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    IDW S1: Objektivierter Unternehmenswert erklärt

    IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am · Aktualisiert am

    Titelbild zum Beitrag: IDW S1: Objektivierter Unternehmenswert erklärt

    IDW S1 regelt die Unternehmensbewertung in Deutschland. Was der objektivierte Wert bedeutet, welche Methodik gilt und wie Österreich mit KFS/BW 1 vergleicht.

    IDW S 1 ist der Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Deutschland. Er beschreibt, wie Wirtschaftsprüfer den Wert eines Unternehmens ermitteln. Verbindliches Gesetz ist er nicht. In der Praxis und vor deutschen Gerichten ist er aber der anerkannte Maßstab.

    Seit Februar 2026 gibt es eine Neufassung: IDW S 1 i.d.F. 2026. Die Vorgängerfassung stammte aus dem Jahr 2008 und war fast zwei Jahrzehnte lang die Referenz.

    Was ein förmliches Gutachten leistet und wann eine schlankere Unternehmensbewertung für Verkauf und Nachfolge ausreicht, lesen Sie auf unserer Leistungsseite.

    Was hat sich mit IDW S 1 i.d.F. 2026 geändert?

    Ertragswert und DCF bleiben die Bewertungsverfahren; die Neufassung schärft vor allem, welche Rolle der Wirtschaftsprüfer einnimmt, wie tief er die Planung beurteilen muss und welcher Wertbegriff gemeint ist.

    PunktIDW S 1 i.d.F. 2026Quelle
    Verabschiedung11. Februar 2026 durch den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)IDW, Meldung vom 09.04.2026
    VeröffentlichungIDW Life, Heft 04/2026IDW, Meldung vom 09.04.2026
    Rückwirkende Anwendungauf Stichtage vor der Veröffentlichung zulässig, wenn im Bewertungsauftrag ausdrücklich vereinbartIDW, Meldung vom 09.04.2026
    Planungsprüfungklarere Abgrenzung zwischen vollumfänglicher und ausreichender Plausibilitätsbeurteilung der PlanungIDW, Meldung vom 09.04.2026
    RollenGutachter: vollumfängliche, Sachverständiger: ausreichende, Berater: keine oder keine ausreichende PlausibilitätsbeurteilungGrant Thornton, 17.04.2026
    WertkonzepteEinführung des „plausibilisierten Entscheidungswerts", Fortentwicklung des objektivierten WertsGrant Thornton, 17.04.2026
    Börsenkursean den neuen Standard IDW S 17 zu börsenkursbasierten Kompensationen angepasstIDW, Meldung vom 09.04.2026

    Alle Quellen abgerufen am 24.09.2026.

    Für einen Mittelständler, der verkaufen will, ist die wichtigste Änderung die Rollenlogik. Ein Wirtschaftsprüfer, der „nur berät", liefert keinen neutral plausibilisierten Wert. Wer später gegenüber Mitgesellschaftern, Erben oder dem Gericht mit einer Zahl argumentieren will, sollte bei der Beauftragung festlegen, in welcher Funktion der Prüfer tätig wird.

    Was IDW S 1 regelt

    Der Standard legt Methodik und Vorgehen fest, nicht ein festes Ergebnis. Er definiert, welche Zahlungsströme relevant sind, wie sie zu prognostizieren sind und mit welchem Zinssatz sie zu diskontieren sind. Das Ziel ist Nachvollziehbarkeit: Zwei Gutachter, die denselben Auftrag mit denselben Annahmen bearbeiten, sollen zu vergleichbaren Ergebnissen kommen.

    Zentral ist die Trennung nach dem Bewertungszweck. IDW S 1 unterscheidet, ob ein neutraler Wert für Dritte gefragt ist oder eine Preisgrenze für eine konkrete Partei.

    Wie eine Bewertung in einen Verkaufsprozess eingebettet wird, beschreibt unsere Seite zum Unternehmensverkauf mit neutral hergeleitetem Wertrahmen.

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    Der objektivierte Unternehmenswert

    Der objektivierte Wert ist das Kernkonzept von IDW S 1. Er ist der Wert, den das Unternehmen bei Fortführung des bestehenden Konzepts und mit vorhandenem Management für einen typisierten Anteilseigner hat. Persönliche Umstände einzelner Parteien bleiben außen vor. Der Wert soll frei von einseitigen Interessen sein.

