Aktuelle Nachrichten über die IGCP CAPITAL PARTNERS sowie Hintergrundinformationen
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Als Business Consultant wird im deutschsprachigen Raum der Beruf des Unternehmensberaters verstanden. Business Consultants bieten Unternehmen Beratung, Hilfe und Unterstützung bei Themen an, bei welchen das Unternehmen selbst nicht die Mittel oder Möglichkeiten hat sie selbst zu lösen. Business Consultants sind also ein wichtiger Bestandteil bei der Lösung von Problemen. Ob der Wichtigkeit und Komplexität des Themas ist es sinnvoll sich eines auf die Unternehmensberatung spezialisierten Partners zu bedienen, wie die IGCP Capital Partners GmbH einer ist. Die Dienstleistungen von Unternehmensberatern erfolgen entweder auf Zeit oder bis ein definiertes Ziel erreicht wird. Sie bleiben also grundsätzlich nicht auf Dauer in einem Unternehmen und sammeln auf Grund dieser Diversifikation viel Erfahrung, Kompetenz und Wissen.
Diese Diversifikation macht Business Consultants zu guten Unternehmensberatern, welche zielorientiert, flexibel und schnell arbeiten. Klienten beauftragen Business Consultants die Lösung von Problemen zu finden und betreiben damit eine Form von outsourcing. Abhängig von den Erwartungen, Zielen und dem Zusammenarbeiten mit den Klienten können Business Consultants entweder selbstständig arbeiten, wie etwa bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, oder eine enge Zusammenarbeit mit dem Klienten haben. In diesem Fall werden gemeinsam Geschäftsideen entwickelt und Wissen wird ausgetauscht. Die Geschäftsideen, welche gemeinsam entwickelt werden, haben großes Potential und haben eine hohe Kundenorientierung. Gute Unternehmensberater sind nahe am Kunden und zeichnen sich durch ein profundes Wissen und Praxisnähe aus.
Ausbildungen und zusätzliches Wissen, meist aus der Praxis, machen Business Consultants erst zu guten Unternehmensberatern. Die Erstellung von Business Plänen zählt ebenfalls zu den Fähigkeiten von Unternehmensberatern. Als Business Plan wird ein schriftliches Unternehmenskonzept bezeichnet, welches neben allgemeinen Informationen zur Unternehmung auch genau Pläne zur Umsetzung beinhaltet. Der Plan legt damit einen Zeit- und Umsetzungsplan vor und ist damit ein Hilfsmittel für Business Consultants und Klienten. Gute Business Consultants können, durch Erfahrung und Wissen, den Plan von der Erstellung bis zur Umsetzung begleiten und durchführen. Business Pläne werden grundsätzlich im Zuge der Gründung von Unternehmen verfasst. Bei der Gründung von Unternehmen fallen, abhängig von der Marktsparte, unterschiedlich hohe Kosten an. Unternehmen im produzierenden Bereich haben auf Grund von Produktion, Maschinen und Beschaffung höhere Kosten.
Ein Unternehmensberater behält die Kosten immer genau im Blick. Business Consultants können im Zuge der Gründung auch zu Business Angels werden. Als Business Angels werden Berater bezeichnet, welche sich als Kapital- und Wissensgeber an einer Unternehmung beteiligen. Business Angels begleiten damit das (Jung-)Unternehmen und unterstützen mit Know-How und Kapital bis das Unternehmen und der Eigentümer einen Punkt erreicht haben ab dem, ohne die Hilfe des Business Consultants oder Business Angels, weiter gearbeitet werden kann.
Gute Business Consultants können also durch Know-How und Kapital zu Business Angels werden und die Gründung eines Unternehmens unterstützen und dabei helfen das Jungunternehmen erfolgreich zu machen sowie auf solide finanzielle Beine zu stellen. Sie suchen einen Business Consultant bzw. Business Angel? Die IGCP Capital Partners fungieren als Business Angel und haben umfassende Erfahrungen in der Umsetzung von Geschäftsideen.
