Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge in Österreich

    Bis 2034 stehen in Österreich rund 52.500 Unternehmen zur Übergabe an – fast jeder vierte Arbeitgeberbetrieb. Wer seine Nachfolge früh und strukturiert plant, sichert Arbeitsplätze, Wert und Lebenswerk. Dieser Überblick ordnet die Lage, die Wege und die österreichischen Besonderheiten ein.

    Die Ausgangslage: Zahlen zur Nachfolge in Österreich

    Zwischen 2025 und 2034 stehen rund 52.500 Unternehmen (ohne Ein-Personen-Unternehmen) zur Übergabe an – knapp 23 Prozent aller Arbeitgeberbetriebe, mit etwa 705.000 betroffenen Beschäftigten (Quelle: KMU Forschung Austria / WKO). 2024 wurden 7.792 Betriebe erfolgreich übergeben, ein Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund die Hälfte wird innerhalb der Familie übergeben – mit sinkender Tendenz. Die externe Nachfolge wird damit zunehmend zum Regelfall.

    Vertiefung: Unternehmensnachfolge Österreich – Daten & Trends.

    Wege der Nachfolge in Österreich

    Für die Übergabe gibt es mehrere Wege, die sich in Kontrolle, Erlös und Zeithorizont unterscheiden:

    • familieninterne Übergabe;
    • Management-Buy-out (Verkauf an das eigene Management) oder Management-Buy-in (an einen externen Manager) – siehe MBO vs. MBI;
    • externer Verkauf an einen strategischen Käufer oder Finanzinvestor;
    • Teilverkauf mit Beteiligung;
    • in Einzelfällen die Stiftungslösung.

    Welcher Weg passt, hängt von Zielen, Familie und Ertragslage ab. Wenn es keinen familieninternen Nachfolger gibt, lohnt der Blick auf Nachfolge ohne Familie.

    Rechtliche und steuerliche Besonderheiten in Österreich

    Steuerlich macht es einen Unterschied, ob Anteile (Share Deal) oder einzelne Wirtschaftsgüter (Asset Deal) übertragen werden. Verkauft eine natürliche Person GmbH-Anteile, unterliegt der Substanzgewinn dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Bei einer Betriebsveräußerung können unter Voraussetzungen Begünstigungen wie der Hälftesteuersatz oder ein Freibetrag (§§ 24, 37 EStG) greifen.

    Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) kann bei einer Betriebsübertragung bestimmte Abgaben und Gebühren entfallen lassen. Bei Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an. Für steuerliche Bewertungsanlässe ist in Österreich das Wiener Verfahren bzw. das Fachgutachten KFS/BW 1 maßgeblich.

    Diese Einordnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – ziehen Sie Steuerberater und Anwalt hinzu.

    Ablauf und Vorlauf

    Nachfolge ist kein Ereignis, sondern ein Prozess über Jahre. Ein realistischer Vorlauf von mehreren Jahren schützt Wert und Verhandlungsposition. Die Phasen reichen von Vorbereitung und Bewertung über die Nachfolgersuche und Verhandlung bis zur Übergabe.

    Details zum Ablauf: Unternehmensnachfolge – die fünf Phasen.

    Anlaufstellen in Österreich

    Erste Orientierung bieten die Nachfolgebörse und das Gründerservice der Wirtschaftskammer (WKO) sowie die regionalen Bezirksstellen. Datengrundlage zur Übergabewelle liefert die KMU Forschung Austria.

    So begleitet IGCP

    IGCP Capital Partners begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Österreich unabhängig und diskret durch den gesamten Nachfolgeprozess – von der Bewertung über die Käufersuche bis zum Abschluss.

    Zur Leistungsübersicht: Leistung Unternehmensnachfolge.

    Frequently Asked Questions

    Wie viele Unternehmen stehen in Österreich zur Nachfolge an?
    Zwischen 2025 und 2034 rund 52.500 Betriebe (ohne EPU), knapp 23 Prozent aller Arbeitgeberbetriebe (KMU Forschung Austria / WKO).
    Welche Steuer fällt bei einer Übergabe in Österreich an?
    Beim Anteilsverkauf durch eine Privatperson 27,5 Prozent auf den Substanzgewinn; bei Betriebsveräußerung ggf. Begünstigungen (§§ 24, 37 EStG); NeuFöG kann Abgaben entfallen lassen. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.
    Wie lange sollte man für die Nachfolge planen?
    Idealerweise mehrere Jahre Vorlauf, um Werttreiber zu stärken und einen geordneten Prozess zu ermöglichen.
    Was, wenn es keinen Nachfolger in der Familie gibt?
    Die externe Nachfolge über Verkauf, MBO oder MBI ist heute der Regelfall, nicht die Ausnahme.
    Was bringt das NeuFöG bei einer Übergabe?
    Es kann bei einer Betriebsübertragung bestimmte Abgaben und Gebühren entfallen lassen; die Voraussetzungen prüft Ihr Steuerberater.

    Wenn Sie über eine Nachfolge in Österreich nachdenken, sprechen Sie unverbindlich und vertraulich mit uns.