuwenden | auf Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden |
| Erfasste Personen | unmittelbar und mittelbar beteiligte Gesellschafter sowie ihnen nahestehende Personen, jeweils natürliche Personen |
| Grenze | die Fiktion greift nur, soweit die Forderung am Bilanzstichtag 50.000 Euro übersteigt – unabhängig von der Beteiligungshöhe |
| Auswege | Ausgleich bis zum Bilanzstichtag oder Umwandlung in ein fremdübliches, schriftlich dokumentiertes Darlehen |
| Rechtsfolge | offene Ausschüttung, 27,5 % Kapitalertragsteuer; offener Betrag einschließlich der bis zum Stichtag angefallenen Zinsen |
| Zeitpunkt der Fiktion | Tag nach dem Beschluss über den Jahresabschluss, spätestens fünf Monate nach dem Bilanzstichtag |
Die Regierungsvorlage war noch enger formuliert. Mit dem Abänderungsantrag vom 30.06.2026 kamen die nahestehenden Personen und mittelbare Beteiligungen ausdrücklich dazu, die Grenze von 50.000 Euro gilt seither für alle Gesellschafter gleich, und der Zeitpunkt der Ausschüttung wurde auf den Beschluss über den Jahresabschluss verschoben. Ältere Fachbeiträge, die noch eine Mindestbeteiligung von 10 Prozent oder den Tag nach dem Bilanzstichtag nennen, beziehen sich auf den Entwurf.
Warum greift der Gesetzgeber ein?
Weil die bisherige Rechtsprechung viel Spielraum ließ. Bisher war ein offenes Verrechnungskonto nur dann eine verdeckte Ausschüttung, wenn im Einzelfall feststand, dass der Gesellschafter nicht zurückzahlen kann oder will. Die Prüfung stützte sich stark auf seine Bonität, in der Praxis teilweise auch auf den Wert seiner Beteiligung.
Das Ergebnis: Viele Konten wuchsen über Jahre, ohne dass je Steuer anfiel. Diesen Spielraum schließt die neue Fiktion für Beträge über 50.000 Euro.
Die allgemeinen Regeln zur verdeckten Ausschüttung gelten daneben weiter. Auch ein Saldo unter 50.000 Euro kann also steuerlich problematisch sein, wenn er nicht fremdüblich behandelt wird.
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Nach dem Wortlaut („nur insoweit") wird nur der Teil über 50.000 Euro erfasst. Fachbeiträge lesen das überwiegend als Freibetrag, nicht als Freigrenze; ob die Grenze je Gesellschafter oder je Konto gilt, ist nach unserem Stand nicht abschließend geklärt.
| Beteiligung | Forderung am Bilanzstichtag | Fiktiv ausgeschüttet |
|---|---|---|
| 100 % | 40.000 Euro | 0 Euro |
| 25 % | 80.000 Euro | 30.000 Euro |
| 5 % | 80.000 Euro | 30.000 Euro |
Die Beteiligungshöhe spielt keine Rolle mehr. Auch ein Minderheitsgesellschafter mit 5 Prozent ist voll erfasst.
Was kostet ein offenes Verrechnungskonto?
Ein vereinfachtes Beispiel: Ihre GmbH bilanziert zum 31.12. Am 31.12.2027 schulden Sie ihr aus Privatentnahmen 180.000 Euro, inklusive Zinsen. Es gibt keinen Darlehensvertrag.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Forderung der GmbH am Bilanzstichtag | 180.000 Euro |
| abzüglich Grenze | 50.000 Euro |
| fiktiv ausgeschüttet | 130.000 Euro |
| Kapitalertragsteuer 27,5 % | 35.750 Euro |
Die Steuer wird fällig, obwohl kein Geld an Sie geflossen ist. Die GmbH muss die Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen. Wie die Liquidität dafür bereitgestellt wird, sollte vorab geklärt sein, sonst entsteht das nächste Verrechnungsthema.
Offen ist nach unserem Stand, wie eine spätere Rückzahlung des fiktiv ausgeschütteten Betrags steuerlich behandelt wird. Das Gesetz sieht dafür keine eigene Ausnahme vor. Wer sich auf eine Rückzahlung nach dem Stichtag verlässt, verlässt sich auf eine ungeklärte Frage.
Was gilt als fremdübliches Darlehen?
Nach dem Gesetzeswortlaut braucht es insbesondere eine schriftliche Vereinbarung, eine fremdübliche Laufzeit, eine angemessene Verzinsung und eine Rückzahlungsverpflichtung. Maßgeblich ist das Gesamtbild. Fachbeiträge nennen zusätzlich übliche Sicherheiten und eine Bonitätsprüfung.
Entscheidend ist, dass das Darlehen gelebt wird. Ein Vertrag, der in letzter Minute unterschrieben wird, aber ohne Zinszahlung und Tilgung bleibt, ist kein fremdübliches Darlehen. Eine geringfügig zu niedrige Verzinsung allein löst die Fiktion laut BDO dagegen nicht aus.
Was bedeutet das beim Verkauf der GmbH?
Ein offenes Verrechnungskonto gehört vor dem Verkauf gelöst – nicht erst in der Verhandlung. Käufer übernehmen ungern eine Forderung gegen den Verkäufer, der nach dem Closing nicht mehr im Unternehmen ist. In der Praxis wird sie deshalb fast immer bereinigt.
