Steueränderungen 2027 beim Unternehmensverkauf: Was sich in Deutschland und Österreich ändert
IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

Elf Änderungen, die Verkäufer und Nachfolger ab 2027 betreffen – vom Erbschaftsteuer-Verfahren und der Reichensteuer in Deutschland über Verrechnungskonto und Immobilienertragsteuer in Österreich bis zur EU-Bargeldobergrenze. Sauber getrennt nach beschlossen, Entwurf und offen.
2027 ändert sich für Unternehmer, die verkaufen oder übergeben wollen, in Deutschland und Österreich mehr als in den Jahren davor – aber nicht alles ist schon Gesetz. In Österreich sind die wichtigsten Punkte mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 beschlossen. In Deutschland hängen die beiden größten Themen, Erbschaftsteuer und Spitzensteuersatz, noch am Bundesverfassungsgericht beziehungsweise am Bundestag. Dieser Überblick trennt deshalb sauber zwischen beschlossen, Entwurf und offen.
Wie ein Verkauf Schritt für Schritt abläuft, beschreibt unsere Seite Unternehmen verkaufen. Hier geht es um die Rahmenbedingungen, die sich ab 2027 verschieben. Alle Angaben: Stand 08.10.2026, Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Welche Änderungen 2027 betreffen Unternehmensverkäufer?
Elf Änderungen sind für Verkäufer und Nachfolger relevant: fünf in Deutschland, vier in Österreich, zwei auf EU-Ebene. Die folgende Tabelle zeigt Zeitpunkt und Status.
| Land | Änderung | Ab | Status |
|---|---|---|---|
| DE | Erbschaftsteuer: Verfahren zur Verschonung von Betriebsvermögen | Urteil voraussichtlich 2027 | offen |
| DE | Reichensteuer 47 % ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen | 2027 | Entwurf |
| DE | Körperschaftsteuer sinkt schrittweise von 15 % auf 10 % | 2028 bis 2032 | beschlossen |
| DE | Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Pauschsteuer 5 % | 01.01.2027 | Mindestlohn beschlossen, Minijob Entwurf |
| DE | E-Rechnungspflicht ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz, höhere Nachzahlungszinsen | 2027 | E-Rechnung beschlossen, Zinsen Entwurf |
| AT | Gesellschafter-Verrechnungskonto: Ausschüttungsfiktion | Wirtschaftsjahre, die 2027 enden | beschlossen |
| AT | Höhere Immobilienertragsteuer auf Altvermögen | Verträge ab 01.01.2027 | beschlossen |
| AT | Körperschaftsteuer 24 % auf Gewinne über 1 Mio. Euro | 2028 | beschlossen |
| AT | Gewinnfreibetrag nur noch für Realinvestitionen | 2027 bis 2029 | beschlossen |
| EU | Bargeldobergrenze 10.000 Euro | 10.07.2027 | beschlossen |
| EU | Neue Regeln zur Investitionsprüfung | voraussichtlich Anfang 2028 | beschlossen |
Was die Tabelle nicht zeigt: Für die meisten Änderungen ist nicht die Branche entscheidend, sondern die Struktur. Ob Sie eine GmbH oder eine Personengesellschaft verkaufen, ob die Betriebsliegenschaft privat gehört, ob das Verrechnungskonto ausgeglichen ist.
Deutschland: Was ändert sich?
Erbschaftsteuer: Was passiert mit der Verschonung?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer, am zweiten Tag direkt über die Begünstigung von Betriebsvermögen. Ein Urteil wird für 2027 erwartet. Bis dahin gelten die 85- und 100-Prozent-Verschonung unverändert.
Das Risiko: 2014 hat das Gericht für Gestaltungen ab dem Tag der Urteilsverkündung keinen Vertrauensschutz gewährt. Ein politischer Gesetzentwurf existiert nicht; das SPD-Konzept „FairErben" wird von der Union abgelehnt. Details und Szenarien: Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht.
Reichensteuer: Was bleibt vom Verkaufserlös?
Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 senkt die Schwelle der Reichensteuer von 45 Prozent auf 250.000 Euro und führt einen neuen Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ein. Das Kabinett hat den Entwurf am 02.09.2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag ist für den 08.10.2026 angesetzt. Der Bundesrat muss zustimmen.
Relevant ist das, weil ein Veräußerungsgewinn das zu versteuernde Einkommen im Verkaufsjahr fast immer über diese Schwelle hebt.
| Was Sie verkaufen | Betroffen? |
|---|---|
| Einzelunternehmen oder Anteil an einer Personengesellschaft (§ 16 EStG) | Ja, der Gewinn unterliegt dem Einkommensteuertarif; auch der ermäßigte Satz nach § 34 Abs. 3 EStG hängt vom Durchschnittssteuersatz ab |
| GmbH-Anteil im Privatvermögen ab 1 % Beteiligung (§ 17 EStG) | Ja, 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren) |
| GmbH-Anteil über eine Holding-GmbH (§ 8b KStG) | Nein, die Holding zahlt Körperschaftsteuer, nicht Einkommensteuer |
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Sie verkaufen Ihren GmbH-Anteil aus dem Privatvermögen mit 2 Mio. Euro Gewinn. Steuerpflichtig sind 1,2 Mio. Euro. Auf den Teil über 280.000 Euro fallen 2 Prozentpunkte mehr an. Das sind rund 18.400 Euro Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen grob 20.000 Euro Mehrbelastung. Annahmen: keine weiteren Einkünfte, keine Kirchensteuer, Entwurf wird unverändert Gesetz.
Das ist spürbar, aber kein Grund für einen überstürzten Verkauf. Ein Closing noch 2026 ist für Prozesse, die heute erst beginnen, ohnehin nicht realistisch. Wie die Holding-Struktur wirkt, erklärt der Beitrag zum Verkauf über eine Holding.
Körperschaftsteuer: Warum der Wert von GmbHs steigen kann
Mit dem Investitionssofortprogramm von 2025 sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 um einen Punkt pro Jahr, von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen sinkt parallel von 28,25 auf 25 Prozent. Das ist beschlossenes Recht.
Entscheidend ist der Bewertungseffekt. Käufer bewerten Unternehmen nach künftigen Erträgen nach Steuern. Sinkt die Steuer, steigt der Ertrag nach Steuern und damit tendenziell der Wert einer GmbH. Wie Käufer rechnen, zeigt unsere Seite zur Unternehmensbewertung.
Zusammen mit der Reichensteuer entsteht eine Schieflage: Kapitalgesellschaften werden entlastet, Inhaber von Personengesellschaften belastet.
Mindestlohn und Minijobs: Druck auf personalintensive Betriebe
Der Mindestlohn steigt am 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes steigt zugleich die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent.
Betriebe mit hohem Personalanteil – Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Gastronomie, Bäckereien, Handel – spüren beides in der Marge. Käufer bewerten auf Basis des Ergebnisses. Wenn die Kosten 2027 steigen, rechnen Käufer das heute schon ein.
E-Rechnung und Nachzahlungszinsen: zwei neue Prüfpunkte
Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Wer das nicht umgesetzt hat, hat in der Due Diligence eine offene Baustelle.
Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 verdoppeln sich zudem die Zinsen auf Steuernachzahlungen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. Steuerrisiken aus vergangenen Jahren werden für Käufer damit teurer – Steuerklauseln im Kaufvertrag gewinnen an Gewicht.
Betrifft Sie dieses Thema selbst? IGCP begleitet Inhaber unabhängig — das Erstgespräch ist kostenfrei, unverbindlich und streng vertraulich.
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Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ist seit 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 62/2026). Vier Änderungen betreffen Inhaber, die verkaufen oder übergeben wollen. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es weiterhin nicht, Änderungen beim Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerungen haben wir nicht gefunden.
Verrechnungskonto: Was gilt ab 2027?
Forderungen der GmbH gegen Gesellschafter gelten künftig als Ausschüttung, wenn sie nicht bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches, schriftlich dokumentiertes Darlehen umgewandelt werden. Auf die fiktive Ausschüttung fällt Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent an. Erstmals gilt das für Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden.
