Investorensuche · München

    Investor finden in München – Wachstumskapital und die Frage, wer bei der nächsten Runde verwässert wird

    IGCP Capital Partners begleitet Unternehmer, Gründer und Gesellschafter in München und Oberbayern bei der Suche nach Kapitalgebern – vom Wachstumsfinanzierer für technologiegetriebene Unternehmen bis zur Mehrheits- oder Nachfolgelösung bei inhabergeführten Unternehmen. Wir sprechen Klartext und halten den Prozess aus der Öffentlichkeit heraus. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.

    München: zwei Kapitalwelten in einer Stadt

    Kaum ein Standort verbindet so unterschiedliche Kapitalquellen auf so engem Raum. Auf der einen Seite die etablierte Seite: Konzernzentralen, Versicherungs- und Rückversicherungsvermögen, industrielles Kapital aus Automotive, Elektrotechnik sowie Luft- und Raumfahrt. Auf der anderen Seite ein Venture- und Growth-Ökosystem, das sich um Software, Halbleiter, Robotik, Quantentechnologie und die Life Sciences im Raum Martinsried gebildet hat und im deutschen Vergleich nur von Berlin erreicht wird.

    Für Sie als Unternehmer heißt das vor allem eines: Die Bewertungserwartungen liegen in München weiter auseinander als anderswo. Ein technologiegetriebenes Unternehmen kann hier Gespräche führen, die in anderen Regionen gar nicht zustande kämen. Ein klassischer Zulieferer oder Handwerksbetrieb im Umland trifft dagegen auf ein Kapitalangebot, das sich in seinen Konditionen kaum von dem in Nürnberg oder Augsburg unterscheidet. Standortvorteil ist keine Eigenschaft der Stadt, sondern eine Eigenschaft der Passung.

    Die bayerische Beteiligungsseite

    Der Freistaat ist bei Eigenkapital ungewöhnlich breit aufgestellt. Der Transformationsfonds Bayern, eine Tochter der LfA Förderbank Bayern, beteiligt sich offen oder über Mezzanine mit 2,5 bis 10 Millionen Euro je Engagement über vier bis zwölf Jahre, verlangt dafür aber einen privaten Co-Investor mindestens in gleicher Höhe. Der LfA Dachfonds Bayern ist mit 150 Millionen Euro ausgestattet. Für Gründungen vergibt die LfA stille Beteiligungen zwischen 20.000 und 250.000 Euro mit zehn tilgungsfreien Jahren (Programmstand 1. Januar 2024).

    Die BayBG, an der die LfA rund 23,5 Prozent hält, arbeitet kleinteiliger und überwiegend mit stillen Beteiligungen: bis 500.000 Euro für etablierte Unternehmen, bis 250.000 Euro für Unternehmen unter fünf Jahren. Bei Nachfolgelösungen, Management-Buy-outs und Buy-ins reicht der Rahmen bis 10 Millionen Euro; im Geschäftsjahr 2024/25 lag das Investitionsvolumen bei 37,8 Millionen Euro. Bayern Kapital, die Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats, investiert über den Wachstumsfonds Bayern zwischen 2 und 10 Millionen Euro ab der Series A und über den Seedfonds bis zu 750.000 Euro.

    Ein Hinweis zur Erwartungshaltung: Anders als die Beteiligungsgesellschaften mehrerer anderer Bundesländer wirbt die BayBG nicht mit einer ausdrücklichen Zusage, sich aus dem operativen Geschäft herauszuhalten. Wer wissen will, welche Mitsprache tatsächlich vereinbart wird, muss den konkreten Beteiligungsvertrag lesen statt sich auf Programmbeschreibungen zu verlassen.

    Verwässerungsschutz und Bezugsrecht – was die nächste Runde mit Ihrem Anteil macht

    Wer einen Investor aufnimmt, verhandelt nicht nur die aktuelle Runde. Er verhandelt vor allem, was bei der übernächsten passiert. Zwei Mechanismen entscheiden darüber, und beide stehen selten im Term Sheet auf der ersten Seite.

