IGCP Capital Partners begleitet Unternehmer, Gründer und Gesellschafter in München und Oberbayern bei der Suche nach Kapitalgebern – vom Wachstumsfinanzierer für technologiegetriebene Unternehmen bis zur Mehrheits- oder Nachfolgelösung bei inhabergeführten Unternehmen. Wir sprechen Klartext und halten den Prozess aus der Öffentlichkeit heraus. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.
Kaum ein Standort verbindet so unterschiedliche Kapitalquellen auf so engem Raum. Auf der einen Seite die etablierte Seite: Konzernzentralen, Versicherungs- und Rückversicherungsvermögen, industrielles Kapital aus Automotive, Elektrotechnik sowie Luft- und Raumfahrt. Auf der anderen Seite ein Venture- und Growth-Ökosystem, das sich um Software, Halbleiter, Robotik, Quantentechnologie und die Life Sciences im Raum Martinsried gebildet hat und im deutschen Vergleich nur von Berlin erreicht wird.
Für Sie als Unternehmer heißt das vor allem eines: Die Bewertungserwartungen liegen in München weiter auseinander als anderswo. Ein technologiegetriebenes Unternehmen kann hier Gespräche führen, die in anderen Regionen gar nicht zustande kämen. Ein klassischer Zulieferer oder Handwerksbetrieb im Umland trifft dagegen auf ein Kapitalangebot, das sich in seinen Konditionen kaum von dem in Nürnberg oder Augsburg unterscheidet. Standortvorteil ist keine Eigenschaft der Stadt, sondern eine Eigenschaft der Passung.
Der Freistaat ist bei Eigenkapital ungewöhnlich breit aufgestellt. Der Transformationsfonds Bayern, eine Tochter der LfA Förderbank Bayern, beteiligt sich offen oder über Mezzanine mit 2,5 bis 10 Millionen Euro je Engagement über vier bis zwölf Jahre, verlangt dafür aber einen privaten Co-Investor mindestens in gleicher Höhe. Der LfA Dachfonds Bayern ist mit 150 Millionen Euro ausgestattet. Für Gründungen vergibt die LfA stille Beteiligungen zwischen 20.000 und 250.000 Euro mit zehn tilgungsfreien Jahren (Programmstand 1. Januar 2024).
Die BayBG, an der die LfA rund 23,5 Prozent hält, arbeitet kleinteiliger und überwiegend mit stillen Beteiligungen: bis 500.000 Euro für etablierte Unternehmen, bis 250.000 Euro für Unternehmen unter fünf Jahren. Bei Nachfolgelösungen, Management-Buy-outs und Buy-ins reicht der Rahmen bis 10 Millionen Euro; im Geschäftsjahr 2024/25 lag das Investitionsvolumen bei 37,8 Millionen Euro. Bayern Kapital, die Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats, investiert über den Wachstumsfonds Bayern zwischen 2 und 10 Millionen Euro ab der Series A und über den Seedfonds bis zu 750.000 Euro.
Ein Hinweis zur Erwartungshaltung: Anders als die Beteiligungsgesellschaften mehrerer anderer Bundesländer wirbt die BayBG nicht mit einer ausdrücklichen Zusage, sich aus dem operativen Geschäft herauszuhalten. Wer wissen will, welche Mitsprache tatsächlich vereinbart wird, muss den konkreten Beteiligungsvertrag lesen statt sich auf Programmbeschreibungen zu verlassen.
Wer einen Investor aufnimmt, verhandelt nicht nur die aktuelle Runde. Er verhandelt vor allem, was bei der übernächsten passiert. Zwei Mechanismen entscheiden darüber, und beide stehen selten im Term Sheet auf der ersten Seite.
