IGCP Capital Partners begleitet Unternehmer und Gesellschafter in Hamburg bei der Suche nach Kapitalgebern – vom Wachstumsfinanzierer für etablierte Handels- und Technologieunternehmen bis zur Mehrheits- oder Nachfolgelösung. Diskretion ist dabei keine Floskel, sondern Arbeitsvoraussetzung. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.
Die Hamburger Wirtschaft ruht auf Handel, Hafen und Logistik, dazu Luftfahrt, Konsumgüter, Medien und Verlage sowie ein starker Cluster erneuerbarer Energien. Kapitalseitig prägt die Stadt vor allem ein Umstand, den man in Statistiken kaum findet: die Konzentration privaten Vermögens in Family Offices, das über Generationen aus Handel, Reederei und Immobilien entstanden ist. Dieses Kapital agiert leise, meidet Auktionen und bevorzugt Beteiligungen, die es über Jahrzehnte halten kann.
Daneben ist in den letzten fünfzehn Jahren ein Venture- und Growth-Umfeld gewachsen, das sich um Konsumgütermarken, E-Commerce, Logistiktechnologie und Windenergie gruppiert. Für Unternehmer bedeutet diese Zweiteilung, dass die Wahl des Investorentyps in Hamburg besonders folgenreich ist: Der Unterschied zwischen einem geduldigen Family Office und einem renditegetriebenen Fonds zeigt sich nicht im Preis, sondern in dem, was fünf Jahre nach dem Einstieg von Ihrer Entscheidungsfreiheit übrig ist.
Die öffentliche Kapitalseite ist in Hamburg bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank gebündelt. Das Programm HamburgInnoGrowth, verwaltet durch die MBG Hamburg, vergibt typisch stille Beteiligungen von bis zu 2,5 Millionen Euro je Unternehmen bei einem Gesamtvolumen von 69 Millionen Euro. Für junge Technologieunternehmen bestehen der InnoStarterFonds mit 15 Millionen Euro Volumen und maximal 1,5 Millionen Euro je Unternehmen, davon höchstens 800.000 Euro je Finanzierungsrunde, sowie der InnoVentureFonds der IFB Innovationsstarter GmbH, der über offene Beteiligungen und Wandeldarlehen bis zu 7 Millionen Euro je Unternehmen bereitstellt.
Die MBG Hamburg, bereits 1970 gegründet, vergibt daneben typisch stille Beteiligungen von bis zu 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Sie stellt selbst klar, dass eine typisch stille Beteiligung sie nicht zum Mitunternehmer macht, und strebt grundsätzlich keinen unternehmerischen Einfluss an. Wer Kapital braucht, aber keinen Mitgesellschafter aufnehmen will, findet hier die naheliegende Alternative. Ein Hinweis zur Recherche: In manchen Verzeichnissen firmiert die Gesellschaft noch unter ihrem früheren Namen als BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg.
Wenn eine Beteiligungsrunde scheitert, scheitert sie selten am Preis je Anteil. Sie scheitert an der Frage, wer beim späteren Verkauf zuerst bedient wird. Eine Präferenzklausel sichert dem Investor zu, dass er im Exit-Fall vorab mindestens sein eingesetztes Kapital zurückerhält, bevor der verbleibende Erlös quotal verteilt wird. Manche Varianten sehen ein Vielfaches vor, manche eine anschließende Teilnahme an der Restverteilung. Zwei Beteiligungen mit identischer Bewertung können sich in ihrer wirtschaftlichen Wirkung dadurch fundamental unterscheiden.
Bemerkenswert ist die rechtliche Verankerung, weil sie in der Praxis regelmäßig falsch gewählt wird. Für die Verteilung des Vermögens bei Auflösung der Gesellschaft ist § 72 Satz 2 GmbHG ausdrücklich dispositiv: Durch den Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Verteilungsverhältnis bestimmt werden. Für laufende Ausschüttungen erlaubt § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbHG dasselbe. Der praktisch relevante Exit ist aber keiner dieser beiden Fälle. Verkauft werden die Anteile, der Kaufpreis fließt vom Erwerber unmittelbar an die verkaufenden Gesellschafter – er ist weder verteilungsfähiger Gewinn noch Liquidationsvermögen. Eine Satzungsregelung nach § 72 GmbHG erfasst diesen Vorgang schlicht nicht.
Wirksam abgesichert wird die Präferenz deshalb schuldrechtlich, in der Gesellschaftervereinbarung, als Abrede darüber, wie ein eingehender Kaufpreis unter den Verkäufern zu verteilen ist. Der treffendere Begriff ist Erlöspräferenz. Und sie darf nie isoliert betrachtet werden: Wenn der Investor zugleich eine Mitveräußerungspflicht durchsetzen kann, bestimmt er den Verkaufszeitpunkt, während Sie das Ergebnis tragen. Liegt der Erlös nur in Höhe des Präferenzbetrags, bleibt für die Altgesellschafter nichts – bei einem Verkauf, den sie nicht wollten. Wer in Hamburg mit einem Family Office spricht, trifft solche Klauseln seltener an; wer institutionelles Wachstumskapital aufnimmt, praktisch immer.
Wie sich der Wert Ihres Unternehmens vor dieser Diskussion überhaupt einordnen lässt, zeigt der Unternehmenswert-Rechner; die dahinterliegende Methodik erläutert die Seite Unternehmensbewertung.
Nicht das Volumen unterscheidet die Adressen, sondern das Motiv:
Wie wir dabei methodisch vorgehen, ist auf Investor finden dargestellt. Welche Häuser derzeit tatsächlich zeichnen, lässt sich in unserer Investoren-Datenbank nachsehen.
Unsere Adresse liegt in Wien, in der Postgasse. Eine Dependance an der Alster gibt es nicht, und wir schreiben uns auch keine hin. Betreut werden Mandate im gesamten deutschsprachigen Raum; wenn Managementgespräche, Verhandlungsrunden oder Beurkundungen anstehen, sind wir vor Ort. Der Einstieg eines Kapitalgebers ist rechtlich eine Anteilsübertragung und wirft dieselben Struktur-, Bewertungs- und Steuerfragen auf wie ein vollständiger Ausstieg – ausführlich unter GmbH verkaufen.
Wenn es am Ende doch der komplette Verkauf werden soll: Unternehmen verkaufen. Den Blick auf Transaktionen in der Hansestadt insgesamt gibt M&A Berater Hamburg.
Thema dieser Seite ist der Kapitalzufluss durch einen Partner, der einsteigt, während Sie bleiben. Wollen Sie sich hingegen ganz zurückziehen oder die Übergabe an die nächste Generation regeln, ist Unternehmensnachfolge Hamburg der passende Einstieg. Brauchen Sie jemanden, der eine bereits feststehende Transaktion durch den Prozess führt, dann M&A Berater Hamburg.
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