    Der erste ist das Bezugsrecht. Bei der Aktiengesellschaft regelt § 186 AktG detailliert, dass jedem Aktionär auf Verlangen ein seiner Beteiligung entsprechender Teil der neuen Aktien zusteht. Für die GmbH existiert nichts Vergleichbares. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18. April 2005 (II ZR 151/03) offengelassen, ob das Bezugsrecht analog zum Aktienrecht herzuleiten ist oder aus einer Bindung des Zulassungsbeschlusses nach § 55 Abs. 2 GmbHG folgt; festgehalten hat er lediglich, dass es sich nach der Beteiligung des Gesellschafters am ursprünglichen Kapital richtet. Zugleich mahnt der Senat ausdrücklich zur Zurückhaltung gegenüber einer undifferenzierten Übertragung aktienrechtlicher Grundsätze auf die GmbH. Wer aus dem Aktienrecht auf Sicherheit schließt, schließt falsch. Wichtig ist außerdem die Rechtsfolgenseite: Ein rechtswidriger Bezugsrechtsausschluss macht den Beschluss anfechtbar, nicht nichtig – wer die Frist verstreichen lässt, hat die Verwässerung akzeptiert.

    Der zweite Mechanismus ist der Verwässerungsschutz. Er greift, wenn eine spätere Runde zu einem niedrigeren Preis je Anteil stattfindet, und stellt den früheren Investor nachträglich besser. Einen normativen Anknüpfungspunkt im deutschen Recht gibt es dafür nicht; es handelt sich um reine Vertragsgestaltung, importiert aus der angelsächsischen Praxis. Die harte Variante ist der Full Ratchet: Der Einstiegspreis des Altinvestors wird auf den Preis der neuen Runde herabgesetzt, unabhängig davon, ob diese eine Million oder zwanzig umfasst. Die mildere Variante ist die gewichtete Durchschnittsmethode, bei der die Anpassung nach der Formel NP = AP × (A + B) / (A + C) errechnet wird – AP als alter Preis je Anteil, A als Anteile vor der Runde, B als die Zahl der Anteile, die das neue Investment zum alten Preis erworben hätte, C als die tatsächlich ausgegebene Zahl neuer Anteile.

    Entscheidend ist dabei, wie A definiert wird. Rechnet man voll verwässert, also einschließlich Optionspool und Wandelrechten, fällt die Anpassung zugunsten des Investors geringer aus als bei einer engen Bezugsgröße. Ein einziges Attribut im Vertragstext verschiebt hier Prozentpunkte am Unternehmen. Was die Verwässerung für Ihren Anteil wirtschaftlich bedeutet, lässt sich nur beurteilen, wenn der Ausgangswert steht – eine erste Einordnung gibt der Unternehmenswert-Rechner, die Methodik dahinter Unternehmensbewertung.

    Welche Kapitalgeber wir für den Raum München ansprechen

    Die Unterschiede liegen im Motiv, nicht im Volumen:

    • Venture und Growth Capital – zielt auf Skalierung, verlangt Präferenzrechte sowie Anti-Dilution-Klauseln und plant den Ausstieg von Anfang an mit ein.
    • Private Equity für inhabergeführte Unternehmen – erwirbt Mehrheiten oder gewichtige Minderheiten, liefert Governance und Buy-and-Build-Routine, unterliegt aber der Laufzeit seines Fonds.
    • Strategische Investoren – Konzerne und Familienunternehmen aus Maschinenbau, Elektrotechnik oder Software; wo Synergien wirklich messbar sind, zahlen sie die höchsten Preise, greifen dafür aber am tiefsten in die Organisation ein.
    • Family Offices – denken in Generationen statt in Fondsperioden, achten auf Substanz und stehen selten unter Verkaufsdruck.
    • Öffentlich getragene Beteiligungsgeber – feste Programmkonditionen, klar begrenzte Beträge und in aller Regel die Auflage, einen privaten Partner mitzubringen.

    Welche Methodik dahintersteht, ist unter Investor finden nachzulesen. Einen Überblick über aktive Kapitalgeber liefert die Investoren-Datenbank.

    Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin

    1. Standortbestimmung – wie viel Kapital wird gebraucht, welcher Investorentyp passt, wie viel Mitsprache ist verhandelbar, bis wann muss das Geld fließen.
    2. Unterlagen – belastbare Wachstumsthese, anonymisiertes Kurzprofil, ausführliches Memorandum, geordneter Datenraum.
    3. Marktansprache – in Wellen, beginnend bei den Adressen mit der höchsten inhaltlichen Passung, bayernweit und darüber hinaus.
    4. Vertragsphase – Term Sheet mit sauber geregeltem Bezugsrecht und Verwässerungsschutz, Prüfung durch den Investor, Gesellschaftervereinbarung, notarielle Beurkundung.

