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    Körperschaftsteuer sinkt bis 2032 auf 10 Prozent: Warum der Wert Ihrer GmbH steigen kann

    IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

    Titelbild zum Beitrag: Körperschaftsteuer sinkt bis 2032 auf 10 Prozent: Warum der Wert Ihrer GmbH steigen kann

    Die Körperschaftsteuer fällt ab 2028 stufenweise von 15 auf 10 Prozent. Was das für den Nachsteuer-Cashflow, den Unternehmenswert und den Zeitpunkt eines Verkaufs bedeutet.

    Die Körperschaftsteuer in Deutschland sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Für eine GmbH bedeutet das bei gleichem Gewinn rund 7,5 Prozent mehr Ertrag nach Steuern; ob und wie stark der Unternehmenswert steigt, hängt aber von Bewertungsmethode, Planung und Zins ab. Das Gesetz ist beschlossen, nicht bloß geplant: Es steht im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 161.

    Eine belastbare Unternehmensbewertung rechnet Steuern, Zins und Planung zusammen; unsere Leistungsseite beschreibt, wie wir dabei vorgehen. Dieser Beitrag klärt einen Baustein: Was die Steuersenkung im Wert einer Kapitalgesellschaft bewirkt und wo sie nicht ankommt. Stand 08.10.2026; Einordnung, keine Steuerberatung.

    Was ist beschlossen?

    Das Investitionssofortprogramm von 2025 senkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten und entlastet einbehaltene Gewinne bei Personenunternehmen.

    JahrKörperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG)Thesaurierungssatz (§ 34a EStG)
    bis 202715 %28,25 %
    202814 %27 %
    202913 %27 %
    203012 %26 %
    203111 %26 %
    ab 203210 %25 %

    Grundlage ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161, verkündet am 18.07.2025. Außerdem gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent.

    Wie stark sinkt die Gesamtbelastung?

    Von knapp 29,8 auf 24,6 Prozent, wenn man Soli und Gewerbesteuer einrechnet. Die Rechnung nimmt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent an (Messzahl 3,5 Prozent, also 14 Prozent) und lässt Hinzurechnungen und die Ausschüttungsebene außer Acht.

    JahrKörperschaftsteuerSoli (5,5 % darauf)GewerbesteuerSumme
    bis 202715,0 %0,825 %14,0 %29,825 %
    202814,0 %0,770 %14,0 %28,770 %
    202913,0 %0,715 %14,0 %27,715 %
    203012,0 %0,660 %14,0 %26,660 %
    203111,0 %0,605 %14,0 %25,605 %
    ab 203210,0 %0,550 %14,0 %24,550 %

    Die Entlastung beträgt 5,275 Prozentpunkte auf Körperschaftsteuer und Soli. Sie hängt nicht vom Hebesatz ab; die Gesamtquote schon. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent läge sie 2032 bei rund 17,6 Prozent, bei 500 Prozent bei rund 28,1 Prozent. Der Solidaritätszuschlag bleibt in dieser Rechnung bestehen; ein Ende für Kapitalgesellschaften ist nicht beschlossen.

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    Was heißt das für den Unternehmenswert?

    Der Wert eines Unternehmens folgt dem Ertrag, den Käufer nach Steuern erwarten. Sinkt der Steuersatz, steigt dieser Ertrag.

    Ein Beispiel auf Unternehmensebene: Bei 100 Euro Gewinn vor Steuern bleiben heute 70,18 Euro, ab 2032 bei sonst gleichen Annahmen 75,45 Euro. Das sind 7,5 Prozent mehr. Bei unverändertem Kapitalisierungszins steigt ein auf diesen Erträgen beruhender Wert im gleichen Verhältnis.

    Der tatsächliche Effekt ist meist kleiner. Vier Gründe:

    • Staffelung. Die Senkung greift von 2028 bis 2032 in Schritten. Der Barwert liegt unter dem Endwert; für den Wert nach der Detailplanungsphase zählt der Satz von 2032.
    • Fremdkapital. Je höher die Zinslast, desto mehr Steuer ist ohnehin durch den Zinsabzug gemindert; die Senkung wirkt weniger.
    • Hinzurechnungen. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen verändern die Ausgangsbasis.
    • Gesellschafterebene. Ausschüttungen unterliegen unverändert der Abgeltungsteuer. Für Anteilseigner fällt der Gesamteffekt kleiner aus.

    Gleichzeitig verschieben andere Parameter den Wert. Der IDW-Fachausschuss senkte im September 2025 die Marktrisikoprämie auf eine Spanne von 5,25 bis 6,75 Prozent; das drückt Kapitalisierungszinssätze und hebt Gutachterwerte. Wie sich der Zins zusammensetzt, zeigt der Beitrag zum Kapitalisierungszinssatz. Eine belegte Aussage von IDW oder Wirtschaftsprüfern, um wie viel Prozent die Steuersenkung Unternehmenswerte hebt, haben wir nicht gefunden.

    Wie gehen Bewerter damit um?

    Maßgeblich ist grundsätzlich das am Bewertungsstichtag geltende Recht. So sieht es der Entwurf der Neufassung des IDW-Standards S 1 (Entwurf vom November 2024) vor. Weil die Senkung seit Juli 2025 geltendes Recht ist, gehört sie nach unserer Ableitung in die Planungsrechnung ab 2028; eine ausdrückliche IDW-Aussage dazu haben wir nicht gefunden.

    Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz bildet die Senkung nicht ab: Es kürzt das Betriebsergebnis pauschal um 30 Prozent für Ertragsteuern (§ 202 Abs. 3 BewG). Eine Anpassung haben wir nicht gefunden. Wer das Verfahren für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nutzt, rechnet also weiter mit 30 Prozent, obwohl die tatsächliche Belastung bis 2032 auf rund 25 Prozent sinkt.

    Für einen Verkauf gilt: Fragen Sie den Bewerter, welchen Steuersatz er in der Planung ab 2028 ansetzt und ob er die Staffelung abbildet. Ein pauschaler Satz von 30 Prozent über alle Jahre unterschätzt den Ertrag nach Steuern.

    Wer profitiert nicht?

    Personenunternehmen profitieren nicht direkt. Die Körperschaftsteuer gilt nur für Körperschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern ihren Gewinn mit dem Einkommensteuertarif, für den der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sogar einen höheren Spitzensatz von 47 Prozent vorsieht, siehe Reichensteuer beim Unternehmensverkauf. Entlastet werden einbehaltene Gewinne über § 34a EStG, von 28,25 auf 25 Prozent.

    Personenhandelsgesellschaften können seit 2022 nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren; sie werden dann wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Ob das lohnt, hängt von Entnahmeverhalten und Verkaufsplänen ab und gehört vor einem Verkauf mit dem Steuerberater geklärt.

    Ist die Senkung sicher?

    Beschlossen ja, unangefochten nicht. Aus der Politik kamen 2026 Forderungen, die Senkung vorzuziehen: CSU-Chef Söder wollte sie rückwirkend ab 01.01.2026, die CDU grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt. Finanzminister Klingbeil sah nach der Steuerschätzung im Mai 2026 kaum Spielraum. Pläne, die Senkung zu verschieben oder zu streichen, haben wir nicht gefunden; neuere Meldungen als Mai 2026 zum Vorziehen ebenfalls nicht.

    Was heißt das für den Verkaufszeitpunkt?

    Die Steuersenkung ist selten ein Grund, den Verkauf zu verschieben. Ein Käufer rechnet den künftigen Steuersatz heute schon ein, und ein höherer Preis in zwei Jahren ist keine Zusage. Wer ohnehin verkaufen will, sollte auf Ertragsstärke, Abhängigkeit vom Inhaber und Prozessvorbereitung achten; sie bewegen den Preis stärker. Wie ein Verkauf abläuft, zeigt unsere Leistungsseite Unternehmen verkaufen.

    Für die Rechtsform gilt: Bei einer GmbH, die ihre Gewinne im Unternehmen lässt, wirkt die Senkung am stärksten. Bei einem Verkauf über eine Holding bleibt der Veräußerungsgewinn weitgehend steuerfrei; das Prinzip erklärt der Beitrag zum Verkauf über eine Holding.

    Gilt das auch für Österreich?

    Nein, dort gilt ein anderer Weg. Österreich führt ab 2028 einen Stufentarif ein: 23 Prozent bis zu einer Million Euro Gewinn, 24 Prozent darüber. Zugleich sinkt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 3,7 auf 2,7 Prozent. Für die meisten Unternehmen mit Gewinnen unter einer Million Euro überwiegt die Entlastung der Lohnnebenkosten.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2032?

    10 Prozent. Der Satz sinkt ab 2028 jährlich um einen Punkt: 14 Prozent 2028, 13 Prozent 2029, 12 Prozent 2030, 11 Prozent 2031, 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG).

    Steigt der Wert meiner GmbH dadurch automatisch?

    Nicht automatisch. Rechnerisch steigt der Ertrag nach Steuern um etwa 7,5 Prozent. Wie viel davon im Kaufpreis ankommt, hängt von Bewertungsmethode, Zins, Planung und Verhandlung ab.

    Gilt die Senkung auch für Personengesellschaften?

    Nicht direkt. Einbehaltene Gewinne werden über § 34a EStG entlastet. Wer zur Körperschaftsteuer optiert (§ 1a KStG), wird wie eine Kapitalgesellschaft besteuert.

    Bildet das vereinfachte Ertragswertverfahren die Senkung ab?

    Nein. Es kürzt das Betriebsergebnis pauschal um 30 Prozent für Ertragsteuern. Eine Anpassung haben wir nicht gefunden.

    Wird die Senkung vorgezogen oder gestrichen?

    Beides ist im Moment nicht beschlossen. 2026 gab es Forderungen, sie vorzuziehen; Pläne, sie zu verschieben oder zu streichen, haben wir nicht gefunden.

    Soll ich meinen Verkauf wegen der Senkung verschieben?

    Selten. Käufer rechnen den künftigen Satz schon ein. Entscheidend für den Preis sind Ertragsstärke und Vorbereitung.

    Quellen: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025, nach Darstellung von KPMG und Bird & Bird; § 23 KStG, § 34a EStG, § 1a KStG, § 202 BewG (dejure.org, lxgesetze.de); IDW ES 1 n.F., Entwurf vom 07.11.2024; IDW-FAUB, Beschluss vom 16.09.2025, nach Darstellung von PSP München (08.12.2025); dpa-AFX (07.01.2026) und Haufe (08.01.2026) zur Debatte um ein Vorziehen; Tagesspiegel (07.05.2026) zur Steuerschätzung; EY Österreich und Grant Thornton Austria zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028. Berechnungen: eigene Berechnung mit Hebesatz 400 Prozent. Stand: 08.10.2026. Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Wenn Sie wissen möchten, wie sich Steuern, Zins und Planung auf den Wert Ihres Unternehmens auswirken: Das Erstgespräch mit IGCP ist kostenfrei, unverbindlich und streng vertraulich. → igcp.at

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