    Deshalb wird er bei Anlässen verlangt, die eine neutrale Grundlage brauchen: Abfindungen bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, Squeeze-out von Minderheitsgesellschaftern, Verschmelzungen, erb- und familienrechtliche Auseinandersetzungen. In diesen Fällen dient der Wert als Referenz für einen Ausgleich, nicht als Verhandlungsposition.

    Das Aktiengesetz beschreibt, was dieser Wert leisten muss. Beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verlangt § 305 AktG eine angemessene Abfindung, die die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft berücksichtigt. Beim Squeeze-out legt der Hauptaktionär die Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt des Hauptversammlungsbeschlusses berücksichtigen (§ 327b AktG). Wie das in Zahlen übersetzt wird, regelt kein Gesetz – sondern in der Praxis IDW S 1.

    Ertragswert und DCF nach IDW S 1

    IDW S 1 kennt zwei gleichwertige Verfahren, die bei gleichen Annahmen zum gleichen Ergebnis führen:

    Das Ertragswertverfahren diskontiert die künftigen finanziellen Überschüsse, die den Eigentümern zufließen, auf den Bewertungsstichtag. Der Kapitalisierungszins bildet die Rendite einer vergleichbaren Alternativanlage ab, angepasst um das Risiko des Unternehmens.

    Das DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) diskontiert Zahlungsströme, üblich in der Entity-Variante über den WACC (gewichteter Kapitalkostensatz). Beide Verfahren sind zukunftsorientiert. Der Substanzwert, also die reine Summe der Vermögensgegenstände, ist kein eigenständiger Wert, sondern höchstens eine Untergrenze.

    Multiplikatoren und andere vereinfachte Preisfindungen sind nach IDW S 1 kein eigenes Bewertungsverfahren. Sie stehen im Abschnitt „Anhaltspunkte für Plausibilitätsbeurteilungen" und dienen als Kontrollrechnung – mehr dazu im Beitrag zum Multiplikatorverfahren.

    Deutlich schematischer rechnet dagegen das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz.

    Der Zins entscheidet mit: Basiszins und Marktrisikoprämie 2026

    Der Kapitalisierungszins setzt sich nach IDW S 1 aus einem Basiszins für eine risikofreie Anlage und einem Risikozuschlag zusammen. Der Risikozuschlag wird aus einer Marktrisikoprämie abgeleitet, für die der FAUB Bandbreiten empfiehlt. Beide Größen haben sich zuletzt bewegt.

    GrößeWertStandQuelle
    Basiszinssatz nach IDW S 1 (gerundet)3,75 % (ungerundet 3,63 %)01.09.2026Kleeberg, 02.09.2026
    Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern5,25 % bis 6,75 %FAUB-Beschluss vom 16.09.2025IDW, 22.09.2025
    Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern4,5 % bis 5,75 %FAUB-Beschluss vom 16.09.2025IDW, 22.09.2025
    Vorherige Empfehlung vor persönlichen Steuern6 % bis 8 %25.10.2019IDW, 22.09.2025

    Abgerufen am 24.09.2026.

    Der FAUB hat die Marktrisikoprämie gesenkt, weil die bisherige Empfehlung bei gestiegenem Zinsniveau zu Kapitalkosten geführt hätte, die nicht mehr zu den Beobachtungen am Kapitalmarkt passten. Gleichzeitig ist der Basiszins gestiegen. Beide Effekte laufen gegeneinander.

    Ein vereinfachtes Beispiel, nur zur Veranschaulichung: Ein Unternehmen erwirtschaftet dauerhaft 1 Mio. € Überschuss, ohne Wachstum, mit einem Betafaktor von 1,0, gerechnet vor persönlichen Steuern. Mit dem Basiszins von 3,75 % und der aktuellen Bandbreite ergibt sich ein Kapitalisierungszins von 9,0 % bis 10,5 % und damit ein Ertragswert von rund 9,5 bis 11,1 Mio. €. Mit der alten Bandbreite von 6 % bis 8 % läge der Zins bei 9,75 % bis 11,75 % und der Wert bei rund 8,5 bis 10,3 Mio. €.

