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    Unternehmenswert berechnen in Österreich: KFS/BW 1, Multiples und was nach Steuern bleibt

    IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

    Titelbild zum Beitrag: Unternehmenswert berechnen in Österreich: KFS/BW 1, Multiples und was nach Steuern bleibt

    Wie Sie den Unternehmenswert Ihres österreichischen Betriebs überschlägig berechnen — und ab wann das Fachgutachten KFS/BW 1 ein förmliches Gutachten verlangt. Mit Rechenbeispiel und den Steuerfolgen nach österreichischem Recht.

    Den Unternehmenswert berechnen Sie in Österreich über drei Größen: bereinigtes EBITDA, einen branchenüblichen Multiplikator und die Nettoverschuldung, die abgezogen wird. Das Ergebnis ist eine Bandbreite, kein Punktwert — und noch nicht der Betrag, der bei Ihnen ankommt: Beim Verkauf von GmbH-Anteilen aus dem Privatvermögen fallen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn an.

    Für die eigene Standortbestimmung genügt diese Rechnung. Sobald Sie den Wert gegenüber Bank, Gericht, Finanzamt oder weichenden Erben belegen müssen, gilt in Österreich ein eigener Rahmen: das Fachgutachten KFS/BW 1. Wer eine belastbare Unternehmensbewertung für eine konkrete Transaktion braucht, kommt mit einem Online-Rechner nicht weit.

    Wert, Preis und Kaufpreisstruktur sind drei verschiedene Dinge

    Der Unternehmenswert ist ein Rechenergebnis, der Preis das, was ein konkreter Käufer nach Prüfung zahlt — und die Kaufpreisstruktur entscheidet, wann das Geld fließt. Ein Wert von 5 Mio. EUR kann in einem Angebot münden, das 3,5 Mio. EUR bei Closing vorsieht, 1 Mio. EUR als Earn-out und 500.000 EUR als Einbehalt. Nominal stimmt die Summe, wirtschaftlich ist sie eine andere. Die Verfahren im Überblick stehen im Methodenüberblick; hier geht es darum, was in Österreich anders läuft.

    KFS/BW 1: der österreichische Bewertungsstandard

    Deutschland hat den IDW S1, Österreich das Fachgutachten KFS/BW 1, herausgegeben vom Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wer in Österreich ein Gutachten erstellt, das vor Gericht, bei einer Bank oder gegenüber der Finanzverwaltung Bestand haben soll, arbeitet danach.

    Die Neufassung wurde am 6. November 2025 beschlossen und im Dezember 2025 veröffentlicht. Verbindlich ist sie für Bewertungen, deren Auftrag nach dem 30. Juni 2026 angenommen wird. Sie unterscheidet vier Wertkonzepte:

    • Objektivierter Unternehmenswert — Fortführung in unverändertem Konzept, ohne individuelle Käufersynergien. Der typische Wert für Gerichte und Behörden.
    • Marktwert — Tauschwert unter Annahme einer Veräußerung, orientiert an tatsächlichen Marktverhältnissen. Neu aufgenommen und für Transaktionen die relevanteste Größe.
    • Typisierter subjektiver Unternehmenswert — die Sicht eines bestimmten Eigentümers, aber nur mit Annahmen, die ein Außenstehender nachvollziehen kann.
    • Schiedswert — der Ausgleichswert bei Gesellschafterstreit oder Abfindung.

    Der rein subjektive Wert ist aus dem Anwendungsbereich gefallen. Ertragswert, Discounted Cashflow und Multiplikatoren blieben methodisch unverändert; verschärft wurden die Anforderungen an die Plausibilisierung der Planung, die nun auch extern gegen Markt- und Wettbewerbsanalysen zu prüfen ist.

    Für KMU zentral: Das Fachgutachten grenzt kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr über Größenschwellen ab, sondern über qualitative Merkmale wie Inhaberabhängigkeit und wenige Kunden. Der Prüfpunkt heißt übertragbare Ertragskraft — wie viel vom Ergebnis bleibt, wenn der Inhaber nicht mehr im Betrieb steht. Zum deutschen Pendant siehe den Beitrag zu IDW S1.