Die Regel erfasst auch mittelbar beteiligte Gesellschafter und nahestehende Personen. Unter 50.000 Euro greift sie nicht.
Für Verkäufer ist das doppelt relevant. Käufer verlangen ohnehin, dass ein offenes Verrechnungskonto vor dem Closing ausgeglichen wird – meist über eine Ausschüttung oder eine Verrechnung mit dem Kaufpreis. Ab 2027 hat ein Konto, das einfach stehen bleibt, zusätzlich eine eigene Steuerfolge. Wer verkaufen will, sollte das Thema mit dem Steuerberater lösen, bevor der erste Käufer die Bilanz sieht. Regel, Rechenbeispiel und Gestaltungswege im Detail: Gesellschafter-Verrechnungskonto ab 2027.
Immobilienertragsteuer: teurer für Altvermögen
Für Liegenschaften, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren (Altvermögen), steigt die effektive Steuer von 4,2 auf 6 Prozent des Veräußerungserlöses, bei später umgewidmeten Grundstücken von 18 auf 21 Prozent. Grund ist die Senkung der pauschalen Anschaffungskosten von 86 auf 80 Prozent beziehungsweise von 40 auf 30 Prozent. Maßgeblich sind Kaufverträge, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen werden.
Betroffen sind vor allem Inhaber, die die Betriebsliegenschaft privat halten und an ihre GmbH vermieten, und Einzelunternehmer mit eigenem Grund. Kauft der Erwerber die Liegenschaft mit, wird die neue Rechnung relevant. Bei Liegenschaften im Eigentum einer GmbH greift die Pauschalierung nicht. Wie ein Asset Deal mit Liegenschaft in Österreich besteuert wird, zeigt der Beitrag zum Asset Deal in Österreich.
Körperschaftsteuer 24 Prozent und niedrigere Lohnnebenkosten
Ab 2028 gilt ein Stufentarif: 23 Prozent auf Gewinne bis 1 Mio. Euro, 24 Prozent auf den Teil darüber. In einer Unternehmensgruppe gilt die Grenze für das gesamte Gruppeneinkommen. Gleichzeitig sinkt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent.
Für die meisten Unternehmen mit Gewinnen unter 1 Mio. Euro überwiegt damit die Entlastung bei den Lohnnebenkosten.
Gewinnfreibetrag: nur noch Realinvestitionen
Für Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur noch über Realinvestitionen möglich, nicht mehr über Wertpapiere. Das betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die ihn bisher über Wertpapiere genutzt haben. Wie der Verkauf in Österreich insgesamt besteuert wird, zeigt der Beitrag zu den Steuern beim Firmenverkauf.
EU: Was gilt in beiden Ländern?
Bargeldobergrenze ab 10.07.2027
Mit der EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 gilt ab 10.07.2027 eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro. Deutschland und Österreich hatten bisher keine allgemeine Obergrenze.
Betroffen sind bargeldintensive Branchen wie Kfz-Handel, Gastronomie oder Edelmetallhandel. Für den Verkaufsprozess selbst gilt: Banken, Notare und Berater prüfen Käufer und wirtschaftlich Berechtigte nach harmonisierten Regeln. Das dauert, und es sollte im Zeitplan stehen.
Investitionsprüfung bei ausländischen Käufern
Die neue EU-Verordnung zur Prüfung ausländischer Investitionen wurde am 08.06.2026 vom Rat angenommen. Ihre Regeln gelten 18 Monate nach Inkrafttreten, voraussichtlich ab Anfang 2028. Alle Mitgliedstaaten müssen dann Erwerbe in sensiblen Bereichen vorab genehmigen: Dual-Use-Güter, Halbleiter, KI, kritische Infrastruktur, strategische Rohstoffe. Erfasst sind auch Käufe über EU-Tochtergesellschaften von Investoren aus Drittstaaten.
Für einen Verkauf, der 2027 beginnt und 2028 abschließt, kann das relevant werden. Wer an Käufer außerhalb der EU oder an Fonds mit Drittstaats-Investoren verkauft, sollte früh prüfen, ob Produkte oder Kunden in diese Bereiche fallen.