    Ein Gutachten nach IDW S 1 rechnet differenzierter – mit persönlichen Steuern, unternehmensspezifischem Beta, Wachstumsabschlag und Detailplanung. Das Beispiel zeigt nur, wie empfindlich der Wert auf einen Prozentpunkt im Zins reagiert. Mehr zur Herleitung steht im Beitrag Kapitalisierungszinssatz.

    Kleine und mittlere Unternehmen: was IDW S 1 besonders verlangt

    Schon die Fassung von 2008 widmet kleinen und mittleren Unternehmen einen eigenen Abschnitt (8.3). Drei Punkte daraus sind im Mittelstand fast immer relevant.

    Abgrenzung des Bewertungsobjekts. Bei Familienunternehmen sind betriebliches und privates Vermögen oft verwoben – die Halle gehört dem Inhaber, der Firmenwagen der Familie. Bewertet wird nur, was mit dem Unternehmen übergeht.

    Unternehmerlohn. Arbeitet der Inhaber im Unternehmen mit, wird ein angemessener Unternehmerlohn angesetzt, als würde eine fremde Geschäftsführung bezahlt. Ein Inhaber, der sich wenig Gehalt auszahlt, hat einen höheren Gewinn in den Büchern als das Unternehmen nachhaltig erwirtschaftet.

    Eingeschränkte Informationsquellen. Wo keine belastbare Planung existiert, stützt sich die Bewertung stärker auf bereinigte Vergangenheitsergebnisse und eine Analyse der Ertragskraft.

    Für Inhaber, die ihre Unternehmensnachfolge in Deutschland mit einem belastbaren Unternehmenswert planen, sind diese drei Punkte meist wichtiger als die Frage, ob Ertragswert oder DCF gerechnet wird.

    Objektivierter Wert und Entscheidungswert im Vergleich

    Der objektivierte Wert ist nicht der einzige Wertbegriff. Ihm gegenüber steht der subjektive Entscheidungswert.

    MerkmalObjektivierter WertSubjektiver Entscheidungswert
    PerspektiveTypisierter, neutraler AnteilseignerKonkrete Partei (Käufer oder Verkäufer)
    Berücksichtigt individuelle EffekteNeinJa (Finanzierung, Steuern, eigene Effekte)
    FunktionNeutrale Referenz, AusgleichPreisober- oder -untergrenze
    Typischer AnlassSqueeze-out, Abfindung, StreitKauf, Verkauf, Verhandlung

    Für eine Transaktion zählt der Entscheidungswert, nicht der objektivierte Wert. Wer verkauft, will wissen, was ein bestimmter Käufer maximal zahlen kann. Die Neufassung 2026 führt dafür zusätzlich den Begriff des „plausibilisierten Entscheidungswerts" ein (Grant Thornton, 17.04.2026).

    Auch bei Synergien wird die Neufassung konkreter. Sie sind im Einzelfall zu beurteilen; Maßstab ist, was ein umfassend informierter Eigenkapitalgeber erwarten würde, ohne dass alle denkbaren Synergien anzusetzen sind (Grant Thornton, 17.04.2026). Für Verkäufer heißt das: Synergien eines strategischen Käufers fließen nicht automatisch in einen objektivierten Wert ein – sie sind Verhandlungsmasse.

    Wie sich dieser Rahmen im Verkaufsfall bilden lässt, behandeln wir im Beitrag was ist mein Unternehmen wert.

    Die österreichische Sicht: KFS/BW 1

    Das Pendant zu IDW S 1 in Österreich ist das Fachgutachten KFS/BW 1 der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Es folgt derselben Grundlogik: Zukunftsorientierung, Ertragswert und DCF, ein objektivierter Wert als neutraler Maßstab.

    Zu beachten ist eine aktuelle Änderung. Die Neufassung KFS/BW 1 (2025) wurde am 6. November 2025 beschlossen und ist für Aufträge verbindlich, die ab dem 30. Juni 2026 angenommen werden; maßgeblich ist die Auftragsannahme, nicht der Bewertungsstichtag (LeitnerLeitner, 17.02.2026; TPA, 27.05.2026). Neu ist, dass neben dem objektivierten Wert und dem Schiedswert zwei weitere Wertmaßstäbe eingeführt wurden: der Marktwert und der typisiert subjektive Unternehmenswert. Beim Marktwert erhält das Multiplikatorverfahren ein höheres Gewicht als beim objektivierten Wert.

