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    Gesellschaftervereinbarung beim Investoreneinstieg: Was Sie tatsächlich abgeben

    IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

    Titelbild zum Beitrag: Gesellschaftervereinbarung beim Investoreneinstieg: Was Sie tatsächlich abgeben

    Zustimmungskatalog, Drag-Along, Liquidationspräferenz, Leaver-Klauseln: Was in der Gesellschaftervereinbarung steht, entscheidet nach dem Investoreneinstieg über Ihre Handlungsfreiheit und Ihren Anteil am späteren Erlös.

    Der Preis steht im Kaufvertrag. Was Sie danach noch selbst entscheiden dürfen, steht woanders.

    Die Gesellschaftervereinbarung ist der Vertrag, den Inhaber beim Investoreneinstieg am wenigsten beachten und am längsten spüren. Der Kaufvertrag wirkt einmal. Die Gesellschaftervereinbarung wirkt jeden Tag danach.

    Sie regelt, worüber Sie noch allein entscheiden, wann Sie mitverkaufen müssen, was passiert, wenn Sie aussteigen wollen, und wie der Erlös verteilt wird, wenn das Unternehmen später verkauft wird.

    Wer nur über die Beteiligungsquote verhandelt, verhandelt über die kleinere Hälfte des Themas.

    Was die Gesellschaftervereinbarung regelt — und was nicht

    Beim Einstieg eines Investors entstehen in der Regel zwei Dokumente nebeneinander. Der Beteiligungs- oder Kaufvertrag regelt den Vorgang: wer wie viele Anteile zu welchem Preis erwirbt, welche Garantien Sie geben, wann gezahlt wird.

    Die Gesellschaftervereinbarung regelt den Zustand danach: das Verhältnis der Gesellschafter untereinander.

    Sie steht neben der Satzung, nicht in ihr. Das ist der entscheidende Unterschied. Die Satzung wirkt gegenüber jedermann und ist im Handelsregister beziehungsweise Firmenbuch einsehbar. Die Gesellschaftervereinbarung wirkt grundsätzlich nur zwischen den Parteien, die sie unterzeichnet haben — dafür ist sie nicht öffentlich.

    Für Sie hat das zwei praktische Folgen. Erstens: Was nur in der Gesellschaftervereinbarung steht, bindet einen späteren Erwerber der Anteile nicht automatisch. Zweitens: Manche Regelungen entfalten ihre volle Wirkung erst, wenn sie zusätzlich in der Satzung verankert sind.

    Welche Punkte in welches Dokument gehören, ist eine Frage für Ihren Anwalt. Dass Sie die Frage stellen, ist Ihre.

    Die Formfrage, die niemand gern liest

    Enthält eine Gesellschaftervereinbarung die Verpflichtung, Geschäftsanteile an einer GmbH zu übertragen — etwa in einer Mitverkaufsklausel oder einer Leaver-Regelung — greift in Deutschland das Formerfordernis des § 15 Abs. 4 GmbHG: Schon die Verpflichtung zur Abtretung bedarf der notariellen Form. In Österreich verlangt § 76 Abs. 2 GmbHG den Notariatsakt.

    Eine formunwirksame Klausel ist keine Klausel. Sie merken das erst, wenn Sie sich auf sie berufen wollen.

    Die Klauseln, die über Ihre Handlungsfreiheit entscheiden

    Zustimmungskatalog und Vetorechte

    Der Zustimmungskatalog ist die Liste der Geschäfte, die Sie nicht mehr allein entscheiden. Typischerweise: Investitionen ab einer bestimmten Größe, Aufnahme von Fremdkapital, Einstellung und Vergütung von Führungskräften, Abschluss oder Kündigung wesentlicher Verträge, Änderungen des Geschäftsmodells, Ausschüttungen.

    Ein Investor mit 25 % kann über einen weit gefassten Katalog faktisch die Kontrolle über die wesentlichen Entscheidungen erlangen, ohne die Mehrheit zu halten.

    Die Verhandlung führt man deshalb nicht über die Existenz des Katalogs — den wird es geben —, sondern über die Schwellenwerte und über die Frage, was im laufenden Geschäft ohne Rückfrage möglich bleibt. Ein Katalog, der jede Neueinstellung erfasst, macht ein mittelständisches Unternehmen unregierbar.