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    Die Rechnung in vier Schritten

    1. EBITDA bereinigen. Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, bereinigt um alles, was in fremden Händen nicht mehr anfallen würde. Üblich ist ein Dreijahresdurchschnitt mit Gewicht auf dem jüngsten Jahr.
    2. Multiplikator ansetzen. Bereinigtes EBITDA mal Faktor ergibt den Enterprise Value — den Wert des operativen Geschäfts unabhängig von der Finanzierung. Wie der Faktor entsteht, erklärt der Beitrag zum Multiplikatorverfahren.
    3. Net Debt abziehen. Verzinsliche Verbindlichkeiten ab, liquide Mittel dazu. In Österreich gehören Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen dazu: echte Zahlungsverpflichtungen, die Käufer als schuldähnlich behandeln. Details unter Net Debt.
    4. Plausibilisieren. Der Wert muss zur Substanz, zur Kapitaldienstfähigkeit und zum Marktumfeld passen. Ein Ergebnis, das kein Käufer finanzieren kann, ist keines.

    Bereinigungen, die in österreichischen KMU regelmäßig anfallen

    Geschäftsführerbezug. Der Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt sich meist einen steuerlich optimierten Bezug, der nichts über den Marktwert seiner Arbeit sagt. Für die Bewertung tritt an dessen Stelle, was eine fremde Geschäftsführung kosten würde. Liegt der tatsächliche Bezug darunter, sinkt das bereinigte EBITDA.

    Betriebsliegenschaft. Steht die Halle im Privatvermögen oder in einer Besitzgesellschaft, muss die Miete auf Fremdüblichkeit geprüft werden. Zu niedrige Miete schönt das EBITDA, zu hohe drückt es. Wird die Liegenschaft mitverkauft, wird sie separat bewertet.

    Privatanteile, Familienbezüge, Einmaleffekte. Fahrzeuge, Reisen, Versicherungen, mitarbeitende Angehörige jenseits ihres Beitrags, dazu Rechtsstreit, Übersiedlung oder ein außergewöhnlich großer Auftrag. Was betrieblich verbucht oder einmalig angefallen ist, gehört zurückgerechnet — belegbar, sonst streicht es der Käufer in der Due Diligence.

    Welche Multiples für österreichische KMU realistisch sind

    Börsen-Multiples gelten nicht. Ein börsennotierter Konzern wird mit einem Faktor bewertet, der Liquidität des Anteils, Diversifikation, Managementtiefe und Kapitalmarktzugang einpreist. Nichts davon hat ein Betrieb mit 40 Mitarbeitern in Oberösterreich.

    Eine amtliche österreichische Multiple-Tabelle gibt es nicht; die publizierten Bandbreiten stammen überwiegend aus deutschen Erhebungen und Transaktionsdatenbanken. Was den Faktor im Einzelfall bewegt: Höhe des EBITDA, Kundenkonzentration, wiederkehrende Umsätze, Marge im Branchenvergleich, zweite Führungsebene, Investitionsstau, Auftragsbestand — und vor allem, wie stark das Ergebnis am Inhaber hängt. Bandbreiten nach Branche stehen im Beitrag zu EBITDA-Multiples.

    Rechenbeispiel: von EBITDA zum Equity Value

    Ein österreichischer Zulieferbetrieb als GmbH, Anteile zu 100 Prozent im Privatvermögen des Gründers.

    BereinigungBetrag in EUR
    EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung1.200.000
    Geschäftsführerbezug auf Marktniveau−90.000
    Miete Betriebsliegenschaft auf Fremdüblichkeit−36.000
    Privatanteile+12.000
    Einmaliger Aufwand Rechtsstreit+14.000
    Bereinigtes EBITDA1.100.000

    Bei einem Faktor von 5,5 ergibt sich ein Enterprise Value von 1.100.000 × 5,5 = 6.050.000 EUR.

    Net DebtBetrag in EUR
    Bankverbindlichkeiten1.400.000
    Leasingverbindlichkeiten250.000
    Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen300.000
    abzüglich liquide Mittel−550.000
    Net Debt1.400.000

    Equity Value: 6.050.000 − 1.400.000 = 4.650.000 EUR — vor Steuern und vor Working-Capital-Anpassung.

    Vom Unternehmenswert zum Nettoerlös: Steuern in Österreich

    Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent nach Paragraf 27a EStG. Im Beispiel: Anschaffungskosten in Höhe des Stammkapitals von 35.000 EUR, Veräußerungsgewinn 4.615.000 EUR, Steuer 1.269.125 EUR. Netto bleiben 3.380.875 EUR.

    Verkauf über eine Holding. Hält eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile, greift statt der 27,5 Prozent die Körperschaftsteuer von 23 Prozent — solange das Geld in der Holding bleibt. Bei Ausschüttung kommt die Kapitalertragsteuer obendrauf.