    Deutschland und Österreich haben ihre Standards damit fast gleichzeitig erneuert, aber in unterschiedliche Richtungen. Deutschland schärft Rollen und Plausibilitätsprüfung. Österreich erweitert die Wertmaßstäbe und rückt näher an den Markt.

    MerkmalIDW S 1 i.d.F. 2026 (DE)KFS/BW 1 (2025) (AT)
    Beschluss11.02.202606.11.2025
    Anwendungveröffentlicht in IDW Life 04/2026; frühere Stichtage nach ausdrücklicher VereinbarungAuftragsannahme ab 30.06.2026
    Schwerpunkt der NeufassungRollen, Plausibilitätsbeurteilung, plausibilisierter Entscheidungswertneue Wertmaßstäbe Marktwert und typisiert subjektiver Wert
    Rolle von MultiplesPlausibilisierungbeim Marktwert höher gewichtet

    Für grenzüberschreitende Fälle im DACH-Raum heißt das: Der anwendbare Standard hängt vom Sitz und vom Anlass ab. Bei steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen ziehen Sie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu. Dieser Beitrag ordnet ein, er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

    Wer die Begriffe aus Bewertungsgutachten nachschlagen will, findet sie im M&A-Glossar.

    Für eine erste Größenordnung außerhalb eines förmlichen Gutachtens genügt eine erste Wertindikation ohne Gutachten im Unternehmenswert-Rechner.

    Häufige Fragen

    Ist IDW S 1 gesetzlich verpflichtend?

    Nein. IDW S 1 ist ein berufsständischer Standard, kein Gesetz. In der gerichtlichen und gutachterlichen Praxis in Deutschland gilt er aber als anerkannter Maßstab, insbesondere bei Abfindungs- und Squeeze-out-Fällen.

    Welche Fassung von IDW S 1 gilt aktuell?

    IDW S 1 i.d.F. 2026, verabschiedet am 11. Februar 2026 und veröffentlicht in IDW Life 04/2026. Für Bewertungsstichtage vor der Veröffentlichung darf sie angewendet werden, wenn das im Auftrag ausdrücklich vereinbart ist.

    Was ist der Unterschied zwischen IDW S 1 und KFS/BW 1?

    IDW S 1 gilt in Deutschland, KFS/BW 1 in Österreich. Die Methodik ist ähnlich. Seit der Neufassung 2025 kennt KFS/BW 1 zusätzlich die Wertmaßstäbe Marktwert und typisiert subjektiven Wert, was den Standard vom deutschen Ansatz in Details unterscheidet.

    Welche Marktrisikoprämie gilt 2026?

    Der FAUB empfiehlt seit seinem Beschluss vom 16.09.2025 eine Bandbreite von 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern und 4,5 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern. Zuvor lag die Empfehlung vor persönlichen Steuern bei 6 % bis 8 %.

    Liefert IDW S 1 den Preis, den ich beim Verkauf erziele?

    Nein. Der objektivierte Wert nach IDW S 1 ist ein neutraler Referenzwert. Der tatsächliche Kaufpreis entsteht in der Verhandlung und hängt vom Entscheidungswert des konkreten Käufers ab, der höher oder niedriger liegen kann.

    Ertragswert oder DCF, welches Verfahren ist besser?

    Beide sind nach IDW S 1 gleichwertig und führen bei identischen Annahmen zum selben Ergebnis. Die Wahl richtet sich nach Datenlage und Üblichkeit im jeweiligen Kontext, nicht nach einer inhaltlichen Überlegenheit.

    Wann brauche ich überhaupt ein IDW-S1-Gutachten?

    Vor allem bei Anlässen, die eine neutrale Wertbasis erfordern: Squeeze-out, Abfindungen, Verschmelzungen, gesellschaftsrechtliche oder erbrechtliche Auseinandersetzungen. Für eine reine Verkaufsvorbereitung ist ein solches Gutachten oft nicht der passende Ansatz.

    idw-s1unternehmensbewertungobjektivierter-wertkfs-bw-1ertragswert

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