    Praktisch bewährt hat sich, den Katalog einmal an einem echten Geschäftsjahr durchzuspielen: Welche Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate hätten unter diesem Katalog eine Zustimmung gebraucht? Die Antwort ist regelmäßig ernüchternd — und ein besseres Verhandlungsargument als jede abstrakte Diskussion.

    Berichtspflichten und Beirat

    Investoren verlangen Berichterstattung: Monats- oder Quartalszahlen, Planabweichungen, Liquiditätsvorschau, häufig ein Reporting nach ihrem eigenen Format. Dazu kommt oft ein Beirat mit Sitzverteilung und eigenen Kompetenzen.

    Beides ist legitim und im Kern nützlich. Der Aufwand ist es, der unterschätzt wird. Wenn Ihre Buchhaltung heute sechs Wochen nach Quartalsende liefert, wird ein vertraglich zugesagtes Reporting binnen zehn Arbeitstagen zum wiederkehrenden Konfliktpunkt.

    Klären Sie vor der Unterschrift, wer diese Berichte tatsächlich erstellt und was das kostet.

    Tag-Along und Drag-Along: mitgehen dürfen, mitgehen müssen

    Diese beiden Klauseln entscheiden darüber, ob Sie beim späteren Verkauf des Unternehmens Herr der Lage sind.

    Tag-Along — das Mitverkaufsrecht

    Verkauft ein Gesellschafter seine Anteile, dürfen die anderen zu denselben Bedingungen mitverkaufen. Die Klausel schützt den Minderheitsgesellschafter davor, mit einem neuen Mehrheitsgesellschafter zurückzubleiben, den er sich nicht ausgesucht hat.

    Wenn Sie nach dem Einstieg die Minderheit halten, ist das Ihre Klausel. Achten Sie darauf, dass sie sich auf denselben Preis je Anteil bezieht und nicht nur auf eine anteilige Quote am verkauften Paket.

    Drag-Along — die Mitverkaufspflicht

    Findet der Mehrheitsgesellschafter einen Käufer für das gesamte Unternehmen, kann er die Minderheit zwingen, ihre Anteile mitzuverkaufen. Ohne diese Klausel könnte ein einzelner Gesellschafter einen Verkauf blockieren — deshalb bestehen Investoren regelmäßig darauf.

    Für Sie als bleibenden Minderheitsgesellschafter heißt das: Sie können in einen Verkauf gezwungen werden, den Sie nicht wollen, zu einem Zeitpunkt, den Sie nicht bestimmen.

    Verhandelbar sind die Bedingungen. Üblich sind eine Mindesthaltedauer, bevor die Klausel greift, ein Mindestpreis oder eine Mindestbewertung, die Gleichbehandlung bei Preis und Garantien sowie eine Begrenzung der Garantien, die Sie als Mitverkäufer übernehmen müssen.

    Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen. Eine Drag-Along-Klausel ohne Haftungsbegrenzung kann bedeuten, dass Sie für Garantien einstehen, über deren Inhalt Sie nicht mitverhandelt haben.

    Liquidationspräferenz: warum Ihre Quote nicht Ihr Anteil am Erlös ist

    Eine Liquidationspräferenz gibt dem Investor das Recht, im Verkaufsfall zuerst einen bestimmten Betrag zu erhalten — meist sein eingesetztes Kapital, manchmal ein Vielfaches davon, häufig zuzüglich einer Verzinsung. Erst der verbleibende Erlös wird nach Quoten verteilt.

    Die Folge: Bei 30 % Beteiligung erhält der Investor nicht zwangsläufig 30 % des Erlöses. Bei einem Verkauf unterhalb der Erwartungen kann er den weit überwiegenden Teil erhalten, während der Gründer trotz Mehrheitsanteil wenig sieht.

    Zwei Varianten sind zu unterscheiden. Bei der anrechenbaren Präferenz wird der vorab erhaltene Betrag auf die spätere Quotenverteilung angerechnet. Bei der nicht anrechenbaren Präferenz erhält der Investor beides — den Vorabbetrag und zusätzlich seine volle Quote am Rest.

    Der Unterschied klingt technisch. Er entscheidet in mittleren Verkaufsszenarien über sechsstellige bis siebenstellige Beträge.