Der erste ist das Bezugsrecht. Bei der Aktiengesellschaft regelt § 186 AktG detailliert, dass jedem Aktionär auf Verlangen ein seiner Beteiligung entsprechender Teil der neuen Aktien zusteht. Für die GmbH existiert nichts Vergleichbares. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18. April 2005 (II ZR 151/03) offengelassen, ob das Bezugsrecht analog zum Aktienrecht herzuleiten ist oder aus einer Bindung des Zulassungsbeschlusses nach § 55 Abs. 2 GmbHG folgt; festgehalten hat er lediglich, dass es sich nach der Beteiligung des Gesellschafters am ursprünglichen Kapital richtet. Zugleich mahnt der Senat ausdrücklich zur Zurückhaltung gegenüber einer undifferenzierten Übertragung aktienrechtlicher Grundsätze auf die GmbH. Wer aus dem Aktienrecht auf Sicherheit schließt, schließt falsch. Wichtig ist außerdem die Rechtsfolgenseite: Ein rechtswidriger Bezugsrechtsausschluss macht den Beschluss anfechtbar, nicht nichtig – wer die Frist verstreichen lässt, hat die Verwässerung akzeptiert.
Der zweite Mechanismus ist der Verwässerungsschutz. Er greift, wenn eine spätere Runde zu einem niedrigeren Preis je Anteil stattfindet, und stellt den früheren Investor nachträglich besser. Einen normativen Anknüpfungspunkt im deutschen Recht gibt es dafür nicht; es handelt sich um reine Vertragsgestaltung, importiert aus der angelsächsischen Praxis. Die harte Variante ist der Full Ratchet: Der Einstiegspreis des Altinvestors wird auf den Preis der neuen Runde herabgesetzt, unabhängig davon, ob diese eine Million oder zwanzig umfasst. Die mildere Variante ist die gewichtete Durchschnittsmethode, bei der die Anpassung nach der Formel NP = AP × (A + B) / (A + C) errechnet wird – AP als alter Preis je Anteil, A als Anteile vor der Runde, B als die Zahl der Anteile, die das neue Investment zum alten Preis erworben hätte, C als die tatsächlich ausgegebene Zahl neuer Anteile.
Entscheidend ist dabei, wie A definiert wird. Rechnet man voll verwässert, also einschließlich Optionspool und Wandelrechten, fällt die Anpassung zugunsten des Investors geringer aus als bei einer engen Bezugsgröße. Ein einziges Attribut im Vertragstext verschiebt hier Prozentpunkte am Unternehmen. Was die Verwässerung für Ihren Anteil wirtschaftlich bedeutet, lässt sich nur beurteilen, wenn der Ausgangswert steht – eine erste Einordnung gibt der Unternehmenswert-Rechner, die Methodik dahinter Unternehmensbewertung.
Die Unterschiede liegen im Motiv, nicht im Volumen:
Welche Methodik dahintersteht, ist unter Investor finden nachzulesen. Einen Überblick über aktive Kapitalgeber liefert die Investoren-Datenbank.
Eine Adresse in Schwabing oder am Maximiliansplatz haben wir nicht, und wir mieten uns auch keine an, um regional zu wirken. IGCP Capital Partners arbeitet von Wien aus für Mandanten im gesamten deutschsprachigen Raum; zu Managementpräsentationen, Verhandlungsrunden und Beurkundungen reisen wir an. Wechseln bestehende Anteile den Eigentümer, greifen dieselben Struktur-, Bewertungs- und Steuerfragen wie beim vollständigen Ausstieg – dargestellt unter GmbH verkaufen.
Wenn nicht die Beteiligung, sondern der vollständige Verkauf zur Debatte steht: Unternehmen verkaufen. Den weiteren Transaktionsrahmen am Standort behandelt M&A Berater München.
Hier geht es um Kapital und Partnerschaft – also darum, jemanden an Bord zu holen und dabei selbst an Bord zu bleiben. Wollen Sie stattdessen den Stab weitergeben und die Regelung Ihrer Nachfolge angehen, ist Unternehmensnachfolge München die passendere Anlaufstelle. Brauchen Sie eine Begleitung für eine bereits konkrete Transaktion, dann M&A Berater München.
Wir besprechen gern Ihre Beteiligungs- und Finanzierungsoptionen im Großraum München – ohne Verbindlichkeit.