Als Unternehmenswert oder Firmenwert versteht man den Wert den ein Käufer unter Berücksichtigung künftiger Zahlungszuflüsse (Cash Flows), über den Wert aller Vermögensgegenstände und nach Abzug der Schulden, für ein Unternehmen bereit ist zu bezahlen. Für die Berechnung des Firmenwertes im Zuge einer Unternehmensbewertung gibt es zahlreiche verschiedene Ansätze. Die zwei meist angewendeten Verfahren sind folgende: das DCF-Verfahren und das Vergleichsverfahren. Die IGCP Capital Partners haben ein Team aus international erfahrenen Wirtschaftsspezialisten, das über alle relevanten Fachkenntnisse verfügt um sämtliche Methoden der Unternehmensbewertung durchzuführen und Unternehmen hinsichtlich der unterschiedlichen Vor- und Nachteile zu beraten. Die Verfahren im Kurzüberblick:
Das DCF-Verfahren wird in zwei Arten geteilt: das Bruttoverfahren (auch Entity-Approach genannt) und das Nettoverfahren (auch Equity-Approach genannt).
Die Berechnung des Firmenwertes und die Unternehmensbewertung mittels DCF-Verfahren erfolgen durch die Diskontierung des erwarteten Cash Flow der nächsten drei bis sieben Jahren, wobei beim letzten Plan-Jahr ein Residualgewinn (ewige Rente) übrig bleibt. Wichtig hierbei ist der Fakt, dass immer von einer Fortführung des Unternehmens mit zukünftig unveränderten Marktbedingungen und einer unveränderten Unternehmensstrategie ausgegangen wird.
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoverfahren wird in der Art der Cash Flow Berechnung sowie bei der Wahl des Diskontierungszinssatzes deutlich.
Beim Nettoverfahren wird der Wert des Eigenkapitals ermittelt, wobei die Cash Flow Basis jener Cash Flow ist, welcher an den Anteilseigner fließt (sogenannter Cash Flow to Equity). Der Cash Flow to Equity wird wie folgt berechnet: vom EBIT (Earnings Before Interest and Tax) werden die Fremdkapitalzinsen und die Körperschaftssteuer abgezogen, und somit erhält man das operative Ergebnis des Unternehmens nach Steuern. Danach werden Abschreibungen (bzw. anderweitige zahlungswirksame Aufwendungen) dazugerechnet und zahlungsunwirksame Erträge abgezogen.
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Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens wird ebenfalls berücksichtigt (Nettoumlaufvermögen = Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten). Danach werden die Kosten des Eigenkapitals als Diskontierungszinssatz angesetzt. Um die Kosten des Eigenkapitals festzustellen, muss zu aller erst ein sogenannter risikoloser Zinssatz festgelegt werden (dieser ist meistens der Zinssatz der für eine langfristige Staatsanleihe angesetzt wird). Danach wird die Marktrisikoprämie, welche die Differenz zwischen der erwarteten Rendite bei Anlage in risikobehaftete Aktien am Markt zur erwarteten Rendite bei Anlage in risikolose Wertpapiere darstellt, bestimmt. Zuletzt wird noch ein Beta-Faktor herangezogen, welcher die Schwankung der Unternehmensaktie in Zusammenhang mit der Schwankung des Marktes misst. Der Beta-Faktor wird mit der Marktrisikoprämie multipliziert und der risikolose Zinssatz dazu addiert. Schlussendlich ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals und somit auch der Firmenwert. Ganz schön kompliziert oder?