    Rechnen Sie jede vorgeschlagene Präferenz an drei Szenarien durch: Verkauf unter dem Einstiegswert, Verkauf auf Einstiegsniveau, Verkauf deutlich darüber. Wenn eine Klausel nur im besten Szenario fair aussieht, ist sie nicht fair.

    Was passiert, wenn Sie aussteigen wollen

    Investoren, die auf Ihre Mitarbeit angewiesen sind, sichern sich ab. Die Instrumente heißen Vesting und Leaver-Klauseln.

    Beim Vesting erwerben Sie einen Teil Ihrer eigenen Anteile — oder eine Rückkaufoption darauf entfällt — erst über die Zeit. Wer vorzeitig geht, verliert den nicht erdienten Teil oder muss ihn zu einem reduzierten Preis abgeben.

    Leaver-Klauseln unterscheiden nach dem Grund des Ausscheidens. Als Good Leaver gelten üblicherweise Krankheit, Erreichen der Altersgrenze, Tod oder eine Kündigung ohne wichtigen Grund durch die Gesellschaft; als Bad Leaver die eigene vorzeitige Kündigung oder ein grober Pflichtverstoß. Der Good Leaver erhält den Verkehrswert, der Bad Leaver einen Abschlag, im Extremfall den Nominalwert.

    Die Grenze zwischen beiden Kategorien ist der eigentliche Verhandlungsgegenstand. Formulierungen, die eine schlichte Meinungsverschiedenheit über die Strategie zum wichtigen Grund erklären, sind kein theoretisches Risiko.

    Prüfen Sie außerdem, wie der Verkehrswert im Leaver-Fall ermittelt wird. Ein Verweis auf ein Verfahren und einen unabhängigen Gutachter ist mehr wert als jede Zusicherung. Welche Verfahren dafür in Frage kommen, beschreiben wir unter Unternehmensbewertung.

    Die Exit-Regeln des Investors sind Ihre Zeitplanung

    Finanzinvestoren arbeiten mit Fondslaufzeiten. Sie steigen ein, um in einem absehbaren Zeitraum wieder auszusteigen. Diese Erwartung steht selten so deutlich im Vertrag, wie sie die Zusammenarbeit prägt.

    In der Gesellschaftervereinbarung findet sie sich in Klauseln zur Exit-Vorbereitung: dem Recht, ab einem bestimmten Zeitpunkt einen Verkaufsprozess einzuleiten, Mitwirkungspflichten der übrigen Gesellschafter, gelegentlich einer Verpflichtung, an einem Börsengang mitzuwirken.

    Wenn Sie planen, das Unternehmen noch zehn Jahre zu führen, und der Investor nach fünf Jahren verkaufen will, ist das kein Detail, sondern ein grundsätzlicher Zielkonflikt. Er gehört vor der Auswahl des Investors geklärt, nicht in der Vertragsverhandlung.

    Wie sich die Investorentypen in diesem Punkt unterscheiden, haben wir unter Strategischer Käufer oder Finanzinvestor und Finanzinvestor beschrieben.

    Wo Minderheitsgesellschafter tatsächlich Schutz haben

    Der wirksamste Schutz entsteht nicht durch die Zahl der Klauseln, sondern durch drei Punkte.

    Erstens: Informationsrechte, die über die gesetzlichen hinausgehen und einen festen Rhythmus haben. Wer erst bei der Gesellschafterversammlung erfährt, was geschehen ist, kann nicht reagieren.

    Zweitens: qualifizierte Mehrheiten für Grundlagengeschäfte in der Satzung — nicht nur in der Nebenabrede. Kapitalerhöhungen, Änderungen des Unternehmensgegenstands, Verschmelzungen.

    Drittens: ein Verfahren für den Fall der Uneinigkeit. Eskalationsstufen, Mediation, im letzten Schritt ein definiertes Andienungs- oder Ausstiegsrecht zu einem nach festgelegtem Verfahren ermittelten Preis. Vereinbarungen ohne Ausstiegsmechanismus binden beide Seiten in einem Konflikt, den keine von ihnen beenden kann.