    Was wir nicht sind: ein Münchner Haus

    Eine Adresse in Schwabing oder am Maximiliansplatz haben wir nicht, und wir mieten uns auch keine an, um regional zu wirken. IGCP Capital Partners arbeitet von Wien aus für Mandanten im gesamten deutschsprachigen Raum; zu Managementpräsentationen, Verhandlungsrunden und Beurkundungen reisen wir an. Wechseln bestehende Anteile den Eigentümer, greifen dieselben Struktur-, Bewertungs- und Steuerfragen wie beim vollständigen Ausstieg – dargestellt unter GmbH verkaufen.

    Wenn nicht die Beteiligung, sondern der vollständige Verkauf zur Debatte steht: Unternehmen verkaufen. Den weiteren Transaktionsrahmen am Standort behandelt M&A Berater München.

    Zwei benachbarte Themen

    Hier geht es um Kapital und Partnerschaft – also darum, jemanden an Bord zu holen und dabei selbst an Bord zu bleiben. Wollen Sie stattdessen den Stab weitergeben und die Regelung Ihrer Nachfolge angehen, ist Unternehmensnachfolge München die passendere Anlaufstelle. Brauchen Sie eine Begleitung für eine bereits konkrete Transaktion, dann M&A Berater München.

    Häufige Fragen

    Haben Altgesellschafter einer GmbH ein Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung?
    Im Ergebnis ja, aber ohne gesetzliche Grundlage. Das GmbH-Recht kennt kein Pendant zu § 186 AktG. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. April 2005 (II ZR 151/03) die dogmatische Herleitung ausdrücklich offengelassen und lediglich festgehalten, dass sich das Bezugsrecht nach der Beteiligung des Gesellschafters am ursprünglichen Kapital richtet. Praktisch heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf die Gesetzeslage, sondern regeln Sie die Frage in der Satzung oder in der Gesellschaftervereinbarung.
    Was passiert, wenn das Bezugsrecht rechtswidrig ausgeschlossen wird?
    Der Beschluss ist dann anfechtbar, nicht nichtig. Das ist ein erheblicher Unterschied: Wer nicht innerhalb der Anfechtungsfrist handelt, muss die Verwässerung hinnehmen, auch wenn der Ausschluss sachlich nicht zu rechtfertigen war. Für Minderheitsgesellschafter ist das der Punkt, an dem Zögern teuer wird.
    Was ist der Unterschied zwischen Full Ratchet und Weighted Average?
    Beides sind Verwässerungsschutzklauseln für den Fall einer späteren Runde zu niedrigerem Preis. Full Ratchet setzt den Einstiegspreis des Investors auf den neuen, niedrigeren Preis herab – unabhängig davon, wie klein die neue Runde ist. Weighted Average gewichtet die Anpassung mit dem Volumen der neuen Runde und fällt dadurch milder aus. Full Ratchet ist die für Gründer und Altgesellschafter mit Abstand härtere Variante.
    Was bedeutet broad-based gegenüber narrow-based?
    Der Unterschied liegt darin, welche Anteile in die Berechnung eingehen. Broad-based rechnet auf voll verwässerter Basis, also einschließlich Optionspool und Wandelrechten. Narrow-based lässt diese außen vor. Weil die Bezugsgröße bei broad-based größer ist, fällt die Anpassung zugunsten des Investors geringer aus – für Sie ist broad-based also die günstigere Variante. Ein einzelnes Wort im Vertrag entscheidet hier über Prozentpunkte am Unternehmen.
    Welche Kapitalgeber sind im Raum München aktiv?
    München ist neben Berlin der bedeutendste Venture- und Growth-Standort Deutschlands und zugleich ein Zentrum industriellen und versicherungsnahen Kapitals. Software, Halbleiter, Luft- und Raumfahrt, Automotive und Life Sciences rund um Martinsried finden hier spezialisierte Investoren. Auf staatlicher Seite stehen die LfA Förderbank Bayern, die BayBG und Bayern Kapital bereit.
    Womit muss ich zeitlich und finanziell rechnen?
    Zwischen Beginn der Aufbereitung und Beurkundung liegen typischerweise sechs bis neun Monate, vorausgesetzt das Zahlenwerk ist prüffest. Honoriert werden wir über einen moderaten laufenden Anteil und einen transaktionsabhängigen Anteil. Beide Größen stehen schriftlich fest, bevor ein Mandat zustande kommt.

    Wir besprechen gern Ihre Beteiligungs- und Finanzierungsoptionen im Großraum München – ohne Verbindlichkeit.

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