Beim Bruttoverfahren hingegen wird ein Unternehmensgesamtwert errechnet. Dieser basiert auf dem Cash Flow der an alle Kapitalgeber fließt (sogenannter Free Cash Flow). Für die Berechnung des Free Cash Flows wird ebenfalls vom EBIT ausgegangen. Es werden jedoch nur die Steuern abgezogen und man erhält den sogenannten NOPLAT (Net Operating Profit Less Adjustated Taxes). Die Abschreibungen werden wieder dazugerechnet, und das Nettoumlaufvermögen wird berücksichtigt. Bei diesem Verfahren wird der WACC (Weighted Average Cost of Capital) als Diskontierungszinssatz herangezogen. Schlussendlich erhält man den Unternehmensgesamtwert bei anteiliger Fremdfinanzierung.
Beim Vergleichsverfahren wird das zu veräußernde Unternehmen mit Unternehmen in derselben Branche, mit vergleichbaren Umsätzen und von vergleichbarer Größe, gegenübergestellt.
Fand in der Vergangenheit ein Unternehmensverkauf eines vergleichbaren Unternehmens statt, wird dieser Verkaufspreis als Basis für die Unternehmenswertung-/berechnung herangezogen. Ansonsten werden Kennzahlen (sogenannte Multiples) berechnet um die Vergleichbarkeit des zum Verkauf stehenden Unternehmens mit anderen Unternehmen zu erleichtern.
Der Term business valuation ist der englische Terminus für den Begriff der Unternehmensbewertung. Faktoren, die eine Steigerung des Firmenwertes mit sich bringen, sind beispielsweise eine breite Kundenbasis, Immobilienbesitz, Lieferanteverträge mit außergewöhnlichen Konditionen oder Patente. Je mehr Alleinstellungsmerkmale Ihr Unternehmen hat und je skalierbarer Ihr Geschäftsmodell ist, desto höher wird die Firmenbewertung ausfallen. All diese Faktoren führen dazu, dass ein Unternehmen für potenzielle Investoren attraktiver wird und diese bereit sind eine höhere Unternehmensbewertung sprich einen höheren Kaufpreis zu bezahlen. Als eigentümergeführtes und unabhängiges Unternehmen, das auf die Beratung beim Unternehmensverkauf und die Unternehmensbewertung spezialisiert ist unterstützen die IGCP Capital Partners Unternehmen bei der Berechnung des Firmenwertes. Sie wollen wissen wieviel Ihr Unternehmen wert ist? Wir können Ihnen helfen komplexe Sachverhalte einfach darzustellen.
Als Investment wird eine Kapitalanlageform bezeichnet, welche in einem bestimmten Zeitraum zusätzliche Einnahmen generieren soll. Abhängig von der Risikobereitschaft des Investors sind die Einnahmen durch getätigte Investments unterschiedlich hoch. Generalisiert kann gesagt werden, dass durch höhere Risikobereitschaft höhere Einnahmen erzielt werden. Umgekehrt erwirtschaftet eine niedrigere Risikobereitschaft im Zuge eines Investments ebenfalls niedrigere Erträge. Zudem werden Investments in unterschiedlichen Größen erbracht und werden sowohl von Privaten, als auch von institutionellen Kunden getätigt.
Die Investmenthöhe orientiert sich an dem verfügbaren Kapital und an den Mitteln die frei verfügbar sind ohne unnötiges Risiko einzugehen. Ein weiterer Punkt bei einer Investmententscheidung ist der Veranlagungshorizont: Es bestehen unterschiedliche Strategien bei kurz- und langfristigen Investments. Kurzfristige Investments haben meist ein höheres Risiko, gleichzeitig aber auch höhere Ertragschancen. Langfristige Investitionen sind meist risikoärmer und generieren grundsätzlich laufende Renditen. Bei der Investmententscheidung sollte also zunächst über die Dauer und die Risikobereitschaft nachgedacht werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Entscheidung über die Investmenthöhe ist zunächst die Wahl des richtigen Investments: Wird in ein „small business“ oder in ein „big business“ investiert? Die EU definiert ein „small business“ als ein Kleinunternehmen, welches weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Als „big business“ wird ein Unternehmen verstanden, welches weniger als 1000 Mitarbeiter anstellt. In der Regel ist ein „small business“ ein junges Unternehmen, welches sich im Zuge der laufenden Geschäftstätigkeit und der fortlaufenden Globalisierung zu einem „big business“ entwickeln kann. Zu beachten ist die Tatsache, dass ein „big business“ oftmals börsennotierte Unternehmen oder Konzerne sind. Im Zuge der Börsennotation gelten spezielle Vorschriften für die Unternehmen, die Investmententscheidungen beeinflussen. Investments in big business Unternehmen mit einem langfristig stabilen oder steigenden Aktienkurs sind grundsätzlich risikoärmer als Investments in Unternehmen welche volatile Kurse vorzuweisen haben.