Wie, hängt vom Kaufpreismechanismus ab:
| Mechanismus | Wie das Verrechnungskonto behandelt wird |
|---|---|
| Closing Accounts | als Position in der Überleitung vom Unternehmenswert zum Kaufpreis; ob als Forderung angerechnet oder abgezogen, wird verhandelt |
| Locked Box | Zahlungen an den Verkäufer nach dem Stichtag sind „Leakage" und werden ersetzt; ein offenes Konto zum Stichtag muss vorher geklärt sein |
| Ausgleich vor Closing | Rückzahlung aus Privatmitteln, Ausschüttung oder Tilgung aus dem Kaufpreis – mit jeweils eigener Steuerfolge |
Wie Kaufpreise zwischen Unternehmenswert und Auszahlung übergeleitet werden, erklären die Beiträge zur Kaufpreismechanik und zur Nettoverschuldung (Net Debt).
Zwei Punkte sind ab 2027 neu:
Erstens: Der Stichtag fällt mitten in den Prozess. Wer 2027 verkauft, muss klären, wer am Bilanzstichtag Gesellschafter ist und wer die Kapitalertragsteuer aus einer Fiktion trägt. Das gehört als Steuerklausel in den Kaufvertrag.
Zweitens: Abweichende Wirtschaftsjahre sind früher dran. Bilanziert Ihre GmbH zum 30.06., ist der erste maßgebliche Stichtag der 30.06.2027. Bis dahin bleiben neun Monate.
Was beim Verkauf einer österreichischen GmbH sonst steuerlich anfällt, zeigt das Rechenbeispiel zum GmbH-Verkauf in Österreich.
Was sollten Inhaber jetzt tun?
Den Saldo kennen und entscheiden, bevor der Stichtag entscheidet.
Erstens: Saldo ermitteln. Alle Forderungen gegen Gesellschafter und nahestehende Personen zusammenführen, einschließlich aufgelaufener Zinsen.
Zweitens: Weg wählen. Ausgleich aus Privatmitteln, bewusste Ausschüttung oder Umwandlung in ein Darlehen. Eine geplante Ausschüttung löst ebenfalls 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer aus, lässt sich aber steuern – die Fiktion nicht.
Drittens: Darlehen sauber aufsetzen. Schriftlich, mit Laufzeit, Zinsen, Tilgungsplan und Sicherheiten, und dann tatsächlich bedienen.
Viertens: Vor einem Verkauf bereinigen. Ein Datenraum ohne offene Gesellschafterforderungen verkürzt die Due Diligence und nimmt einen Verhandlungspunkt vom Tisch.
Welche weiteren Änderungen 2027 Verkäufer in Österreich und Deutschland betreffen, fasst der Überblick zu den Steueränderungen 2027 beim Unternehmensverkauf zusammen.
Gilt das auch in Deutschland?
Nein, eine vergleichbare gesetzliche Fiktion gibt es in Deutschland nicht. Dort bleibt es bei den allgemeinen Regeln zur verdeckten Gewinnausschüttung: Eine Forderung gegen den Gesellschafter ist steuerlich problematisch, wenn sie nicht fremdüblich vereinbart oder von vornherein nicht werthaltig ist. Für deutsche GmbHs ist der Beitrag zu Steuern beim GmbH-Verkauf der bessere Einstieg.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Ausschüttungsfiktion beim Verrechnungskonto?
Erstmals für Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden. Bei Bilanzstichtag 31.12. ist das der 31.12.2027, bei abweichendem Wirtschaftsjahr entsprechend früher, etwa der 30.06.2027.
Wer ist von der Regel erfasst?
Unmittelbar und mittelbar beteiligte Gesellschafter sowie ihnen nahestehende Personen, sofern es natürliche Personen sind. Auf die Höhe der Beteiligung kommt es nicht an.
Wie hoch ist die Steuer?
27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf den Betrag, um den die Forderung am Bilanzstichtag 50.000 Euro übersteigt. Bei 180.000 Euro sind das 35.750 Euro.
Wann gilt der Betrag als ausgeschüttet?
Am Tag nach dem Beschluss über den Jahresabschluss, spätestens fünf Monate nach dem Bilanzstichtag.
Reicht ein Darlehensvertrag, um die Fiktion zu vermeiden?
Nur, wenn das Darlehen fremdüblich ist: schriftlich, mit fremdüblicher Laufzeit, angemessener Verzinsung und Rückzahlungsverpflichtung – und wenn es tatsächlich bedient wird.
Was passiert mit dem Verrechnungskonto, wenn ich die GmbH verkaufe?
Käufer verlangen in der Regel, dass es vor dem Closing ausgeglichen oder im Kaufpreis berücksichtigt wird. Ab 2027 sollte der Kaufvertrag zusätzlich regeln, wer die Kapitalertragsteuer aus einer möglichen Fiktion trägt.
Quellen: Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026 (ris.bka.gv.at); EY Österreich, Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (ey.com/de_at); BDO Austria, Gesellschafter-Verrechnungskonten: Verschärfte steuerliche Rahmenbedingungen ab 2027 (bdo.at); KPMG Austria, Tax News KMU 07/2026 (kpmg.com/at); Brandauer Rechtsanwälte, Verrechnungskonto GmbH: KESt-Fiktion ab 2027 (brandauer-rechtsanwaelte.at, 11.06.2026). Stand: 08.10.2026. Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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