    Was Sie vor der ersten Verhandlung geklärt haben sollten

    Vier Fragen, deren Antworten Ihre Verhandlungsposition bestimmen — und die Sie nur ohne Zeitdruck ehrlich beantworten.

    Wie lange wollen Sie das Unternehmen noch führen? Diese Antwort bestimmt, welche Investorentypen überhaupt in Frage kommen.

    Welche Entscheidungen müssen Sie weiterhin allein treffen können, damit das Geschäft funktioniert? Das ist die Grundlage für die Verhandlung über den Zustimmungskatalog.

    Was passiert, wenn Sie ausfallen — ist das Unternehmen ohne Sie führbar? Wer diese Frage vorher löst, verhandelt über Leaver-Klauseln aus einer anderen Position.

    Und: Wie sieht die Erlösverteilung in einem mittleren Szenario aus, nicht im besten? Rechnen Sie es durch, bevor Sie über die Bewertung sprechen.

    Die Verhandlung über eine Gesellschaftervereinbarung ist selten eine juristische Auseinandersetzung. Sie ist eine Auseinandersetzung über Erwartungen, die anschließend juristisch aufgeschrieben werden. Wer seine eigenen Erwartungen kennt, verhandelt besser.

    Wie wir Inhaber bei der Auswahl und Ansprache von Investoren begleiten, lesen Sie unter Investor finden.

    Häufige Fragen

    Brauche ich eine Gesellschaftervereinbarung, wenn ich die Mehrheit behalte?

    Ja. Auch als Mehrheitsgesellschafter regeln Sie darin, was Sie dem Investor an Mitsprache einräumen und unter welchen Bedingungen Anteile später übertragen werden dürfen. Ohne Vereinbarung gilt nur das Gesetz und die Satzung — und beide sind für die Fragen, die zwischen zwei Gesellschaftern typischerweise strittig werden, wenig ergiebig.

    Was ist der Unterschied zwischen Satzung und Gesellschaftervereinbarung?

    Die Satzung ist die Verfassung der Gesellschaft: öffentlich einsehbar und gegenüber jedermann wirksam. Die Gesellschaftervereinbarung ist eine schuldrechtliche Abrede zwischen den Gesellschaftern: nicht öffentlich, dafür grundsätzlich nur zwischen den Unterzeichnern wirksam. Manche Regelungen brauchen beide Dokumente, um zu funktionieren.

    Kann ich eine Drag-Along-Klausel ablehnen?

    Vollständig ablehnen lässt sie sich gegenüber einem Investor selten. Verhandelbar sind aber Mindesthaltedauer, Mindestpreis, Gleichbehandlung bei Preis und Bedingungen sowie die Begrenzung der Garantien, die Sie als mitverkaufender Gesellschafter übernehmen. In der Praxis liegt dort der eigentliche Spielraum.

    Ist eine Gesellschaftervereinbarung notariell zu beurkunden?

    Nicht zwingend als Ganzes. Enthält sie jedoch die Verpflichtung, GmbH-Geschäftsanteile zu übertragen, greifen die Formvorschriften — in Deutschland § 15 Abs. 4 GmbHG, in Österreich § 76 Abs. 2 GmbHG. Da solche Verpflichtungen in Mitverkaufs- und Leaver-Klauseln regelmäßig enthalten sind, wird die Vereinbarung in der Praxis häufig beurkundet. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zu Ihrem Anwalt.

    Was ist eine Liquidationspräferenz und ist sie im Mittelstand üblich?

    Sie gibt dem Investor im Verkaufsfall einen Vorabbetrag, bevor der Rest nach Quoten verteilt wird. Verbreitet ist sie vor allem bei Wachstumsfinanzierungen und Minderheitsbeteiligungen von Finanzinvestoren. Entscheidend ist, ob der Vorabbetrag auf die spätere Quotenverteilung angerechnet wird — das ist der Unterschied zwischen einer Absicherung und einer Umverteilung.

    Wann sollte ich die Gesellschaftervereinbarung verhandeln?

    So früh wie möglich, idealerweise bereits beim Term Sheet. Wer die Bewertung verhandelt und die Gesellschaftervereinbarung auf später verschiebt, verhandelt den zweiten Teil ohne Verhandlungsmasse — die wesentlichen Zugeständnisse sind dann bereits gemacht.


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