Im Zuge zahlreicher Investments gewinnt der Begriff des Beteiligungscontrollings an Relevanz.
Als Beteiligungscontrolling wird die bewusste und kontrollierte Streuung der Investments, welche zu maximalen Gewinnerausschüttungen führen, verstanden. Die Steuerung, Streuung und Kontrolle der Investments und deren Höhe wird durch das Beteiligungscontrolling übernommen und führt im zugrundeliegenden Zeitrahmen zu optimaler Performance. Darüber hinaus kann zur Risikominderung statt einem isolierten Einzelinvestment eine Vielfalt an Investments getätigt werden, welche zusammen ein sogenanntes Portfolio bilden. Dieses Portfolio ermöglicht eine effiziente Risikostreuung im Zuge der Investments. Bei einem großen Portfolio gewinnt das Beteiligungscontrolling aliquot an Bedeutung. Weiters zu beachten ist, dass die Diversifikation der Investments in verschiedene Branchen und verschiedene Arten von Firmen statt einer einzelnen Großinvestition zu präferieren ist, da Diversifikation ein Grundbaustein eines erfolgreichen Investment-Portfolios darstellt und beachtlich zur Risikominderung beiträgt. Die IGCP Capital Partners GmbH ist eine unabhängige Investment- und Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Wien. Wir investieren nachhaltig und mit Perspektive. Sie suchen einen Investor oder einen verlässlichen Partner für Ihr Investment?
Der Term ROI kommt aus dem Englischen und steht für Return on Investment, was übersetzt die Rendite aus Investments meint. Der ROI wird als Synonym für Begriffe wie Anlagenrendite oder Kapitalverzinsung verwendet. Er ist eine Kennzahl welche an der Spitze der Du-Pont Pyramide steht, welche Kennzahlen eines Unternehmens liefert. Der ROI hat hier die Spitze inne, da er auf allen anderen Kennzahlen aufbaut und daher die höchstmögliche und verallgemeinernde Information über das Unternehmen bzw. das Investment liefert. Die IGCP Capital Partners helfen bei der gesamtheitlichen Prognose und Berechnung des ROI.
Der ROI beschreibt die Rendite einer unternehmerischen Tätigkeit, gemessen am Gewinn in Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Hierbei kann grundsätzlich jede Form von Rendite berechnet werden, solange genügend Informationen vorhanden sind und eine Berechnung sinnvoll ist. Hierbei sei angemerkt, dass die Berechnung des ROI nur sinnvoll ist wenn die Gesamtheit einer Unternehmung berücksichtigt wird. Eine Berechnung des ROI zu einer Einzelinvestition macht in wenigen Fällen Sinn, da die Rendite und das eingesetzte Kapital sehr schwer von der Unternehmensgesamtheit zu trennen ist und manchmal ist dies sogar unmöglich. Der ROI sollte also nur als Gesamtrechnung eingesetzt werden. Dies macht etwa bei Ankäufen und Verkäufen von Unternehmen Sinn.
