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    GmbH-Anteil verkaufen: Notariatsakt, Zustimmung und Ablauf

    IGCP Capital Partners · Veröffentlicht am

    Ein GmbH-Geschäftsanteil wird in Österreich nur per Notariatsakt übertragen (§ 76 GmbHG). Vinkulierung, Aufgriffsrechte, Firmenbuch und Steuern — Schritt für Schritt.

    Der Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils braucht in Österreich zwingend einen Notariatsakt — und zwar sowohl für den Kaufvertrag als auch für die Abtretung selbst (§ 76 Abs. 2 GmbHG). Ohne diese Form ist das Geschäft absolut nichtig, samt aller Zahlungspflichten.

    Das unterscheidet den Anteilsverkauf von fast jedem anderen Vertrag im Wirtschaftsleben. Und es ist nur die erste von mehreren Hürden, die der Gesetzgeber und — häufiger noch — der eigene Gesellschaftsvertrag aufstellen.

    Dieser Beitrag behandelt den Verkauf einzelner Geschäftsanteile, etwa wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Für den Verkauf der ganzen Gesellschaft siehe GmbH verkaufen: Ablauf.

    Warum verlangt das Gesetz einen Notariatsakt?

    Der Notariatsakt soll den Handel mit GmbH-Anteilen erschweren und die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen schützen. Die Formpflicht reicht weit: Sie erfasst auch Vorverträge, Optionen und Vereinbarungen über künftige Anteilsübertragungen — der Versuch, die Form durch Vorschaltkonstruktionen zu umgehen, scheitert regelmäßig.

    Praktisch heißt das: Früh einen Notar einbinden und Terminvorlauf einplanen. Die Kosten des Notariatsakts richten sich nach dem Geschäftswert und sind Verhandlungssache zwischen den Parteien, wer sie trägt.

    In Deutschland gilt Vergleichbares: § 15 GmbHG verlangt notarielle Beurkundung von Verpflichtungs- und Abtretungsgeschäft; gegenüber der Gesellschaft gilt als Gesellschafter, wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste steht.

    Wer muss dem Verkauf zustimmen?

    Das steht im Gesellschaftsvertrag — und der ist vor jedem Verkaufsgedanken zu lesen.

    Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden sein (Vinkulierung). Bei österreichischen GmbHs mit mehreren Gesellschaftern ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme. Dazu kommen häufig Aufgriffsrechte und Vorkaufsrechte: Die Mitgesellschafter dürfen den Anteil zu definierten Konditionen übernehmen, bevor er an Externe geht — oft zu einer im Vertrag festgelegten Bewertungsformel, die vom Verkehrswert abweichen kann.

    Wer diese Klauseln ignoriert, verhandelt monatelang mit einem Käufer, an den er gar nicht wirksam verkaufen darf.

    Wie läuft der Verkauf ab?

    Fünf Schritte in der Praxis.

    Erstens: Gesellschaftsvertrag prüfen — Vinkulierung, Aufgriffsrechte, Bewertungsklauseln, Mitverkaufsrechte.

    Zweitens: Wert klären. Grundlage ist der Unternehmenswert, heruntergebrochen auf die Quote; bei Minderheitsanteilen ist ein Abschlag verhandelbar. Orientierung: Was ist mein Unternehmen wert?

    Drittens: Käufer finden und Konditionen verhandeln — intern (Mitgesellschafter) oder extern. Bei externen Käufern gehören Vertraulichkeit und gestufte Informationsfreigabe zum Standard, wie im Verkaufsprozess üblich.

    Viertens: Zustimmungen und Verzichte einholen — Gesellschafterbeschluss, Verzicht auf Aufgriffsrechte, je nach Vertragslage.

    Fünftens: Notariatsakt errichten und den Gesellschafterwechsel zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden. Erst mit sauberer Abwicklung dieser Kette ist der Käufer neuer Gesellschafter.

    Welche Steuern fallen beim Verkauf an?

    Für natürliche Personen in Österreich unterliegt der Veräußerungsgewinn — Verkaufserlös minus Anschaffungskosten — dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Ein durchgerechnetes Beispiel samt Holding-Variante steht im Beitrag GmbH-Verkauf: Was nach Steuern übrig bleibt; die Systematik inklusive Asset-Deal-Vergleich im Beitrag GmbH verkaufen: Steuern.

    Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Formfragen, Zustimmungserfordernisse und Steuerfolgen gehören vor der Unterschrift zu Notar, Anwalt und Steuerberater.

    Kann ich einen GmbH-Anteil ohne Notar verkaufen?

    Nein. In Österreich sind Kaufvertrag und Abtretung ohne Notariatsakt absolut nichtig (§ 76 Abs. 2 GmbHG) — auch eine bereits geleistete Zahlung beruht dann auf einem unwirksamen Geschäft. In Deutschland gilt die notarielle Beurkundungspflicht nach § 15 GmbHG.

    Was ist eine Vinkulierung?

    Eine Klausel im Gesellschaftsvertrag, die die Übertragung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter bindet. Sie schützt den Gesellschafterkreis vor ungewollten Neueintritten — und macht den Verkaufsprozess planungsbedürftig.

    Kann ich auch nur einen Teil meines Geschäftsanteils verkaufen?

    Ja, über die Teilung des Geschäftsanteils — sofern der Gesellschaftsvertrag sie zulässt. Auch die Teilung und Abtretung des Teilanteils unterliegt der Notariatsaktspflicht und etwaigen Zustimmungserfordernissen.

    Ein Unternehmensverkauf ist die wichtigste Transaktion eines Unternehmerlebens. Lassen Sie sich unabhängig und diskret begleiten — IGCP Capital Partners. → igcp.at

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    Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag wurde von IGCP Capital Partners auf Basis eigener Transaktionserfahrung erstellt. Bei Recherche und Ausarbeitung kommen auch KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz; alle Inhalte werden vor Veröffentlichung fachlich geprüft.