Entgelttransparenz
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz hätte bis 07.06.2026 umgesetzt sein müssen. Deutschland und Österreich haben die Frist verpasst; in Deutschland wird ein Gesetz Anfang 2027 erwartet. Berichtspflichten treffen zunächst Unternehmen ab 150 beziehungsweise 250 Beschäftigten. Für kleinere Unternehmen ist vor allem das erweiterte Auskunftsrecht der Mitarbeiter relevant.
Was bedeutet das für den Zeitpunkt Ihres Verkaufs?
Keine dieser Änderungen ist für sich allein ein Grund, schneller oder langsamer zu verkaufen. Zusammen verschieben sie aber die Rechnung – und einige davon lassen sich nur vorbereiten, solange noch Zeit ist.
Auf deutscher Seite lohnt vor allem ein Blick auf die Struktur: Personengesellschaft oder GmbH, Holding oder Privatvermögen, familieninterne Übergabe oder Verkauf. Für österreichische Inhaber stehen Verrechnungskonto und Liegenschaft im Vordergrund. In beiden Ländern gilt: Ein sauber vorbereiteter Verkauf dauert Monate. Ein Stichtag, der in zwölf Wochen liegt, ist für einen Prozess, der heute beginnt, nicht mehr erreichbar.
Den richtigen Zeitpunkt bestimmt am Ende nicht das Steuerrecht, sondern Ihre Lage: Ertrag, Nachfolge, Markt und persönliche Pläne. Welche Entscheidungen Sie als Inhaber selbst treffen, ordnet der Praxisleitfaden Unternehmensverkauf ein.
Häufige Fragen
Welche Steueränderungen 2027 sind für Unternehmensverkäufer am wichtigsten?
In Deutschland das Verfahren zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht und die geplante Reichensteuer von 47 Prozent ab 280.000 Euro. In Österreich die Ausschüttungsfiktion beim Gesellschafter-Verrechnungskonto und die höhere Immobilienertragsteuer auf Altvermögen.
Ist die Reichensteuer von 47 Prozent schon beschlossen?
Nein. Sie steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 02.09.2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.
Betrifft die Reichensteuer auch den Verkauf von GmbH-Anteilen?
Ja, wenn Sie die Anteile im Privatvermögen halten: 60 Prozent des Gewinns unterliegen dem Einkommensteuertarif. Verkauft eine Holding-GmbH die Anteile, fällt keine Einkommensteuer an; steuerpflichtig sind dann nur 5 Prozent des Gewinns mit Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Was ändert sich 2027 beim Verrechnungskonto in Österreich?
Forderungen der GmbH gegen Gesellschafter gelten als Ausschüttung mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, wenn sie nicht bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden. Erstmals für Wirtschaftsjahre, die 2027 enden; unter 50.000 Euro gilt die Regel nicht.
Ab wann gilt die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro?
Ab 10.07.2027 in der gesamten EU, also auch in Deutschland und Österreich.
Sollte ich wegen der Änderungen noch 2026 verkaufen?
Für einen Verkauf, der heute erst beginnt, ist ein Abschluss bis Jahresende kaum realistisch. Sinnvoller ist, die Struktur jetzt zu prüfen: Holding, Verrechnungskonto, Liegenschaft, Nachfolgeweg. Das gehört zu Steuerberater und M&A-Berater gemeinsam.
Quellen: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 49/2026; Bundesministerium der Finanzen, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Kabinett 02.09.2026); Entwurf Jahressteuergesetz 2026, BT-Drs. 21/8283; Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm 2025; Mindestlohnkommission, Beschluss 2025; § 14 UStG (E-Rechnung); Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026, nach Darstellung von EY Österreich, PwC Österreich und Grant Thornton Austria; Verordnung (EU) 2024/1624; EU-FDI-Screening-Verordnung, Ratsbeschluss 08.06.2026, nach Darstellung von Gleiss Lutz; Richtlinie (EU) 2023/970. Stand: 08.10.2026. Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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