Mathematisch kann der ROI unterschiedlich berechnet werden. Eine Variante den ROI zu berechnen ist ROI = Gewinn / Gesamtkapital. Der Gewinn als messbare Größe, wird aus der laufenden Geschäftstätigkeit bezogen und das Gesamtkapital ist in der Buchhaltung zu finden. Hierbei wird das betriebsnotwendige Kapital fokussiert, welches grundsätzlich von betriebsfremdem Kapital bereinigt sein sollte. Es wird ersichtlich, dass der ROI als Bezugsgröße den finanziellen Erfolg eines ganzen Unternehmens beschreibt und nicht den einer einzelnen Investition.
Eine andere Möglichkeit den ROI zu berechnen ist:
ROI = Umsatzrendite * Kapitalumschlag.
Voraussetzung ist es die Umsatzrendite und den Kapitalumschlag zu berechnen: Umsatzrendite = Gewinn / Nettoumsatz bzw. Kapitalumschlag = Nettoumsatz / Gesamtkapital. Verallgemeinernd kann davon ausgegangen werden, dass ein hoher Wert des ROI besser ist, als ein niedriger. Hier ist zu beachten, dass es sich beim ROI um ein Verhältnis handelt. Große Investitionen können große Gewinne generieren, wobei allerdings der ROI niedrig ausfällt, da die Investitionssumme unverhältnismäßig größer als der Gewinn ist, der Gewinn aber trotzdem beachtlich ist.
Im Zuge des An- und Verkaufs von Unternehmen wird der ROI als Bezugsgröße der Rentabilität herangezogen. Bei An- und Verkaufsentscheidungen wird im Vorfeld der ROI für die vorliegenden Optionen berechnet. Das Ergebnis erleichtert die Entscheidung und gibt Auskunft über die zukünftige Rentabilität. Der ROI liefert bei korrekter Berechnung und vollständigen und richtigen Daten eine gute und verlässliche Kennzahl auf deren Basis auch große Investitionen, wie zum Beispiel eben ein An- und Verkauf von Unternehmen eine ist, getätigt werden können. Als eigentümergeführtes und unabhängiges Unternehmen, das auf die Beratung beim Unternehmensverkauf und die Unternehmensbewertung spezialisiert ist, unterstützen die IGCP Capital Partners Unternehmen bei Strategieentwicklung und Berechnungen zum ROI. Sie haben Fragen zum ROI oder wollen diesen bereits im Vorfeld Ihrer Investitionsentscheidung einschätzen?
Die IGCP Capital Partners beteiligen sich als eigentümergeführtes und unabhängiges Unternehmen als stiller Gesellschafter an Unternehmen und sorgen so nicht nur für zusätzliche Kapitalstärke, sondern auch für eine bessere Bonität, ein höheres Rating und damit günstigere Kreditkonditionen. Zusätzlich bringen wir Fachkompetenz und umfassende Synergien mit ein. Dabei kommen für uns grundsätzlich sämtliche Beteiligungsformen in Frage. Wir beteiligen uns in Form einer echten stillen Beteiligung, als auch mit einer unechten stillen Beteiligung und versuchen umfassende Erfahrungswerte miteinfließen zu lassen.
Eine stille Beteiligung stellt die Beteiligung eines Investors (stillen Gesellschafters) an einem Unternehmen – welches durch eine andere Person betrieben wird - dar. Die Beteiligung erfolgt durch eine Vermögenseinlage, die in das Vermögen des Unternehmens übergeht. Gegenstand der Einlage kann grundsätzlich jeder Vermögenswert (Bar- oder Sacheinlagen) sein.