    Einzelunternehmen oder Mitunternehmeranteil. Kein Sondersteuersatz, der Gewinn ist tarifbesteuert. Dafür gibt es einen Freibetrag von 7.300 EUR, wahlweise die Verteilung auf drei Jahre — und den Hälftesteuersatz nach Paragraf 37 Abs. 5 EStG, der die Einkommensteuer auf die Hälfte des Durchschnittssteuersatzes ermäßigt. Voraussetzung ist, dass der Betrieb veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige gestorben ist, erwerbsunfähig ist oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt; zudem müssen seit Betriebseröffnung oder letztem entgeltlichem Erwerb sieben Jahre verstrichen sein.

    Mitverkaufte Betriebsliegenschaft. Für Gewinne aus Grundstücksveräußerungen gilt der besondere Steuersatz von 30 Prozent nach Paragraf 30a EStG, im privaten wie im betrieblichen Bereich; ausgenommen sind unter anderem gewerbliche Grundstückshändler. Den Überblick gibt der Beitrag zu den Steuern beim Firmenverkauf; Ihr Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater.

    Wann ein Online-Rechner reicht und wann Sie ein Gutachten brauchen

    Ein Rechner liefert eine Bandbreite aus wenigen Eingaben. Für die erste Orientierung brauchbar — er kennt aber weder Ihre Kundenkonzentration noch Ihre Inhaberabhängigkeit.

    Ein förmliches Gutachten nach KFS/BW 1 brauchen Sie, wenn ein Dritter den Wert akzeptieren muss: Bankfinanzierung, Abfindung eines Gesellschafters, Erbteilung und Pflichtteil, Scheidungsfolgen, Umgründungen, Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung. Für einen Verkaufsprozess ist der dritte Weg der übliche: eine Bewertung, die die Verhandlungsposition vorbereitet — dokumentierte Bereinigungen, eine Bandbreite statt eines Punktwerts, eine Herleitung, die einer Due Diligence standhält.

    Häufige Fragen

    Wie berechne ich den Unternehmenswert meines Betriebs in Österreich?

    Bereinigen Sie das EBITDA um Geschäftsführerbezug auf Marktniveau, nicht fremdübliche Mieten, Privatanteile und Einmaleffekte. Multiplizieren Sie mit einem branchenüblichen Faktor und ziehen Sie die Nettoverschuldung ab. Das Ergebnis ist der Wert der Anteile vor Steuern — sinnvollerweise als Bandbreite.

    Was ist das Fachgutachten KFS/BW 1?

    KFS/BW 1 ist der österreichische Standard zur Unternehmensbewertung, herausgegeben vom Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Neufassung wurde am 6. November 2025 beschlossen und ist für Aufträge verbindlich, die nach dem 30. Juni 2026 angenommen werden. Sie unterscheidet objektivierten Unternehmenswert, Marktwert, typisierten subjektiven Wert und Schiedswert.

    Worin unterscheidet sich KFS/BW 1 von IDW S1?

    Beide folgen derselben Grundlogik: künftige finanzielle Überschüsse, diskontiert mit einem risikoadäquaten Zinssatz. Unterschiedlich sind Herausgeber, Wertkategorien und die Anerkennung durch die jeweilige Rechtsprechung. In Österreich erwarten Gerichte, Banken und Behörden ein Gutachten nach KFS/BW 1.

    Wie viel Steuer zahle ich beim Verkauf meiner GmbH-Anteile?

    Liegen die Anteile im Privatvermögen einer natürlichen Person, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent nach Paragraf 27a EStG, bemessen am Erlös abzüglich Anschaffungskosten. Hält eine Kapitalgesellschaft die Anteile, greift die Körperschaftsteuer von 23 Prozent, bei späterer Ausschüttung zusätzlich die Kapitalertragsteuer.

    Gibt es beim Verkauf eines Einzelunternehmens eine Steuerbegünstigung?

    Ja. Neben einem Freibetrag von 7.300 EUR und der wahlweisen Verteilung auf drei Jahre kommt der Hälftesteuersatz nach Paragraf 37 Abs. 5 EStG in Betracht. Er setzt voraus, dass der Betrieb veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige gestorben ist, erwerbsunfähig ist oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Erwerbstätigkeit einstellt — und dass seit Betriebseröffnung oder letztem entgeltlichem Erwerb sieben Jahre vergangen sind.

    Kann ich meinen Unternehmenswert aus dem Firmenbuch ableiten?

    Nur eingeschränkt. Kapitalgesellschaften reichen den Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag ein, kleine GmbHs jedoch nur Bilanz und Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung. Für genau die Betriebe, die als Vergleich taugen würden, fehlt die Ertragsseite.

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