IGCP Capital Partners begleitet Unternehmer und Gesellschafter in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet bei der Suche nach Kapitalgebern – vom Wachstumsfinanzierer für etablierte Familienunternehmen bis zur Mehrheits- oder Nachfolgelösung. Unsere Arbeit findet ohne Öffentlichkeit statt und ohne die Sprache, die man aus Pitch-Dokumenten kennt. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.
Frankfurt ist der einzige deutsche Standort, an dem die gesamte Kapitalmarktinfrastruktur an einem Ort steht: Geschäftsbanken, Europäische Zentralbank und Bundesbank, Debt Funds, Private-Equity-Häuser mit deutschem Büro, internationale Investoren, dazu die Kanzleien und Wirtschaftsprüfer, die Transaktionen dieser Größenordnung begleiten. Wirtschaftlich getragen wird die Region daneben von Logistik rund um den Flughafen, von Chemie und Pharma im Industriepark Höchst, von einer der dichtesten Rechenzentrumslandschaften Europas und einer breiten technischen Unternehmenslandschaft im Rhein-Main-Gebiet.
Die Nähe ist ein realer Vorteil bei Fremd- und Mezzaninekapital, bei größeren Ticketgrößen und bei internationalen Prozessen. Sie ist kein Vorteil, wenn Ihr Unternehmen unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle institutioneller Adressen liegt. Ein Familienunternehmen mit acht Millionen Euro Umsatz bekommt in Frankfurt nicht deshalb bessere Konditionen, weil die Fonds ein paar Straßen weiter sitzen – er braucht die gleiche Vorbereitung wie überall sonst, nur mit dem Unterschied, dass hier auch die falschen Adressen schnell erreichbar sind.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist rechtlich eine unselbstständige Anstalt und Teil der Landesbank Hessen-Thüringen. Das Eigenkapitalgeschäft läuft über die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen und die MBG H. Deren typisch stille Beteiligungen reichen bis 1.500.000 Euro bei einer Laufzeit von im Regelfall zehn Jahren; das Wachstums- und Innovationsprogramm adressiert mit 100.000 bis 1.500.000 Euro Unternehmen bis zu 75 Millionen Euro Umsatz. Die MBG H beschreibt ihre Beteiligungen als immer ohne Übernahme unternehmerischer Verantwortung im operativen Geschäft – hält zugleich aber fest, dass Geschäfte von besonderer Bedeutung ihrer Zustimmung bedürfen. Dieser Zustimmungskatalog gehört gelesen, bevor unterschrieben wird.
Daneben bestehen die Hessen-Kapital-Fonds. Hessen Kapital I vergibt stille und offene Beteiligungen zwischen 0,2 und 5 Millionen Euro; die stille Variante läuft in der Regel zehn Jahre mit sieben tilgungsfreien Jahren, danach zwanzig Prozent in den Jahren acht und neun und sechzig Prozent im Jahr zehn. Hessen Kapital III sieht stille Beteiligungen von 0,1 bis 1,5 Millionen Euro über zehn Jahre und offene Beteiligungen bis 400.000 Euro vor, bei kleinen und innovativen Unternehmen bis 800.000 Euro, mit fünf bis sieben Jahren Haltedauer. Für technologieorientierte Unternehmen investiert der Technologiefonds Hessen IV zwischen 500.000 und 2.000.000 Euro bei einem Zielvolumen von 30 Millionen Euro und einer Fondslaufzeit von zehn plus zwei Jahren. Der HessenFonds deckt Vorhaben bis zu 10 Millionen Euro ab.
Ein Investor kann auf zwei völlig verschiedenen Wegen an Bord kommen, und der Unterschied entscheidet darüber, wer am Ende das Geld hat. Kauft er bestehende Anteile, fließt der Kaufpreis an den abgebenden Gesellschafter; die Gesellschaft selbst ist danach genauso ausgestattet wie vorher. Übernimmt er dagegen im Wege einer Kapitalerhöhung neu geschaffene Anteile, fließt sein Kapital in das Unternehmen. Der Altgesellschafter erhält nichts, wird prozentual verwässert – und besitzt danach einen kleineren Anteil an einem besser finanzierten Unternehmen. Wer Wachstum finanzieren will, braucht den zweiten Weg. Wer Vermögen realisieren will, den ersten. Beides zugleich zu wollen, ist möglich, aber es muss als Kombination gebaut werden.
Die Kapitalerhöhung läuft dabei über zwei getrennte Formstufen, die in der Praxis regelmäßig durcheinandergeraten. Der Erhöhungsbeschluss ist eine Satzungsänderung: Er braucht nach § 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und nach § 53 Abs. 3 GmbHG notarielle Beurkundung. Die Übernahmeerklärung des Investors dagegen verlangt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GmbHG lediglich eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Erklärung – die Beglaubigung reicht aus, und seit der Erweiterung in Satz 2 ist sie auch mittels Videokommunikation möglich.
Der wirtschaftlich kritische Punkt steht in § 54 Abs. 3 GmbHG: Die Abänderung hat keine rechtliche Wirkung, bevor sie in das Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragung ist konstitutiv. Bis dahin ist der Investor kein Gesellschafter, unabhängig davon, was beschlossen und beurkundet wurde. Diese Schwebephase gehört in jeden Zeitplan, in dem das Kapital zu einem bestimmten Termin gebraucht wird. Wer absehbar mehrere Runden oder ein Mitarbeiterprogramm vor sich hat, sollte genehmigtes Kapital nach § 55a GmbHG prüfen: eine Vorratsermächtigung für höchstens fünf Jahre und höchstens die Hälfte des vorhandenen Stammkapitals.
Was Ihr Unternehmen vor dieser Entscheidung überhaupt wert ist, ordnet der Unternehmenswert-Rechner erstmals ein; die Methodik erläutert Unternehmensbewertung.
Die Adressen unterscheiden sich weniger im Volumen als in ihrer Absicht:
Die dahinterstehende Systematik erläutert Investor finden. Einen namentlichen Überblick über zeichnungsbereite Häuser bietet die Investoren-Datenbank.
Unsere Adresse liegt in Wien, in der Postgasse. Ein Büro im Bankenviertel gehört nicht dazu, und wir behaupten es auch nicht. Mandate betreuen wir im gesamten deutschsprachigen Raum und sind persönlich anwesend, wenn Managementgespräche, Verhandlungsrunden oder Beurkundungen anstehen. Sobald Altanteile den Eigentümer wechseln, stellen sich dieselben Struktur-, Bewertungs- und Steuerfragen wie beim vollständigen Ausstieg – ausführlich unter GmbH verkaufen.
Falls sich der Weg zum vollständigen Verkauf entwickelt: Unternehmen verkaufen. Den Gesamtblick auf Transaktionen am Finanzplatz gibt M&A Berater Frankfurt.
Hier geht es um zusätzliches Kapital und einen Partner, der einsteigt, während Sie bleiben. Steht dagegen Ihr eigener Rückzug oder die Übergabe an die nächste Generation im Vordergrund, ist Unternehmensnachfolge Frankfurt der richtige Ausgangspunkt. Suchen Sie jemanden, der eine bereits beschlossene Transaktion steuert, dann M&A Berater Frankfurt.
Sprechen wir über Kapitalerhöhung, Anteilsverkauf und passende Investoren im Rhein-Main-Gebiet – vertraulich.