Der stille Gesellschafter fungiert als Kapitalgeber, tritt nach außen nicht in Erscheinung und scheint nicht im Firmenbuch auf. Grundsätzlich kommt als stiller Gesellschafter jeder in Frage, der rechtsfähig und nicht mit dem Unternehmen ident ist. Der Begriff „still“ deutet auf das reine Innenverhältnis zwischen Inhaber und stillem Gesellschafter hin. Durch das bestehende Innenverhältnis ist die stille Gesellschaft nicht rechtsfähig. Es besteht in der Regel kein Mitspracherecht des Beteiligten. Ziel ist es, Kapital zur Nutzung zu überlassen und eine Gegenleistung in Form einer entgeltlichen Dauerleistung zu erhalten. Die Konditionen der stillen Beteiligung werden im Gesellschaftsvertrag erfasst, welcher für die Gründung erforderlich ist. Der Vertrag bedarf keiner Formkriterien und kann mündlich, schriftlich, stillschweigend oder ausdrücklich abgeschlossen werden. Der stille Gesellschafter trägt das Risiko für die geleistete Einlage, falls diese anhand zugewiesener Verluste aufgezehrt wird. Eine Beteiligung am Verlust kann vertraglich ausgeschlossen werden, jedoch besteht die Möglichkeit einer unbeschränkten Beteiligung am Verlust des Unternehmens.
Durch unsere Erfahrung in der Unternehmensberatung können wir Sie gerne über die unterschiedlichen Beteiligungsformen informieren. In der Regel wird zwischen echter (typischen) und unechter (atypischen) stillen Beteiligungen unterschieden:
Echte (typische) stille Beteiligung:
Bei dieser Variante der stillen Beteiligung besteht ein Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens. Es besteht keine Leitungsbefugnis, lediglich ein Informations- und Kontrollrecht. Steuerrechtlich werden bei der echten stillen Beteiligung, Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Es ist keine Kapitalertragsteuer abzuziehen. Versteuert wird die Gewinnbeteiligung mit dem Einkommensteuertarif. Bei der Auflösung der echten stillen Beteiligung besteht lediglich ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlage.
Eine unechte stille Beteiligung setzt nicht nur eine Beteiligung an Gewinn und Verlust sondern auch eine Beteiligung an stillen Reserven und am Unternehmenswert voraus. Des Weiteren besteht im Unterschied zur echten stillen Beteiligung eine Geschäftsführungsbefugnis. Die Höhe der Beteiligung am Unternehmensvermögen ergibt sich in der Regel aus dem Verhältnis zwischen Unternehmenswert vor Beteiligung und eingebrachtem Beteiligungskapital. Aus steuerrechtlicher Perspektive liegen bei unechten stillen Beteiligungen Einkünfte aus Mitunternehmerschaften vor. Die Gewinnermittlung bei unechten stillen Beteiligungen erfolgt in zwei Stufen, da Mitunternehmerschaften aus ertragsteuerlicher Sicht keine Steuersubjekte darstellen. Die Gewinnermittlung erfolgt zunächst auf Ebene der Gesellschaft, um danach den festgestellten Gewinn anteilig auf die Gesellschafter zu verteilen und gesondert für jeden einzelnen festzustellen. Bei Auflösung der unechten stillen Beteiligung besteht ein anteiliger Anspruch an stillen Reserven und dem Firmenwert.
In der Praxis stellt die stille Beteiligung eine alternative Finanzierungsform dar, welche vor allem wegen der einfachen Handhabung zum Einsatz kommt. Wesentliche Vorteile sind das Nicht - Aufscheinen im Firmenbuch, unkomplizierte Rückzahlung der geleisteten Einlage, die Wahrung der Anonymität des Investors sowie die Erzielung hoher Renditen bei positiven Unternehmensergebnissen. Für Unternehmer ergibt sich bei der stillen Beteiligung der wesentliche Vorteil, dass Gewinnanteile nur bei der Erwirtschaftung positiver Unternehmensergebnisse anfallen. Sie suchen einen stillen Gesellschafter oder interessieren sich zumindest über weitere Details? Als eigentümergeführtes und unabhängiges Beteiligungsunternehmen, das als stiller Gesellschafter fungieren kann haben wir immer ein offenes Ohr für erfolgreiche Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten.
Eine Unternehmensgründung stellt immer eine Herausforderung für ihre Gründer dar. Eine Unternehmensgründung ist fast gleichzusetzen mit einer neuen Existenzgründung. Die Gründungsphase ist schließlich die vermeintliche Schlüsselphase zum künftigen Unternehmenserfolg. Ein gut geplanter und professionell durchgeführter Unternehmensstart, ermöglicht ein schnelles Wachstum und eine profunde Etablierung des neuen Unternehmens in seiner Branche.
In der Vorphase der Existenzgründung steht zunächst das Finden einer Geschäftsidee an oberster Stelle. Das Finden von Geschäftsideen im Zuge einer Existenz- und Unternehmensgründung stellt zu Beginn eine der wichtigsten Aufgaben dar, welche keinesfalls zu vernachlässigen ist. Im Zuge der Bildung und Konkretisierung der Geschäftsidee, rücken die Erstellung des Business Plans und die Konsolidierung von Business Angels in den Vordergrund.
Ob der Wichtigkeit und Komplexität des Themas ist es sinnvoll sich eines auf die Unternehmensberatung spezialisierten Partners zu bedienen, wie die IGCP Capital Partners GmbH einer ist. Die IGCP Capital Partners haben immer ein offenes Ohr für Geschäftsideen, helfen bei der Unternehmensgründung und sämtlichen damit einhergehenden Fragestellungen.
Damit eine Unternehmensgründung auf soliden finanziellen Beinen steht empfiehlt es sich intensiv mit dem Thema Förderungen auseinander zu setzen. Da die meisten Unternehmensgründungen kapitalintensiv sind, ist es von oberster Priorität, sich über die potenziell vorhandenen Förderungen frühzeitig zu informieren, um die notwendigen Schritte zu deren Beantragung einleiten zu können und sich damit mit vollem Einsatz auf die Unternehmensgründung konzentrieren zu können. Förderungen erhöhen die Liquidität eines jungen Unternehmens, was die Startphase erheblich erleichtern kann. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten von Förderungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Bedingungen Vor- und Nachteilen für den Unternehmer.
Der österreichische Staat unterstützt Unternehmensgründungen durch die Bereitstellung einer Vielzahl von verschiedenen Förderungen. Für die Gründer ist es jedoch sehr zeit- und ressourcenaufwendig die passenden Förderungen schnell zu eruieren. Des Weiteren, ist die Komplexität der Beantragung einer Förderung nicht zu unterschätzen. Deswegen ist das Zurückgreifen auf einen kompetenten und professionellen Partner wie die IGCP Capital Partners notwendig. Wir sorgen für den notwendigen Überblick und unterstützen Unternehmen in der Gründungsphase bei der Suche nach der passenden Förderung.
Damit Förderungen beantragt werden können, sollte ein Business Plan vorliegen oder zumindest eine umfassende Projektbeschreibung inklusive zugehöriger Kalkulationen verfasst werden. Auch für die besten Geschäftsideen braucht es schließlich eine sorgfältige Vorbereitung, bei der ein guter Business Plan ein fester Bestandteil sein sollte. Wenn die unternehmerische Existenzgründung erstmal finanziell abgesichert ist, kann man bereits bei der Unternehmensgründung beginnen ein Netzwerk an Business Angels aufzubauen. Förderungen sowie Business Angels können dem neu gegründeten Unternehmen finanzielle Unterstützung leisten, da zu Beginn die finanziellen Ressourcen des Unternehmens meistens begrenzt sind. Sie haben Fragen zum Thema Förderungen? Als eigentümergeführtes und unabhängiges Unternehmen, das als Business Angel fungiert und auf die Unternehmensberatung spezialisiert ist, unterstützen die IGCP Capital Partners Unternehmen rund um das Thema Förderungen. Wir helfen im Zuge unserer Unternehmensberatung auch bei der Suche und der Beantragung von für den jeweiligen Anlassfall geeigneten Förderungen und helfen gerne einen Business Plan zu schreiben.